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   BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03   

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https://dejure.org/2004,8757
BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03 (https://dejure.org/2004,8757)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3 C 17.03 (https://dejure.org/2004,8757)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3 C 17.03 (https://dejure.org/2004,8757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19; AMG § 4 a Satz 1 Nr. 3, §§ 64, 65, 66, 69
    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur Anwendung an eigenen Patienten; Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19
    Arzneimittelüberwachung; Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur Anwendung an eigenen Patienten

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der arzneimittelrechtlichen Regelüberwachung; Feststellung des Vorliegens einer Arzneimittelherstellung; Erfolgen einer Arzneimittelherstellung durch einen Arzt zur ausschließlichen Anwendung bei eigenen Patienten; Einschränkungen der Anwendbarkeit des ...

  • Judicialis

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 19; ; AMG § 4 a Satz 1 Nr. 3; ; AMG § 64; ; AMG § 65; ; AMG § 66; ; AMG § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur Anwendung an eigenen Patienten; Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97

    Frischzellen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03
    Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (1 BvR 420/97 - BVerfGE 102, 26) seien die genannten Bestimmungen verfassungskonform einschränkend auszulegen.

    Das ergebe sich aus § 4 a Satz 1 Nr. 3 AMG i.d.F. des Elften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 21. August 2002 (BGBl I S. 3348), mit dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (1 BvR 420/97 - BVerfGE 102, 26) Rechnung getragen worden sei.

    Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16. Februar 2000 (1 BvR 420/97 - BVerfGE 102, 26) festgestellt hat, ist der Bund nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG nicht befugt, die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die der Arzt zur Anwendung bei eigenen Patienten herstellt.

  • BVerwG, 02.12.1993 - 3 C 42.91

    Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Nutzen eines Kraftfahrzeuges als

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03
    Danach treffen die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen, sofern sich diese Verstöße - das ist sinngemäß zu ergänzen - gegen das Arzneimittelgesetz oder aufgrund des Arzneimittelgesetzes erlassene Verordnungen richten (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - BVerwGE 94, 341, 344).

    Diese Regelung begründet nach der Rechtsprechung des Senats eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 35.87 - Buchholz 418.32 Nr. 20 und vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03
    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03
    Die arzneimittelrechtliche Regelüberwachung nach §§ 64 ff. AMG kann nicht angeordnet werden zur Klärung der Fragen, ob überhaupt eine Arzneimittelherstellung vorliegt und ob diese ggf. deshalb nicht in den Anwendungsbereich des Arzneimittelgesetzes fällt, weil sie durch einen Arzt zur ausschließlichen Anwendung bei eigenen Patienten erfolgt (wie Urteil vom 18. März 2004 - BVerwG 3 C 16.03 -).

    Der klagende Arzt betreibt gemeinsam mit einem Kollegen - dem Kläger des Verfahrens BVerwG 3 C 16.03 - in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft in Köln eine onkologisch-hämatologische Gemeinschaftspraxis.

  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 35.87

    Zur Einordnung von Desinfektionsmitteln - GEHWOL Nagelpilz-Tinktur

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 17.03
    Diese Regelung begründet nach der Rechtsprechung des Senats eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln (vgl. Urteile vom 19. Oktober 1989 - BVerwG 3 C 35.87 - Buchholz 418.32 Nr. 20 und vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 42.91 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 16.03

    Arzneimittelüberwachung; Herstellung von Arzneimitteln durch den Arzt zur

    Der klagende Arzt betreibt gemeinsam mit einem Kollegen - dem Kläger des Verfahrens BVerwG 3 C 17.03 - in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft in Köln eine onkologisch-hämatologische Gemeinschaftspraxis.
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