Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9465
BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22 (https://dejure.org/2023,9465)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.2023 - 5 B 21.22 (https://dejure.org/2023,9465)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 (https://dejure.org/2023,9465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,9465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 136/13

    Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts als Notanwalt:

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    a) Dies zugrunde gelegt ist die beabsichtigte Rechtsverfolgung dann als mutwillig anzusehen, wenn von Anfang an zu erwarten ist, dass der beigeordnete Rechtsanwalt seine Entpflichtung aus wichtigem Grund (§ 48 Abs. 2 BRAO) wegen einer unbehebbaren Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt verlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2013 - V ZR 136/13 - AnwBl 2013, 826).

    Dies würde jedoch der Eigenverantwortung des Rechtsanwalts bei der Mandatswahrnehmung (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO) zuwiderlaufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1998, 575 und vom 13. September 2013 - V ZR 136/13 - AnwBl 2013, 826), da mit Blick auf das bisherige Prozessverhalten des Klägers nicht zu erwarten ist, dass er sich durch einen Anwalt eines Besseren belehren lässt.

  • BGH, 29.09.2011 - V ZA 14/11

    Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Diese Einschränkung der Beiordnung zielt, da nicht der Schutz der Staatskasse in Rede steht, hinsichtlich beider Tatbestandsalternativen darauf, den Rechtsanwalt vor der Übernahme eines ihm unzumutbaren Mandats zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11 - NJW-RR 2012, 84; Weth, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 78b Rn. 6).

    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein dem Beteiligten günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 BN 1.19, 6 AV 9.19 - juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11 - NJW-RR 2012, 84).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zutreffend darauf verwiesen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung die entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 GVG auf das isolierte Prozesskostenhilfeverfahren mittlerweile geklärt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 - FamRZ 2021, 113).

    Denn auch nach § 78b Abs. 1 ZPO hängt der Erfolg des Beiordnungsantrags in gewisser Hinsicht von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ab, wobei diese wiederum zugleich mit der Rechtswegzuständigkeit verknüpft sind: Ein beabsichtigter (Klage-)Antrag, für den das angerufene Gericht offensichtlich nicht rechtswegzuständig ist, ist schon mangels Zulässigkeit ohne jede Aussicht auf Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 276/20 - FamRZ 2021, 113 Rn. 24).

  • BVerwG, 12.03.2019 - 6 BN 1.19

    Auslegung des Begriffs "Aussichtslosigkeit" bei der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Aussichtslosigkeit im Sinne von § 78b Abs. 1 ZPO besteht, wenn ein dem Beteiligten günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 BN 1.19, 6 AV 9.19 - juris Rn. 3 m. w. N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZA 14/11 - NJW-RR 2012, 84).
  • BVerwG, 21.03.2022 - 9 AV 1.22

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Ein solcher ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass die genannte Frage, die gerichtsverfassungsrechtlicher und nicht verwaltungsprozessualer Natur ist, bisher nicht oder zumindest nicht ausdrücklich in diesem Sinne auch durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2022 - 9 AV 1.22 - NVwZ 2022, 1062).
  • BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21

    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Dass im vorliegenden Fall in der Hauptsache zweifelsfrei die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts gegeben wäre, hat der Verwaltungsgerichtshof im Übrigen unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 B 1.21 - NVwZ 2022, 412) überzeugend begründet.
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 174/97

    Beiordnung eines Notanwalts bei vorgefertigter Revisionsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.2023 - 5 B 21.22
    Dies würde jedoch der Eigenverantwortung des Rechtsanwalts bei der Mandatswahrnehmung (vgl. § 3 Abs. 1 BRAO) zuwiderlaufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1998, 575 und vom 13. September 2013 - V ZR 136/13 - AnwBl 2013, 826), da mit Blick auf das bisherige Prozessverhalten des Klägers nicht zu erwarten ist, dass er sich durch einen Anwalt eines Besseren belehren lässt.
  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23

    Anhörungsrüge der Prozesspartei wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung

    Letzteres ist deshalb der Fall, weil ein den Klägern günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, Beschluss 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 14.23

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Gebot des rechtlichen

    Letzteres ist deshalb der Fall, weil ein den Klägern günstigeres Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung offenbar nicht erreicht werden kann (BVerwG, Beschluss 18. Januar 2023 - 5 B 21.22 - juris Rn. 5 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht