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   BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16   

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https://dejure.org/2016,9301
BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16 (https://dejure.org/2016,9301)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2016 - 8 B 7.16 (https://dejure.org/2016,9301)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2016 - 8 B 7.16 (https://dejure.org/2016,9301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Bürgers zur Vorlage von Unterlagen sowie Auskunftserteilung über seine Geschäftstätigkei unter Androhung eines Zwangsgeldes; Festsetzung einer Gebühr für die Mahnung wegen Nichtzahlung eines bestandskräftig festgesetzten Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Bürgers zur Vorlage von Unterlagen sowie Auskunftserteilung über seine Geschäftstätigkei unter Androhung eines Zwangsgeldes; Festsetzung einer Gebühr für die Mahnung wegen Nichtzahlung eines bestandskräftig festgesetzten Zwangsgeldes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 18.04.2008 - 8 B 105.07

    Bewertung einer den Verlust eines zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckenden

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
    Soweit der Kläger rügt, das Gericht habe sich auf das Angebotsschreiben des Klägers vom September 2011 gestützt, ohne den nachfolgenden Zeitablauf zu berücksichtigen, greift er die dem sachlichen Recht zuzuordnende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Gerichts an, mit der ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2008 - 8 B 105.07 - ZOV 2008, 168 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
    Darüber hinaus hätte er entweder darlegen müssen, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, BVerwG, vgl. Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 B 36.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:290715B5B36.14.0] - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 8 B 7.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2023 - 6 A 2619/21

    Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Zweifel an der

    vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18.4.2016 - 8 B 7.16 -, juris Rn. 6, und vom 2.4.2006 - 1 B 105.05 -.
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3

    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

    Eine weitere Sachaufklärung musste sich auf Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts diesem auch nicht aufdrängen (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.2016 - 8 B 7.16 - juris Rn. 6; B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Soweit der Kläger rügt, eine Einvernahme des Bekannten hätte die von der Klagepartei vorgetragenen Besitzverhältnisse bestätigt und das Gericht hätte sich ein Bild von dessen Glaubwürdigkeit machen können, greift er in Wahrheit die dem sachlichen Recht zuzuordnende Tatsachen- und Beweiswürdigung des Gerichts an, mit der ein Verfahrensmangel nicht begründet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.4.2016 - 8 B 7.16 - juris Rn. 7; B.v. 18.4.2008 - B 105.07 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 11 N 58.18

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV); Beanstandung;

    Ein Verfahrensfehler im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO kann wegen einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht dann vorliegen, wenn sich die weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen bzw. geboten gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 B 7.16 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 5 B 36/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.; vgl. auch Seibert, Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 191).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 19 A 1512/14

    Übernahme der Schülerfahrkosten mit dem Bus wegen Gefährlichkeit des Schulwegs

    vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 2016 - 8 B 7/16 -, juris, Rdn. 6, und vom 2. April 2006 - 1 B 105.05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2023 - 21 A 1567/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2016- 8 B 7.16 -, juris, Rn. 6 m. w. N.
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