Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3054
BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82 (https://dejure.org/1982,3054)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 4 B 20.82 (https://dejure.org/1982,3054)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 4 B 20.82 (https://dejure.org/1982,3054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren - Beurteilung der Zulässigkeit einer Klage im Falle eines Nichtzustehens vom Kläger behaupteter Rechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.1981 - 7 B 46.81

    Feststellungsklage - Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82
    (Ebenso Beschluß v. 9.12.1981 - BVerwG 7 B 46.81 u.a. - DÖV 1982, 411 - mit weiterem Hinweis.) Das Berufungsgericht hat dies zutreffend erkannt und steht damit nicht in Widerspruch zu der von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 20.82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Klage unzulässig, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte ihm offensichtlich nicht zustehen können (vgl. insbesondere BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [3] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Ein Rechtsschutzbegehren ist ohne Rücksicht auf die Klageart nur dann zulässig, wenn es sich auf Rechte stützt, die gerade dem Kläger zustehen können (ständ. Rechtspr.; vgl. Urteil vom 13. Juli 1973 - BVerwG VII C 6.72 - BVerwGE 44, 1 m.w.N.; Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - BVerwG 4 B 20.82 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 69 S. 9 [10] und vom 30. Juli 1990 - BVerwG 7 B 71.90 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109 S. 22 [24]).

    Auf diese Klage ist vielmehr - wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 40.84 - BVerwGE 74, 1; Beschlüsse vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 46.81 u. a. - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 65 S. 3, vom 18. Mai 1982, a.a.O. S. 10, vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 106 S. 66 [67 f.], vom 22. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 208.87 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 80 S. 25 m.w.N. und vom 30. Juli 1990, a.a.O. S. 24) - die Vorschrift des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden.

  • VG Karlsruhe, 29.04.2015 - 4 K 1272/13

    Folgekostenpflicht für die Verlegung von Telekommunikationslinien im Bereich von

    Damit hat die Klägerin ein Feststellungsinteresse gerade auch gegenüber der Beklagten als Rechtsnachfolgerin, das über ein bloßes rechtliches Interesse an einer Rechtsfrage hinausgeht und damit die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für Feststellungsklagen in analoger Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO zu fordernde Klagebefugnis begründet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.07.1990 - 7 B 71/90 - u. v. 18.05.1982 - 4 B 20/82 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 K 380/10

    Verbot der Gruppierung "Blue White Street Elite" aufgehoben

    Im Übrigen setzt auch die Nichtigkeitsfeststellungklage nach § 43 Abs. 1 VwGO wie die Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 VwGO die persönliche Rechtsbetroffenheit eines Trägers von Rechten durch den nichtigen Verwaltungsakt voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.05.1992 - 4 B 20.82 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 2151/11

    Feststellungsklage - Klagebefugnis eines Katzenschutzvereins - Schutz der

    Auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtete Feststellungsklagen sind daher nach § 43 Abs. 1 VwGO nur zulässig, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung seiner Rechte geht, sei es, dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, sei es, dass von dem Rechtsverhältnis immerhin eigene Rechte des Klägers abhängen (BVerwG, Beschl. v. 30.07.1990 - 7 B 71/90 -, juris, u. v. 18.05.1982 - 4 B 20/82 -, juris, jew. m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 42/81

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses -

    Es muß sich allerdings um ein eigenes abgabenrechtliches Verhältnis (vgl. § 33 FGO) der Klägerin handeln, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll (vgl. für den Anwendungsbereich des § 43 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 18. Mai 1982 4 B 20.82, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 43 VwGO Nr. 69).
  • VG Magdeburg, 28.06.2017 - 7 A 406/16

    Klagebefugnis eines deutschen Versicherungsunternehmens im Grüne-Karte-System

    Diese Regelung ist auf die nach § 43 Abs. 1 Alt. 2 VwGO erhobene Feststellungsklage entsprechend anwendbar (st. Rspr. BVerwG, u.a. Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 40.84 - Beschlüsse vom 09.12.1981 - 7 B 46.81 -, vom 18.05.1982 - 4 B 20.82 -, vom 09.10.1984 - 7 B 187.84 -, vom 22.12.1988 - 7 B 208.87 - und vom 30.071990 - 7 B 71.90 - Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 19/94 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.08.1982 - 7 B 41.82

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Teilgenehmigung für ein

    Der Senat hat in seinem dem gesetzlichen Vertreter der Klägerinnen bekannten Beschluß vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 46-48.81 - u.a. ausgeführt, das berechtigte Interesse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO sei zwar umfassender als ein rechtliches Interesse, bedeute aber nicht, daß eine Nichtigkeitsfeststellungsklage auch von jemandem erhoben werden könne, dessen geschützte Rechte der Verwaltungsakt - gleichviel ob dieser wirksam oder unwirksam ist - gar nicht beeinträchtigen könne (vgl. S. 4 des Umdrucks sowie nunmehr auch BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1982 - BVerwG 4 B 20.82 -).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 B 52.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Ist demnach für den von den Klägerinnen erhobenen Anspruch auf zwei verkaufsoffene Sonntage kein rechtlicher Anhaltspunkt erkennbar, so ist schon aus diesem Grunde eine entsprechende Feststellungsklage unzulässig (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Mai 1982 - BVerwG 4 B 20.82 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht