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   BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91   

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https://dejure.org/1992,75
BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91 (https://dejure.org/1992,75)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 (https://dejure.org/1992,75)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 9 C 59.91 (https://dejure.org/1992,75)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 892
  • NVwZ-RR 1992, 516
  • DVBl 1992, 843
  • DÖV 1992, 582
 
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Wird zitiert von ... (1151)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.12.1982 - 9 B 3520.82

    Neues Asylverfahrensgesetz - Anhängige Asylstreitigkeiten - Rechtsmittelausschluß

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
    Diese gesetzliche Ausgestaltung stimmt mit den allgemeinen verfahrens- und prozeßrechtlichen Grundsätzen überein, wonach neues Verfahrensrecht nach den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Rechts vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auf noch nicht abgeschlossene Verfahren Anwendung findet und neues Prozeßrecht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auch anhängige Verfahren erfaßt, weshalb jeder Beteiligte mit einer Änderung des Prozeßrechts auch im anhängigen Prozeß rechnen muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1982 - BVerwG 9 B 3520.82 - BVerwGE 66, 312 [2. Leitsatz und 314]).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
    Dabei erfaßt § 43 Nr. 2 AsylVfG auch bereits bei den Gerichten anhängige Verfahren (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [342]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 - jew. juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Im Anschluss an vergleichbare in der Vergangenheit aufgetretene Fallkonstellationen geht der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass dieser Streitgegenstand im Berufungsverfahren angewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - NVwZ 1992, 892 zu § 51 Abs. 1 AuslG, vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 und 10 C 15.10 -, jeweils Juris zu § 60 Abs. 2, 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG a.F.).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Ein derart weitgehender Schluss lässt sich auch nicht aus der Formulierung herleiten, dass das Asylbegehren und das Begehren auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG deckungsgleich seien, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffe, dass die Asylanerkennung darüber hinaus aber den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes verlange (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 S. 1 ).
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