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   BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08   

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https://dejure.org/2009,2764
BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08 (https://dejure.org/2009,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 9 C 4.08 (https://dejure.org/2009,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 9 C 4.08 (https://dejure.org/2009,2764)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1, § 130 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1, § 130 Abs. 1
    Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung vereinnahmter Vorausleistungen für eine Erschließungsanlage wie eine kreditkostenmindernde Tilgung i.R.d. Berechnung der Fremdfinanzierungskosten nach dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung; Unmöglichkeit einer Zuordnung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 128 Abs. 1; ; BauGB § 130 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 128 Abs. 1; BauGB § 130 Abs. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Berücksichtigung vereinnahmter Vorausleistungen für eine Erschließungsanlage wie eine kreditkostenmindernde Tilgung i.R.d. Berechnung der Fremdfinanzierungskosten nach dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorababzug von Zuschüssen bei Fremdfinanzierungsquote?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsbeiträge: Vorausleistungen sind als Tilgungen zu behandeln! (IBR 2009, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 280
  • NVwZ-RR 2009, 613
  • ZMR 2009, 964
  • NJ 2009, 344
  • DVBl 2009, 978
  • DÖV 2009, 913
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
    Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ).

    Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).

    Umgekehrt sind bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für andere Vorhaben von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts vorab abzuziehen, wenn diese Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 348 ff.).

    Für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre ist ebenfalls auf die so ermittelte Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen Aufwandsentstehungsjahres abzustellen; den Vorschlag, insoweit auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht als mit dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar verworfen (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 351 f.).

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in Konsequenz dessen gebilligt, dass die Gemeinden ausnahmsweise wegen des dem Abgabenrecht in besonderer Weise eigenen Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität berechtigt sind, diesen Teil des beitragsfähigen Erschließungsaufwands mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze zu ermitteln (Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 ).

    Von dem so ermittelten Kreditbedarf für diese Aufwendungen sind allerdings korrigierend abzuziehen etwaige zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die konkrete Erschließungsmaßnahme (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind im Entstehungsjahr der kreditbelasteten Aufwendungen eingehende Vorausleistungen kreditbedarfsmindernd abzuziehen (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
    Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
    Zum erforderlichen Aufwand i.S.v. § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören auch Fremdkapitalkosten, mithin Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung einer Erschließungsmaßnahme eingesetzt hat (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2022 - 9 A 1019/20

    Abwassergebühren zu hoch

    vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306, juris Rn. 14, und vom 18. März 2009 - 9 C 4.08 -, BVerwGE 133, 280, juris Rn. 14 ff. (für das Erschließungsbeitragsrecht).
  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    Diese Quote errechnet sich aus dem Verhältnis, in dem die Gesamteinnahmen aus Krediten zu den Gesamtausgaben des Haushalts für Investitionen stehen (vgl. dazu etwa BVerwGE 133, 280, dort Rn. 15f.).
  • OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10

    Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet,

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. März 2009 (9 C 4/08 - BVerwGE 133, 280 = juris Rn. 13 f.) ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 (a. a. O., Rn. 15) zur Frage der Berechnung der Fremdfinanzierungskosten für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt:.

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, vom 23. Februar 2000 - 11 C 3.99 - und vom 18. März 2009 - 9 C 4.08 -, alle zitiert nach juris.
  • VG Minden, 25.05.2012 - 5 K 861/10

    Berücksichtigung von Aufwendungen für im Bebauungsplan festgesetzte

    vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rdnr. 7 und BVerwG, Urteil vom 18.3.2009 - 9 C 4.08 -, BVerwGE 133, 280 jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Es bleibt einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren vorbehalten, zu klären, ob der Ansatz der von der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands zugrunde gelegten Finanzierungskosten (Bl. 77, 78 d.A.) inklusive Umsatzsteuer in dieser Höhe gerechtfertigt war, insbesondere, inwieweit insoweit ggf. vergleichend die Finanzierung des Haushalts der Antragsgegnerin insgesamt in den Blick genommen werden müsste (zum Streitstand: BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 9 C 14/14 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 C 4/08 - juris Rn. 13 ff.).
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