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   BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88   

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https://dejure.org/1989,13556
BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88 (https://dejure.org/1989,13556)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1989 - 9 B 341.88 (https://dejure.org/1989,13556)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1989 - 9 B 341.88 (https://dejure.org/1989,13556)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens - Überprüfung der Sachverhaltswürdigung und Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht - Rüge der Verletzung einer Verfahrensvorschrift in der Revisionsinstanz nach fehlender Rüge in der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88
    Insbesondere wird mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht täusche zwingende Logik vor, ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht dargetan, der nur dann gegeben sein kann, wenn das Tatsachengericht einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330, [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88
    Im Hinblick hierauf brauchte sich dem Berufungsgericht, das diesen Lagebericht verwertet hat, die Einholung der beantragten zusätzlichen Gutachten nicht aufzudrängen (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88
    Es wäre daher Sache des in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht anwesenden Prozeßbevollmächtigten des Klägers gewesen, dort die nunmehr für unzureichend gehaltene Begründung zu rügen (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 -).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88
    Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, ob Bestrafungen nach Art. 140 ff. des türkischen Strafgesetzbuchs eine politische Motivation zugrunde liegt, die dies verneinenden Ausführungen des Berufungsgerichts mit den Grundsätzen des Urteils vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) in vollem Umfang in Einklang stehen und das Berufungsgericht - wie die Beschwerde weiter meint - insoweit seine Aufklärungspflicht verletzt hat.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1989 - 9 B 341.88
    Es hat weiterhin ein Verfolgungsinteresse des türkischen Staats im Hinblick auf die Art der vom Kläger entfalteten Betätigung (Beschäftigung mit Musik, Folklore, kulturellen und sprachlichen Fragen als Vorsitzender eines kurdischen Arbeitervereins) für unwahrscheinlich gehalten und - davon abgesehen - eine Verfolgung wegen der Nachfluchtaktivitäten entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) als von vornherein nicht vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erfaßt gewertet.
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