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   BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 55.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4592
BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 55.88 (https://dejure.org/1991,4592)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1991 - 6 C 55.88 (https://dejure.org/1991,4592)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1991 - 6 C 55.88 (https://dejure.org/1991,4592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeitsrente - Umwandlung in Altersruhegeld - Ruhestandsbeamter - Versorgungsbezüge - Zahlung eines Ausgleichsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 149 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 100/75

    Renten wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung - Altersruhegeld - Versicherungsfall

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 55.88
    Der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit sei trotz der Bindungswirkung (§ 77 SGB) des diese Rente bewilligenden Bescheids in dem Augenblick gegenstandslos geworden, als an seine Stelle durch Umwandlung der der Rentenform nach höherwertigere Anspruch auf das Altersruhegeld getreten sei (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 1975 - BSG 12 RJ 100/75 - ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 55.88
    Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, daß die Versorgungsempfänger, die erst relativ spät in den Anwendungsbereich des § 55 BeamtVG fallen, sich auf die durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz veränderte Rechtslage besser einstellen können als Ruhestandsbeamte, die bereits vor oder kurze Zeit nach dessen Inkrafttreten Rente und Versorgungsbezüge nebeneinander erhalten haben (BVerfGE 76, 256, 361).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 52.86

    Rentenanrechnung - Beamtenrechtliche Versorgung - Rentenabfindung -

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1991 - 6 C 55.88
    Was unter dem Begriff einer Rente zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Beamtenversorgungsrecht nach den inhaltlichen Festlegungen dieser Begriffe auf den Gebieten der gesetzlichen Rentenversicherung und der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 52.86 - ).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 1.91

    Soldatenversorgung - Ausgleichsneuberechnung - Rente wegen verminderter

    Wird eine Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit in eine Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt, so hat der Versorgungsempfänger von dem Zeitpunkt an, von dem die Erwerbsunfähigkeitsrente neben seinen Versorgungsbezügen gezahlt wird, einen Anspruch auf Gewährung eines gemäß Art. 3 § 3 Abs. 2 Satz 3 des 2. HStruktG errechneten Ausgleichs nach Maßgabe des sich aus § 55 a Abs. 1 SVG ergebenden Unterschiedsbetrags (im Anschluß an das Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 55.88 -) und wie Urteil vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 C 2.91 -).

    Zu den inhaltlich gleichlautenden Bestimmungen in Art. 2 § 2 Abs. 1 Satz 3 des 2. HStruktG, die sich auf die Versorgungsbezüge von Beamten beziehen, hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 55.88 - einen Anspruch des Versorgungsempfängers auf Neuberechnung des Ausgleichsbetrages im Falle einer Umwandlung der Berufsunfähigkeitsrente in ein höheres Altersruhegeld anerkannt.

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 2.91

    Soldatenversorgung - Neuberechnung des Ausgleichsbetrages -

    Wird eine Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsunfähigkeitsrente umgewandelt, so hat der Versorgungsempfänger von dem Zeitpunkt an, von dem die Erwerbsunfähigkeitsrente neben seinen Versorgungsbezügen gezahlt wird, einen Anspruch auf Gewährung eines gemäß Art. 3 § 3 Abs. 2 Satz 3 des 2. HStruktG errechneten Ausgleichs nach Maßgabe des sich aus § 55 a Abs. 1 SVG ergebenden Unterschiedsbetrags (im Anschluß an das Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 55.88 -).

    Zu den inhaltich gleichlautenden Bestimmungen in Art. 2 § 2 Abs. 1 Satz 3 des 2. HStruktG, die sich auf die Versorgungsbezüge von Beamten beziehen, hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 6 C 55.88 - einen Anspruch des Versorgungsempfängers auf Neuberechnung des Ausgleichsbetrages im Falle der Umwandlung einer Berufsunfähigkeitsrente in ein höheres Altersruhegeld anerkannt.

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