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   BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94   

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BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94 (https://dejure.org/1996,589)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 7 C 45.94 (https://dejure.org/1996,589)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 7 C 45.94 (https://dejure.org/1996,589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Staatlicher Verwalter - Stillegung eines Unternehmens - Liquidation des Betriebsvermögens - Einzelrestitution - Unternehmensrestitution - Unternehmensreste - Restitutionsausschluß - Redlicher Erwerb - Einbeziehung des zurückzugebenden Vermögensgegenstands in ein ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unternehmensliquidierung; Stilllegung; Einzelrestitution; Betriebsgrundstücksrückgabe; Gesamtvollstreckungsverfahren; Wertzuwachs; Wertausgleich; Unredlichkeit; redlicher Erwerb; ...

  • snafu.de

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; § 3 b Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1; § 4 Abs. 1 und 2; § 5 Abs. 1 Buchst. d; § 6 Abs. 6 a Sätze 1 und 2
    Schädigungszeitpunkt - Inverwaltungnahme als Schädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch den staatlichen Verwalter, Ausgleich für Wertzuwachs eines Betriebsgrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 522
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Die von der Mutter des Klägers bei ihrer Flucht im Jahre 1961 zurückgelassene Gaststätte erfüllte - auch in Anbetracht des Umstands, daß sie kurz zuvor verpachtet worden war (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 [165]) - alle Merkmale eines Unternehmens im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 1 VermG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 URüV.

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem erwähnten Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - (aaO. S. 164 f.) die Stillegung des Unternehmens mit nachfolgender Veräußerung des Betriebsvermögens durch den staatlichen Verwalter des Unternehmens dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG unterstellt.

  • BVerwG, 27.07.1993 - 7 B 15.93

    Vermögensfragen - Rückerstattung - Unternehmen - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Die Veräußerung eines Unternehmens durch den staatlichen Verwalter setzt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht notwendig einen einheitlichen, das gesamte Betriebsvermögen betreffenden Veräußerungsvorgang voraus; hierfür reicht vielmehr aus, daß über das wesentliche Betriebsvermögen verfügt worden ist, selbst wenn diese Verfügung aus mehreren einzelnen Veräußerungsvorgängen besteht (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 1).

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem schon genannten Beschluß vom 27. Juli 1993 (aaO.) festgestellt, daß die Vorschriften über die Unternehmensrestitution, zu denen auch § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG gehört, die Schädigung eines bestehenden Unternehmens voraussetzen und daß diese Vorschriften daher keine Anwendung finden, wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmens vor der Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt war.

  • BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - (VIZ 1995, 714) festgestellt hat, muß die in § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vorausgesetzte Betriebsnotwendigkeit des zurückzugebenden Grundstücks oder Gebäudes bis zur Entscheidung über die Rückgabe fortbestehen.
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Zur Rückgabe eines Unternehmens kommt es jedoch in den Fällen des § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG gerade nicht (§ 4 Abs. 1 S. 2 VermG); vielmehr handelt es sich, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - (Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6) ausgesprochen hat' in diesen Fällen um einen der Einzelrestitution angenäherten besonderen Anwendungsfall der Unternehmensrestitution.
  • BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89

    Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Damit war den Anforderungen des § 139 Abs. 3 VwGO Genüge getan (vgl. Urteil vom 20. Juni 1991 - BVerwG 3 C 6.89 - NJW 1992, 703).
  • BVerwG, 07.04.1995 - 7 C 13.95

    Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme der Revision

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Dieser Prüfungsansatz stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 C 13.95 - NJW 1995, 2740 sowie das diese Rechtsauffassung bestätigende Urteil mit demselben Aktenzeichen vom 1. Dezember 1995).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Die abweichende Behandlung des besonderen Restitutionsanspruchs nach § 6 Abs. 1 S. 1 VermG trägt - wie der Senat in seinem Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 25.94 - (VIZ 1996, 35) dargelegt hat - dem Umstand Rechnung, daß derjenige, der ein Unternehmen verloren hat, das Unternehmen nur insgesamt, d.h. unter Einschluß aller Gegenstände des Aktiv- und des Passivvermögens zurückverlangen kann (§ 3 Abs. 1 S. 3 VermG, § 1 Abs. 1 S. 2 URüV); dieser die Restitution überdauernde und daher auch den Restitutionsberechtigten treffende Haftungszusammenhang zwischen dem Unternehmensvermögen und den Unternehmensschulden wirkt sich nach der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens als Restitutionshindernis aus, weil das Unternehmensvermögen infolge dieses Verfahrens materiell den Unternehmensgläubigern zusteht und daher für die Rückgabe an den Restitutionsberechtigten nicht mehr verfügbar ist.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Auch aus diesem Grund ist die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zu Lasten des Klägers anwendbar; denn diese Vorschrift bezweckt - ähnlich wie § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VZOG - allein den Schutz funktionsfähiger Unternehmen (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 [156]).
  • BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Zwar finden diese Ausschlußtatbestände nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) nicht nur auf den Anspruch auf Einzelrestitution gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 VermG, sondern darüber hinaus auch auf den Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmensrestes gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG Anwendung.
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94
    Diese Regelung ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - (BVerwGE 97, 24) ausgeführt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Restitution nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG um einen der Einzelrestitution angenäherten Sonderfall der Unternehmensrestitution (vgl. Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - VIZ 1996, 210).

    Soweit diese sogenannten Unternehmensreste nach ihrem liquidationsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen Veränderungen erfahren haben, unterliegen sie grundsätzlich den allgemeinen Regeln über die Restitution einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere den Vorschriften über den Wegfall des Restitutionsanspruchs wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 VermG (vgl. Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - a.a.O. S. 212).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - (VIZ 1996, 210 = ZOV 1996, 287 ) im Anschluß an frühere Entscheidungen ausgeführt hat, stellt sich der Schädigungstatbestand der Veräußerung durch den staatlichen Verwalter als Fortsetzung und Vertiefung des mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnenen Unrechts dar, und zwar dergestalt, daß über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde.
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Dessen Verbleib bei dem Restitutionsberechtigten wäre durch den Wiedergutmachungszweck des Vermögensgesetzes nicht gedeckt (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 29 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Da in den Fällen des § 7 VermG nur eine inhaltlich eingeschränkte Restitutionsentscheidung ergehen darf, ist die Frage nach einem vom Restitutionsberechtigten zu leistenden Wertausgleich nicht allein im Verwaltungsverfahren zu prüfen, sondern muß auch vom Gericht berücksichtigt werden, wenn es die Behörde zum Erlaß einer solchen Entscheidung verpflichten will (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 35 f.).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Aus diesem Grunde hat der Senat in den in Rede stehenden Fällen die Vorschrift des § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG über die vorrangige Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger des Verfügungsberechtigten für unanwendbar gehalten und zur Begründung ausgeführt, daß der Restitutionsberechtigte den Schulden eines anderen als des entzogenen Unternehmens nicht näher stehe als jeder andere Restitutionsberechtigte, der im Wege der Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG einen bestimmten Gegenstand aus dem Vermögen des Verfügungsberechtigten zurückverlange (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 35).
  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 1996 (- BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17) darauf abgestellt hat, dass auch die der Stilllegung und Veräußerung vorangehende staatliche Verwaltung nach § 2 Abs. 4 VermG als eine "Schädigung" zu bewerten sei, und ausgeführt hat, dass sich die zugrundeliegende Schädigung des Unternehmens schrittweise, nämlich zunächst in Form der Anordnung der staatlichen Verwaltung und sodann in Form der Veräußerung des Betriebsvermögens durch den staatlichen Verwalter (§ 1 Abs. 1 Buchst. c VermG) vollzogen habe, sind diese Erwägungen auf die Festlegung des Schädigungsgegenstandes bei der Unternehmensschädigung bezogen.
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Es bleibt darauf hinzuweisen, daß im Falle der Rückübertragung des Eigentums an dem umstrittenen Grundstück diese grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Entscheidung über den Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG ausgesprochen werden darf (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 21.04.2008 - 5 B 23.08

    Vorrang der Unternehmensrestitution vor den Regeln einer Einzelrestitution bei

    3 Im Übrigen gilt in vermögensrechtlicher Hinsicht der Vorrang der Unternehmensrestitution vor den Regeln einer Einzelrestitution dann, wenn der maßgebliche Zugriff auf ein lebendes (noch nicht dauerhaft stillgelegtes) Unternehmen erfolgte (vgl. grundlegend Urteil vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 45.94 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 31 f.; seither stRspr).

    Nach den vom Verwaltungsgericht unbeanstandet getroffenen Feststellungen betraf der maßgebliche Zugriff im Jahr 1953 ein damals noch lebendes Unternehmen, so dass anschließende Veränderungen (bis hin zur Stilllegung) allenfalls noch für die Frage bedeutsam sein könnten, ob überhaupt und ggf. in welchem Umfang das an sich nach den Grundsätzen der Unternehmensrückgabe rückgabefähige Unternehmen zurückgegeben werden kann bzw. ob anstelle dessen einzelne Gegenstände des Unternehmensvermögens zurückverlangt werden können (Trümmerrestitution als der Einzelrestitution angenäherter besonderer Anwendungsfall der Unternehmensrestitution; vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 a.a.O. S. 36).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 23.11

    Vermögensrecht; Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung;

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 2.05

    Restitution; Wertausgleich für bauliche Maßnahme; Schwellenwerte; Abschläge für

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98

    Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Berlin, 22.11.2001 - 29 A 183.96

    Berechtigter in Bezug auf die Rückgabe oder Entschädigung eines Unternehmens bei

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95

    Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für

  • BVerwG, 20.06.2005 - 7 B 43.05

    Unternehmensresterestitution; Grundstücksveräußerung durch den

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 5.02

    Rückübertragungsantrag; Ausschlussfrist; Rückgabebegehren vor In-Kraft-Treten der

  • BVerwG, 02.10.2013 - 8 B 24.13

    Zum vermögensrechtlichen Vorrang der Unternehmensrestitution

  • BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte

  • BVerwG, 27.03.2009 - 8 B 74.08

    Weiterbetreiben und Herunterwirtschaften eines Unternehmens durch einen staatlich

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 66.96

    Staatlich finanzierte Baumaßnahmen auf nichtvolkseigenem Grundstück -

  • BVerwG, 20.09.2011 - 8 B 54.11

    Zum Verhältnis einer Aufgabe des Gewerbebetriebes durch den bisherigen Inhaber

  • BVerwG, 07.05.2007 - 5 B 92.07

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des maßgeblichen Schädigungszeitpunktes bei der

  • BVerwG, 11.04.2000 - 8 B 44.00

    Zulassung einer Beschwerde wegen einer Rüge von Divergenz

  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 19.00

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

  • BVerwG, 12.12.2006 - 7 B 85.06

    Entschädigung wegen des Verlusts von Eigentumsrechten an einem aufgrund einer

  • BVerwG, 05.11.2002 - 7 B 121.02

    Rückübertragung einer erbrechtlichen Mitberechtigung an einem im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 14.12.2001 - 7 B 49.01

    Maßgebliche Frist für die vollständige Abfassung der Begründung des

  • FG Sachsen, 20.08.2003 - 5 K 505/97

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem VermG; Rechtsnachfolger eines Geschädigten

  • BVerwG, 17.10.1997 - 7 B 327.97

    Veräußerung eines Vermögenswerts durch staatlichen Verwalter - Voraussetzungen

  • VG Halle, 29.04.2009 - 1 A 19/07
  • BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines

  • OLG Naumburg, 07.04.2004 - 11 U 104/03

    Umfang der vom großen Wertausgleich nach § 7 VermG erfassten Maßnahmen

  • BVerwG, 30.01.1997 - 7 B 24.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - "Konkursfestigkeit" eines

  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
  • VG Gera, 07.02.2002 - 5 K 1415/98

    Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses aus dem investiven Verkauf eines

  • VG Gera, 08.03.2005 - 6 E 122/05

    Recht der offenen Vermögensfragen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

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