Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1487
BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08 (https://dejure.org/2009,1487)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2009 - 4 B 54.08 (https://dejure.org/2009,1487)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 4 B 54.08 (https://dejure.org/2009,1487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Teilbarkeit und der daran anknüpfenden Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Beachtung der Voraussetzungen der Festsetzungsfähigkeit von Anlagentypen i.S.v. § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) hinsichtlich der objektiven Teilbarkeit von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 9
    Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; Begrenzung der höchstzulässigen Verkaufs- oder Geschossfläche im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Welche Anlagentypen können ausgeschlossen werden? (IBR 2010, 1048)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 599
  • BauR 2009, 1102
  • BauR 2009, 713
  • ZfBR 2009, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Gemeinde bestimmte Arten der baulichen Nutzung im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO durch die Begrenzung der höchstzulässigen Verkaufs- oder Geschossfläche umschreiben darf, wenn sie darlegt, dass Betriebe unter bzw. über den von ihr festgesetzten Größen generell oder doch jedenfalls unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse einem bestimmten Anlagentyp entsprechen (vgl. Beschluss vom 8. November 2004 BVerwG 4 BN 39.04 BauR 2005, 513 m.w.N.).

    Ein Einzelhandelsbetrieb mit einer Nutzfläche von höchstens 400 m² kann als "Nachbarschaftsladen" ein festsetzungsfähiger Anlagentyp im Sinne von § 1 Abs. 9 BauNVO sein (Beschluss vom 8. November 2004 a.a.O.).

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat der Verwaltungsgerichtshof keinen Rechtssatz aufgestellt, der den im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 2004 BVerwG 4 BN 39.04 (NVwZ 2005, 324 = BauR 2005, 513 ) zur Auslegung des § 1 Abs. 9 BauNVO aufgestellten Grundsätzen widerspricht.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
    12 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz u.a. einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschluss vom 29. März 1993 BVerwG 4 NB 10.91 DVBl. 1993, 661; Beschluss vom 6. April 1993 BVerwG 4 NB 43.92 ZfBR 1993, 238).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
    Ist wie hier die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung führen Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Beschluss vom 29. März 1993 BVerwG 4 NB 10.91 DVBl. 1993, 661; Beschluss vom 6. April 1993 BVerwG 4 NB 43.92 ZfBR 1993, 238).
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698

    Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung

    Entsprechend den in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne entwickelten Grundsätzen (vgl. vgl. BVerwG, B.v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 - NVwZ 1992, 567 = juris Rn. 16 f.; B.v. 18.2.2009 - 4 B 54.08 - ZfBR 2009, 364 = juris Rn. 5; U.v. 11.9.2014 - 4 CN 3.14 - ZfBR 2015, 58 = juris Rn. 26; BayVGH, U.v. 4.8.2017 - 15 N 15.1713 - NVwZ-RR 2017, 953 = juris Rn. 40 m.w.N.; U.v. 27.2.2018 - 15 N 16.2381 - juris Rn. 52; U.v. 11.5.2018 - 15 N 17.1175 - KommJur 2018, 268 = juris Rn. 40) führt auch bei sonstigen kommunalen Satzungen - wie hier einer Vorkaufssatzung gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 BauGB - die Ungültigkeit eines Teils einer kommunalen Satzungsbestimmung dann nicht zu ihrer Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Teile auch ohne den ungültigen Teil sinnvoll bleiben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. SächsOVG, U.v. 31.8.2017 - 3 C 9/17 - KommJur 2017, 415 = juris Rn. 63 - Teilunwirksamkeit einer kommunalen Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Es steht außer Frage, dass die Antragsgegnerin nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gebrachten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, B. v. 18.2.2009 - 4 B 54.08 -, ZfBR 2009, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13

    Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von

    Nach ständiger Rechtsprechung führen Mängel, die nur einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, dann nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen - für sich betrachtet - noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gelangten Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschl. v. 18.2.2009 - 4 B 54.08 - BauR 2009, 1102; Beschl. v. 29.3.1993 - 4 NB 10.91 - DVBl. 1993, 661; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.2012 - 8 S 1739/10 - BauR 2012, 1761; Urt. des Senats v. 6.2.2014 - 3 S 207/13 -VBlBW 2015, 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht