Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,976
BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 (https://dejure.org/1990,976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 77
  • ZMR 1990, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Wird nach endgültiger Herstellung einer Anbaustraße und dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten eine von der Straße abzweigende befahrbare Stichstraße angelegt, ist diese Stichstraße (Sackgasse), sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind, unabhängig von ihrer flächenmäßigen Ausdehnung eine beitragsfähige Erschließungsanlage i.S. des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (im Anschluß an das Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen grundsätzlich abzustellen ist auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung und vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, besondere Bedeutung zukommt.

    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen grundsätzlich abzustellen ist auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung und vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, besondere Bedeutung zukommt.

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 23. März 1984 (a.a.O., S. 24) entschieden, daß der Ausstattung einer Verkehrsanlage mit Teileinrichtungen keine ausschlaggebende Bedeutung für die Abgrenzung zwischen selbständigen und unselbständigen Erschließungsanlagen zukommt.

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Eine Verkehrsanlage ist - mit anderen Worten - "zum Anbau bestimmt", wenn sie den anliegenden Grundstücken das vermittelt, was das bebauungsrechtliche Erschließungserfordernis verlangt (vgl. statt vieler Urteil vom 3. Juni 1903 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Ungeachtet der "Anhängsel"-Qualität solcher Stichstraßen zählten die Kosten ihrer Herstellung nämlich nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand der jeweiligen "Haupt"-Straße, weil für diese die sachlichen Erschließungsbeitragspflichten regelmäßig mit ihrer endgültigen Herstellung entstanden sind und Kosten, die nach diesem Zeitpunkt anfallen, nicht mehr zu deren beitragsfähigem Erschließungsaufwand gehören (vgl. unter anderem Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 55 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Der erkennende Senat hat wiederholt (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 75.88 - UA S. 9 f.) betont, mit den §§ 127 ff. BBauG habe der Gesetzgeber den Gemeinden in einem möglichst weiten Umfang das Recht einräumen (und die Pflicht auferlegen) wollen, die ihnen in Erfüllung ihrer Erschließungslast entstandenen Kosten durch Beiträge auf die Eigentümer (Erbbauberechtigten) abzuwälzen.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 52.88

    Angrenzung eines bebaubaren Grundstücks an eine Anbaustraße - Verlust der

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Sollte der Klägerin ein ausgleichungsbedürftiger Verlust entstanden sein, wäre er im Zusammenhang mit der Maßnahme auszugleichen, die ihn ausgelöst hat (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 1. Dezember 1989 - BVerwG 8 C 52.88 - UA S. 9 f.).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Darauf hat der erkennende Senat namentlich im Urteil vom 9. November 1984 (a.a.O., S. 251) anknüpfend an die Urteile vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 145.81 - (Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26 S. 1 ) und vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 ), hingewiesen und dabei zum Ausdruck gebracht, eine Selbständigkeit werde vor allem bei einer öffentlichen Stichstraße anzunehmen sein, die nachträglich, das heißt: nach der endgültigen Herstellung der "Haupt"-Straße, in die sie einmündet, angelegt wurde, bei der es sich also gleichsam um eine später konzipierte (abzweigende) Verlängerung einer bereits früher endgültig hergestellten Erschließungsanlage handelt.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 82.83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer beitragsfähigen Erschließungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
    Das rechtfertigt die weitere Annahme, die Beklagte habe diese Anlage in Erfüllung einer ihr gemäß § 123 Abs. 1 BBauG obliegenden Erschließungslast hergestellt (vgl. zu dieser dritten Voraussetzung u.a. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 82.83 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 44 S. 25 f.).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.)) eine Ausnahme von der Maßgeblichkeit des vorstehend beschriebenen Gesamteindrucks geboten, wenn sich das nachträgliche Anlegen des Teilstücks einer Erschließungsstraße als Verlängerung einer endgültig hergestellten Anbaustraße darstellt, für die sachliche Erschließungsbeitragspflichten bereits entstanden sind; anderenfalls nämlich wäre es der Gemeinde entgegen der Anordnung des Gesetzgebers in § 127 Abs. 1 BauGB nicht möglich, die Kosten für die erstmalige Herstellung der entsprechenden, zum Anbau bestimmten Teilstrecke auf die Grundeigentümer abzuwälzen.
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 (S. 78, 80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Denn ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung über den ursprünglichen Sachantrag ist weder von der Beklagten geltend gemacht worden noch - nachdem das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1990 in dem Verfahren BVerwG 8 C 80.88 (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ff.) ergangen und die Höhe des geforderten Erschließungsbeitrags zwischen den Beteiligten unstreitig ist - sonst erkennbar, überdies ist auf der Grundlage der vorinstanzlichen Entscheidungen davon auszugehen, daß die (Anfechtungs-)Klage gegen den Erschließungsbeitragsbescheid zulässig und begründet war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    Dies ist etwa der Fall bei einer Stichstraße (Sackgasse), die zwar bei natürlicher Betrachtungsweise als Bestandteil der Anbaustraße erscheint, von der sie abzweigt, aber erst nach der endgültigen Herstellung und dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten für die Anbaustraße angelegt worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 -, juris Rn. 16; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 16, bei einer zum Anbau bestimmten Straßenteilstrecke, um die eine vorhandene (und damit nicht beitragsfähige) Erschließungsanlage im Sinne von § 242 Abs. 1 BauGB verlängert worden ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1984 - 8 C 41.83 -, juris Rn. 21; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 17, oder bei der Verlängerung einer bestehenden Innenbereichsstraße um eine Strecke, die im bisherigen Außenbereich verläuft.
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Ob eine Verkehrsanlage eine selbständige Erschließungsanlage ist, beurteilt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise vermittelt, wobei besondere Bedeutung ihrer Ausdehnung, ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke und dem Maß ihrer Abhängigkeit von der Straße zukommt, in die sie einmündet (BVerwG, Urteile vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 und vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 61 f.).

    Dies gilt aber nur im Grundsatz, so dass von Fall zu Fall auch eine Abgrenzung nach anderen Kriterien erfolgen kann, insbesondere wenn eine nach dem Gesamteindruck der tatsächlichen Verhältnisse unselbständige Straße aus rechtlichen Gründen als selbständige Erschließungsanlage zu behandeln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 62 f. zu einer Stichstraße, die erst nach Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für die Straße errichtet worden ist, in die sie einmündet).

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 ) - "auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln" (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnenUrteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 ) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln(Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 (80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu solchen Ausnahmen namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 B 74.07

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Satzung; Merkmale der

    Ausnahmsweise - und diese Konstellation hat die Vorinstanz im Streitfall angenommen - sei eine Straßenstrecke jedoch dann als selbstständige Erschließungsanlage einzustufen, wenn sie eine vorhandene Erschließungsanlage nach deren endgültiger Herstellung und dem Entstehen sachlicher Beitragspflichten verlängert (vgl. die Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26 S. 30 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/ BauGB Nr. 61 S. 59 , jeweils m.w.N.; Driehaus, a.a.O., § 12 Rn. 11, 16).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 5351/92

    Bebauungsplan; Gemeindeverkehrsfinanzierung; Heranziehungsbescheid;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

  • VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1466/06

    Fertigstellung einer Verlängerungsstrecke schiebt Beitragsentstehung für zuvor

  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

  • VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09

    Straßenausbaubeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - 2 L 246/01

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag,

  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.189

    Einzelfall eines rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheids

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten)

  • VGH Hessen, 12.07.2007 - 5 TG 771/07

    Erschließungsanlagenbegriff bei Entziehung von Straßenteilen dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2000 - 3 A 2158/98

    Rechtmäßigkeit eines kommunalrechtlichen Erschließungsbescheids; Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.431

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; beschränkt öffentlicher Weg

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1159

    Eine Beitragspflicht für Erschließungsanlagen kann im allgemeinen nur bejaht

  • VGH Bayern, 19.10.2017 - 6 B 17.192

    Zu den Voraussetzungen für Erschließungsbeiträge für Anbaustraßen

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

  • VGH Hessen, 06.11.2003 - 5 UZ 2270/03

    Straßenbaubeitrag; Erschließungsanlage; Ausbau; Verbindungsstück; Zuordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2012 - 4 MB 48/12

    Beitragspflicht ab Zugang der Einleitungserlaubnis; Überleitung der

  • BVerwG, 08.11.2010 - 9 B 73.10

    Anforderungen an die Darlegungslast des Klägers bezüglich der

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 45.89

    Annahme einer einzelnen Erschließungsanlage bei einer Straße - Entstehen von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 5 N 2.14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere tatsächliche oder rechtliche

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.25

    Erschließungsbeitrag für Teilstrecke einer Straße

  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 632/15

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße; isolierte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2000 - 3 A 2156/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • BVerwG, 21.07.1993 - 8 B 87.93

    Voraussetzungen einer nachträglichen Änderung von Erschließungsbeitragsbescheiden

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 55.89

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Industriestraße als vorhandene

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.28

    Erfolglose Klage gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 4405/95

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer

  • VG Potsdam, 19.02.2020 - 1 K 143/16
  • VG Neustadt, 20.05.2009 - 4 K 1153/08

    Erschließungsrecht; Gemeinderatsbeschluss; Vorausleistungen; Heilung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1992 - 3 A 2331/88
  • VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 4117/87

    Erschließungskosten: Beseitigung eines noch vorhandenen Straßenbaubestandes und

  • VG Potsdam, 18.10.2016 - 12 K 1961/12

    Ausbaubeiträge

  • VG Potsdam, 12.01.2004 - 12 L 527/02
  • VG Augsburg, 09.12.2010 - Au 2 K 09.542

    Die Bildung eines Abschnitts, der lediglich 20 m lang ist und nur zwei

  • VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 12 K 6478/06

    Widmung, Erschließungsanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1992 - 2 S 1524/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrags für die Verlängerung einer bereits

  • VG Düsseldorf, 02.08.2004 - 12 L 4687/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Heranziehung zur Tragung von

  • VG Neustadt, 10.12.2020 - 4 K 449/20
  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2014 - 3 K 852/11
  • VG München, 10.12.2008 - M 2 S 08.3285

    Erschließungsbeitrag; Abschnittsbildung; Widmung

  • VG Koblenz, 09.08.2004 - 8 K 3404/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Vorausleistungen auf einen Erschließungsbeitrag;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht