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   BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88   

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https://dejure.org/1988,7794
BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88 (https://dejure.org/1988,7794)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 9 B 167.88 (https://dejure.org/1988,7794)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 9 B 167.88 (https://dejure.org/1988,7794)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Eine Übertragung dieser Rechtsprechung auch auf das vereinfachte Verfahren nach dem Entlastungsgesetz kann aber, wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32), aus folgenden Gründen nicht in Betracht kommen:.

    Auch insoweit muß eine entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 2 VwGO im vereinfachten Verfahren ausscheiden, weil die nach dieser Vorschrift für die mündliche Verhandlung verlangte gesonderte Vorabentscheidung über Beweisanträge in einem Verfahren, das voraussetzungsgemäß durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung abgeschlossen wird, einen Fremdkörper darstellen und dem Vereinfachungs- und Beschleunigungszweck des Entlastungsgesetzes zuwiderlaufen würde (Senatsurteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78

    Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, daß diese unmittelbar nur das Verfahren innerhalb der mündlichen Verhandlung regelnde Vorschrift sinngemäß auch in dem gemäß § 101 Abs. 2 VwGO im Einverständnis der Beteiligten schriftlich geführten Verfahren anzuwenden ist (vgl. z.B. Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG 4 C 113.62 - BVerwGE 15, 175; Beschluß vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106).
  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, daß diese unmittelbar nur das Verfahren innerhalb der mündlichen Verhandlung regelnde Vorschrift sinngemäß auch in dem gemäß § 101 Abs. 2 VwGO im Einverständnis der Beteiligten schriftlich geführten Verfahren anzuwenden ist (vgl. z.B. Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG 4 C 113.62 - BVerwGE 15, 175; Beschluß vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 106).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Das Recht auf Gehör gibt den am Rechtsstreit Beteiligten jedoch keinen Anspruch darauf, daß das Gericht Tatsachen erst beschafft (BVerfGE 63, 45 [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 864/81]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 CB 8.79

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Absehen von einer mündlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Das mit diesem Gesetz angestrebte Ziel einer Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung würde vereitelt, wenn die Tatsachengerichte zwar in zulässiger Weise mit einem Hinweis nach Art. 2 § 1 Abs. 1 Satz 3 bzw. Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG ohne Einwilligung der Beteiligten (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 CB 8.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 26) zum vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung übergehen dürften, etwa gestellte Beweisanträge aber vor der Sachentscheidung durch einen zu begründenden Gerichtsbeschluß ausdrücklich und gesondert bescheiden müßten.
  • BVerwG, 18.05.1979 - 7 B 122.79
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle, in denen der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es einer Vorabentscheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 30).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 9 B 167.88
    Dementsprechend geht das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle, in denen der Berufungskläger einen Beweisantrag schon vor der Anhörungsmitteilung des Berufungsgerichts gestellt hat, seit dem Beschluß vom 18. Mai 1979 - BVerwG 7 B 122.79 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 7) in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es einer Vorabentscheidung des Beweisantrages durch einen gesonderten Beschluß des Berufungsgerichts nicht bedarf (vgl. dazu auch Beschluß vom 13. Januar 1983 - BVerwG 9 B 10527.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 30).
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