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   BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19   

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https://dejure.org/2019,46495
BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19 (https://dejure.org/2019,46495)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2019 - 5 PB 3.19 (https://dejure.org/2019,46495)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 5 PB 3.19 (https://dejure.org/2019,46495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage für die Rechtsbeschwerde; Fehlende Auseinandersetzung mit dem angegriffenen Beschluss; Begriff der Maßnahme im Sinne von § 69 Abs. 1 BPersVG im Hinblick auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.09.2018 - 5 PB 8.18

    Ausschluss der Mitbestimmungsrechte und Mitwirkungsrechte eines Personalrats in

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19
    In der Begründung ist auch substantiiert aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der aufgeworfenen Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung zugrunde liegt, zu folgen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. September 2018 - 5 PB 8.18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 2.16

    Behördenorganisation; Bundesagentur für Arbeit; Datenverarbeitung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19
    Eine Auseinandersetzung damit lag hingegen schon deshalb nahe, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass es für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich nicht auf die Zuständigkeit des Dienststellenleiters für den Erlass der Maßnahme ankommt (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 127 Rn. 15. m.w.N.), so dass es fraglich und begründungsbedürftig ist, ob dieser Grundsatz wegen § 44b Abs. 3 Satz 2 und § 44c Abs. 2 SGB II oder im Hinblick auf § 44h Abs. 3 SGB II ausnahmsweise zu modifizieren ist.
  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2019 - 5 PB 3.19
    Zwar hat der Senat entschieden, dass es für die beteiligungsrechtliche Zuständigkeit des Personalrats grundsätzlich allein maßgeblich ist, ob der Leiter der Dienststelle, bei der er gebildet ist, eine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme zu treffen beabsichtigt oder getroffen hat und aus § 44h SGB II insoweit nichts anderes folgt (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 5 P 7.17 - NZA-RR 2019, 446 Rn. 14 ff.).
  • VG Berlin, 21.10.2019 - 5 K 97.17

    Feststellungsbegehren der Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Beteiligung

    Ob der Dienststellenleiter nach der Behördenorganisation und den gesetzlichen Vorschriften für die beabsichtigte oder getroffene Maßnahme zuständig ist, wird auch dort grundsätzlich nicht als personalvertretungsrechtliche, sondern als behördenrechtliche Frage verstanden (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26 mit zahlreichen Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 2.16 - juris Rn. 15; siehe zuletzt auch BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 5 PB 3.19 - juris Rn. 4).
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