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   BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20   

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BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20 (https://dejure.org/2021,60415)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2021 - 7 C 7.20 (https://dejure.org/2021,60415)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 (https://dejure.org/2021,60415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GRCh Art. 51, Art. 17 Abs. 1; RL 2009/147/EG Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 4; RL 92/43/EWG Art. 6 Abs. 3; KrWG § 15 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 36; BNatSchG § 20 Abs. 2, § 32
    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 51 EUGrdRCh, Art 17 Abs 1 EUGrdRCh, Art 1 Abs 1 EGRL 147/2009, Art 3 Abs 1 EGRL 147/2009, Art 4 Abs 1 EGRL 147/2009
    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

  • rewis.io

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

  • doev.de PDF

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Erfolg einer Versagungsgegenklage gegen die Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses beurteilt sich nach dem materiellen Recht, das im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz für das Verpflichtungsbegehren gilt. Bei ...

  • rechtsportal.de

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie; Beurteilung des Erfolges einer Versagungsgegenklage gegen die Ablehnung eines Planfeststellungsbeschlusses; Mitgliedstaatliches Auswahl- und Meldeverfahrens für europäische Vogelschutzgebiete; ...

  • datenbank.nwb.de

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage - und die Vogelschutzrichtlinie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versagungsgegenklage im Planfeststellungsverfahren - und zwischenzeitliche Rechtsänderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Faktische) Vogelschutzgebiete

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 803
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Faktische Vogelschutzgebiete umfassen Lebensräume und Habitate, die für sich betrachtet in signifikanter Weise zur Arterhaltung in dem betreffenden Mitgliedstaat beitragen und damit zum Kreis der zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehören (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2004 - 4 A 32.02 - BVerwGE 120, 87 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 18).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts greift im Stadium eines abgeschlossenen mitgliedstaatlichen Gebietsauswahl- und -meldeverfahrens eine Vermutung des Inhalts, dass ein faktisches Vogelschutzgebiet außerhalb des gemeldeten Vogelschutzgebiets nicht existiert, die nur durch den Nachweis sachwidriger Erwägungen bei der Gebietsabgrenzung widerlegt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 25).

    Dies folgt, nicht anders als bei der Gebietsauswahl und -abgrenzung und der insoweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten widerleglichen Vermutung des Inhalts, dass ein faktisches Vogelschutzgebiet außerhalb des gemeldeten Vogelschutzgebiets nicht existiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 25), aus dem fachlichen Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Frage, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der zu schützenden Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind.

    Deshalb ist eine fachlich vertretbare Nichteinbeziehung einer bestimmten Art in den Kreis der für ein gemeldetes Gebiet wertbestimmenden Arten ebenso wenig zu beanstanden, wie es die Nichtmeldung eines Gebiets ist, wenn sie fachlich vertretbar ist (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 23).

    In dem Maße, in dem sich die Gebietsvorschläge eines Landes zu einem kohärenten Netz verdichten, die richterliche Kontrolldichte hinsichtlich der Frage der Gebietsauswahl und -abgrenzung in der Folge verringert und die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung eines nicht gemeldeten faktischen Vogelschutzgebiets steigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 24), führt das Voranschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens auch zu einer Steigerung der Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung einer Unvollständigkeit einer Gebietsmeldung im Hinblick auf die für das betreffende Gebiet wertbestimmenden Arten.

    Die nach naturschutzfachlichen Kriterien für den Vogelschutz "geeignetsten" Gebiete sind zum Vogelschutzgebiet zu erklären (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 23), und zwar gerade mit Blick auf die für die Gebietsauswahl maßgeblichen, wertbestimmenden Arten.

    Ebenso wenig wie der Umstand, dass ein Land die Auswahl seiner "Natura 2000"-Gebiete abgeschlossen hat, der rechtlichen Existenz faktischer Vogelschutzgebiete grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 22), begründet dieser Umstand ein unüberwindbares rechtliches Hindernis für die Annahme einer Unvollständigkeit der Gebietsmeldung hinsichtlich der zu schützenden Arten.

    Soweit die Revision geltend macht, eigene wirtschaftliche Belange der Klägerin und die allgemeine Möglichkeit der Entsorgung der Kohlenaschen an diesem Ort seien gegebenenfalls als öffentliche Belange zu würdigen, führt dies nicht zum Erfolg, da nur überragende Gemeinwohlbelange geeignet sind, das Beeinträchtigungs- und Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL zu überwinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 16).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Deshalb ist eine fachlich vertretbare Nichteinbeziehung einer bestimmten Art in den Kreis der für ein gemeldetes Gebiet wertbestimmenden Arten ebenso wenig zu beanstanden, wie es die Nichtmeldung eines Gebiets ist, wenn sie fachlich vertretbar ist (vgl. zu Letzterem BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 23).

    In dem Maße, in dem sich die Gebietsvorschläge eines Landes zu einem kohärenten Netz verdichten, die richterliche Kontrolldichte hinsichtlich der Frage der Gebietsauswahl und -abgrenzung in der Folge verringert und die prozessualen Darlegungsanforderungen für die Behauptung eines nicht gemeldeten faktischen Vogelschutzgebiets steigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 24), führt das Voranschreiten des mitgliedstaatlichen Auswahl- und Meldeverfahrens auch zu einer Steigerung der Darlegungsanforderungen für die Geltendmachung einer Unvollständigkeit einer Gebietsmeldung im Hinblick auf die für das betreffende Gebiet wertbestimmenden Arten.

    Die nach naturschutzfachlichen Kriterien für den Vogelschutz "geeignetsten" Gebiete sind zum Vogelschutzgebiet zu erklären (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 23), und zwar gerade mit Blick auf die für die Gebietsauswahl maßgeblichen, wertbestimmenden Arten.

    Ebenso wenig wie der Umstand, dass ein Land die Auswahl seiner "Natura 2000"-Gebiete abgeschlossen hat, der rechtlichen Existenz faktischer Vogelschutzgebiete grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 22), begründet dieser Umstand ein unüberwindbares rechtliches Hindernis für die Annahme einer Unvollständigkeit der Gebietsmeldung hinsichtlich der zu schützenden Arten.

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Danach ist bei Planfeststellungsverfahren für die Begründetheit der Anfechtungsklage wie der auf § 74 Abs. 2 VwVfG gestützten Verpflichtungsklage auf Planergänzung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 1997 - 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 , vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 und vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 52).

    Mit der Schutzgebietserklärung geht das Gebiet nach Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Habitatrichtlinie - FFH-RL - (ABl. L 206 S. 7) in das Schutzregime dieser Richtlinie über; ein mit den Erhaltungszielen des Gebiets unverträgliches Vorhaben kann dann im Wege der Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zugelassen werden (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ).

    Anderenfalls verbleibt es bei dem strengeren Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie, der zufolge nur überragende Gemeinwohlbelange wie der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen oder der Schutz der öffentlichen Sicherheit die Verbote des Art. 4 Abs. 4 VRL überwinden können (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 ).

    Die zuvor erforderliche Prüfung des Beeinträchtigungsverbots des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL und die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 2 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-RL erfolgen hingegen nach gleichgerichteten Maßstäben; es geht jeweils um den Ausschluss von - im Hinblick auf die jeweiligen Schutzziele - erheblichen Gebietsbeeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 66).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Die zuvor erforderliche Prüfung des Beeinträchtigungsverbots des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL und die Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 2 BNatSchG/Art. 6 Abs. 3 FFH-RL erfolgen hingegen nach gleichgerichteten Maßstäben; es geht jeweils um den Ausschluss von - im Hinblick auf die jeweiligen Schutzziele - erheblichen Gebietsbeeinträchtigungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 66).

    Nur wenn keine vernünftigen Zweifel verbleiben, darf die Verträglichkeitsprüfung mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 67).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Diese im Zusammenhang mit Anfechtungsklagen Dritter entwickelte Struktur der fachplanerischen Zulassungsentscheidung ist grundsätzlich auch dann maßgebend, wenn der Vorhabenträger gegen eine ablehnende Entscheidung der Planfeststellungsbehörde klagt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).

    Dies beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dass sich in diesem Zeitpunkt für das Verpflichtungsbegehren Geltung beimisst (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Februar 1978 - 4 C 25.75 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 4 S. 3 und vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 ).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Dass das Oberverwaltungsgericht gegen gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 41), hat die Revision nicht gerügt.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Die Heranziehung der Fachkonvention zur Beurteilung der Erheblichkeit eines Flächenentzugs ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 373).
  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Die Ausübung dieser Freiheiten kann daher Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich den dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Europäischen Union entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der diese Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Juli 2017 - C-190/16 [ECLI:EU:C:2017:513], Fries - Rn. 73).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Abgesehen davon kann die Gebietsabgrenzung ohnehin nicht das Ergebnis einer isolierten Prüfung des ornithologischen Werts jeder einzelnen der in Rede stehenden Flächen sein, sondern muss unter Berücksichtigung der natürlichen Grenzen des betroffenen Ökosystems erfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - C-141/14 [ECLI:EU:C:2016:8], Kommission gegen Republik Bulgarien - Rn. 30).
  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20
    Die hiergegen gerichteten Angriffe der Klägerin betreffen nicht die Rechtsanwendung, sondern die Sachverhalts- und Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. März 2017 - 4 CN 1.16 - BVerwGE 158, 182 Rn. 50, 52).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 77/16

    Bauverbot; besonderer Schutzzweck; Gebietscharakter; Karten;

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021- 7 C 7.20 -, juris, Rn. 14.
  • BVerwG, 24.05.2022 - 4 BN 3.22

    Unterfallen einer städtebaulichen Entwicklungssatzung unter die Pläne i. S. d. §

    Ob angesichts der Rechtsprechung zum strengen Schutzregime faktischer Vogelschutzgebiete, nach dem nur überragende Gemeinwohlbelange geeignet sind, das Beeinträchtigungs- und Störungsverbot des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 VRL zu überwinden (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 , vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 16, zuletzt vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 39), ein Klärungsbedarf sich wegen der in der Beschwerdebegründung angesprochenen Möglichkeit einer förmlichen Unterschutzstellung und des daraus folgenden zukunftsbezogenen Regime- und Maßstabswechsels (siehe dazu etwa BVerwG, Urteile vom 1. April 2004 - 4 C 2.03 - a. a. O. S. 283 ff. und vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - a. a. O. Rn. 26 ff.) ergeben könnte, kann dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021- 7 C 7.20 -, juris, Rn. 14.
  • BVerwG, 13.06.2022 - 7 B 10.21

    Ausweisung eines Vogelschutzgebiets

    Diese Grundsätze gelten auch für ein zwar gemeldetes, aber nicht förmlich unter Schutz gestelltes - faktisches - Vogelschutzgebiet im Hinblick auf die Identifizierung der für die Auswahl und Meldung dieses Gebietes maßgeblichen - wertbestimmenden - Arten, hinsichtlich derer das strenge Schutzregime der Vogelschutz-Richtlinie gilt (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 P 1.22

    Keine Verpflichtung des Dienststellenleiters zur Vorlage von Unterlagen an den

    Denn die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestimmt sich grundsätzlich nach dem materiellen Recht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 14 und Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2023 - 17 LP 3/22

    Absehen von Stellenausschreibung; abstrakter Feststellungsantrag; Maßgeblicher

    Der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich dabei grundsätzlich nach dem anzuwendenden materiellen Recht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.2022 - BVerwG 5 P 1.22 -, juris Rn. 15; Urt. v. 17.12.2021 - BVerwG 7 C 7.20 -, BVerwGE 174, 309, 311 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 15.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets aber nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 [ECLI:EU:C:1998:238] - Rn. 62; BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 , vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 21 ff. und vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 8.20

    Beachtlichkeit der Gründe für die Verweigerung der Zustimmung zu einer

    Denn die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestimmt sich nach dem materiellen Recht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 14 und Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 4 BN 18.22

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Geplantes Wohngebiet in

    Ein Bundesland kann das Bestehen eines faktischen Vogelschutzgebiets aber nicht dadurch ausschließen, dass es sein Gebietsauswahlverfahren für beendet erklärt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - C-3/96 [ECLI:EU:C:1998:238] - Rn. 55 - 58, 62; BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 , vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 - BVerwGE 149, 229 Rn. 21 ff. und vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 21).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 5 P 9.20

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer Versetzung und Zuweisung

    Denn die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestimmt sich nach dem materiellen Recht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 7 C 7.20 - NVwZ 2022, 803 Rn. 14 und Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23

    Aufgabenverteilung; gespaltene Kreisumlage; Haushaltssatzung; Hebesatz;

  • VG Hannover, 15.05.2023 - 1 A 2684/21

    Gespaltene Kreisumlage; Kita-Vertrag; Kommunaler Finanzausgleich; Kreisumlage

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