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   BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87   

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https://dejure.org/1988,5430
BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87 (https://dejure.org/1988,5430)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1988 - 8 B 85.87 (https://dejure.org/1988,5430)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 8 B 85.87 (https://dejure.org/1988,5430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1984 - 8 B 87.84

    Erhebung einer Troncabgabe an öffentlichen Spielbanken - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Der beschließende Senat hat dazu in seinem Beschluß vom 3. Dezember 1984 - BVerwG 8 B 87.84 - ausgeführt: "Geht man davon aus, daß die von dem Spielbankunternehmer zu entrichtende Troncabgabe eine Sonderabgabe darstellt ..., so verletzt deren Erhebung jedenfalls nicht den Gleichheitssatz.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht für den ... Fall der Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz ausgeführt, die Erhebung einer Sonderabgabe setze eine spezifische Beziehung (Sachnähe) zwischen dem Kreis der Abgabepflichtigen und dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck voraus; die außersteuerliche Belastung von Angehörigen einer Gruppe setze voraus, daß zwischen den Belastungen und den Begünstigungen, die die Sonderabgabe bewirke, eine sachgerechte Verknüpfung bestehe (Urteil vom 10. Dezember 1980 - 2 BvF 3/77 - BVerfGE 55, 274 [BVerfG 10.12.1980 - 2 BvF 3/77]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Es bestehen bereits Zweifel, ob die Beschwerde dem Darlegungsgebot des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, wonach die konkrete Rechtsfrage (des Bundesrechts), hinsichtlich deren auf die grundsätzliche Bedeutung geschlossen wird, bezeichnet werden muß (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Es bestehen bereits Zweifel, ob die Beschwerde dem Darlegungsgebot des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt, wonach die konkrete Rechtsfrage (des Bundesrechts), hinsichtlich deren auf die grundsätzliche Bedeutung geschlossen wird, bezeichnet werden muß (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder vernünftigste Regelung getroffen hat, sondern allein darauf, ob die im Rahmen seiner weitgehenden Gestaltungsfreiheit getroffene Regelung willkürlich ist (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 m.weit.Nachw.).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1988 - 8 B 85.87
    Diese Maßstäbe können jedoch, wie das Bundesverfassungsgericht für den Fall der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz entschieden hat, für solche Abgaben nicht gelten, bei denen nicht die Finanzierung einer besonderen Aufgabe Anlaß zu ihrer Einführung gab (Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56, 57, 58/78 - BVerfGE 57, 139 )." Daß nicht die Finanzierung einer besonderen Aufgabe der Anlaß zur Einführung der Troncabgabe gewesen ist, hat das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt und ist auch bereits in dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1984 dargelegt.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 58/93

    1. Die Troncabgabe nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Zulassung

    d) Mit seiner Auffassung, daß die Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973 eine Steuer i. S. des § 3 Abs. 1 AO 1977 ist, weicht der Senat auch nicht ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Januar 1988 8 B 85.87.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 57/93

    Einordnung der Troncabgabe in das steuerliche System - Zuständigkeit und

    Mit seiner Auffassung, daß die Troncabgabe nach dem NSpielbG 1973 eine Steuer i. S. des § 3 Abs. 1 AO 1977 ist, weicht der Senat auch nicht ab von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 18. Januar 1988 8 B 85.87.
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