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   BVerwG, 18.05.1981 - 5 B 32.81   

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https://dejure.org/1981,7649
BVerwG, 18.05.1981 - 5 B 32.81 (https://dejure.org/1981,7649)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1981 - 5 B 32.81 (https://dejure.org/1981,7649)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1981 - 5 B 32.81 (https://dejure.org/1981,7649)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Gewährung von Ausbildungshilfe für ein Studium - Bereits vorhandene berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer auslaufendes oder ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1981 - 5 B 32.81
    Soweit die Beschwerdebegründung eine Darlegung grundsätzlicher Bedeutung enthält - der Vortrag von Tatsachen und Rügen, das Berufungsgericht habe mit seiner Entscheidung materielles Recht unrichtig angewendet, sind für eine solche Darlegung ungeeignet -, fehlt es an der soeben genannten Voraussetzung für eine Zulassung der Revision; denn der Frage, ob das vorstehend bezeichnete Begehren des Klägers auf Ausbildungshilfe mit Rücksicht auf die zu Beginn des Studiums bereits vorhanden gewesene abgeschlossene Berufsausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst abgelehnt werden darf, kommt wegen der Änderung der §§ 31 Abs. 2 und 32 Abs. 3 Satz 2 BSHG und der Anfügung eines Absatzes 4 an § 31 BSHG durch Art. 22 § 1 Nrn. 1 und 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091 [3104]) grundsätzliche Bedeutung nicht mehr zu; denn vom 1. Januar 1976 an kann Ausbildungshilfe (und Hilfe zum Lebensunterhalt) nach dem Bundessozialhilfegesetz ohnehin nicht mehr gewährt werden, wenn die Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes dem Grunde nach förderungsfähig ist und wenn es in bezug auf bloße Hilfe zum Lebensunterhalt um einen Bedarf geht, der ausschließlich wegen der Tatsache der Ausbildung in Frage steht (siehe das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 51.80 -).
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