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   BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20 (7 VR 3.20)   

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https://dejure.org/2020,46527
BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20 (7 VR 3.20) (https://dejure.org/2020,46527)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2020 - 7 VR 8.20 (7 VR 3.20) (https://dejure.org/2020,46527)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 7 VR 8.20 (7 VR 3.20) (https://dejure.org/2020,46527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18e Abs 2 S 1 AEG
    Prüfung der Sach- und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Prüfung der Sachlage und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz bei irreversiblen Folgen (hier: Fällung von Bäumen wegen Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen)

  • rewis.io

    Prüfung der Sach- und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebotenheit der Prüfung der Sachlage und Rechtslage im vorläufigen Rechtsschutz bei irreversiblen Folgen (hier: Fällung von Bäumen wegen Umsetzung eisenbahnrechtlicher Planungsentscheidungen)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.07.2018 - 1 BvR 1401/18

    Verfassungsbeschwerde gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Eine Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf von Verfassungs wegen auf eine Folgenabwägung gestützt werden, wenn es nicht möglich ist, eine - gegebenenfalls auch nur summarische - Rechtmäßigkeitsprüfung in der für eine Eilentscheidung zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 5).

    Es hätte an ihnen gelegen vorzutragen, ob und welche von ihnen geltend gemachten Tatsachenfragen und Rechtsmängel entgegen der Einschätzung des Gerichts summarischer Prüfung zugänglich gewesen wären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 7).

    Diese Einschätzung, dass eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf den Umfang und die Komplexität des Vorhabens nicht möglich ist, kann nicht von vornherein zurückgewiesen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 1 BvR 1401/18 - juris Rn. 6 f.).

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Der Senat hat nicht nur den Begründetheitsmaßstab seiner eigenen Rechtsprechung angelegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 3.20

    Sofortige Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für den Bau oder die

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2020 - BVerwG 7 VR 3.20 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Die grundrechtlichen Belange sind dann in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2020 - 7 VR 8.20
    Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2020, § 152a Rn. 18a; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 BvR 1904/05 - BVerfGK 7, 115 ; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 B 24.09 - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 10 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.03.2021 - 7 A 1.21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 7 VR 8.20 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2022 - 7 A 2.22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Der Schutzbereich des rechtlichen Gehörs erstreckt sich nämlich nicht auf Fragen der inhaltlichen Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 7 VR 8.20 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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