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   BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99   

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https://dejure.org/2000,10188
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99 (https://dejure.org/2000,10188)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 3 C 39.99 (https://dejure.org/2000,10188)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 3 C 39.99 (https://dejure.org/2000,10188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Reichsvermögen-Überleitungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • Judicialis

    GG Art. 134 Abs. 3; ; RVG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte (wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 -).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    Davon hat er mit dem Beitritt zur NATO Gebrauch gemacht (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92 u.a. - BVerfGE 90, 286, 351).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    Es kann nicht angenommen werden, dass das Grundgesetz eine derart unklare Rechtslage habe schaffen wollen (vgl. zu der entsprechenden Problematik in Art. 26, 27 EV, Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    Die Überlassung von Kasernengelände an die verbündeten Streitkräfte dient der Landesverteidigung (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 24.90 - BVerwGE 91, 227 ff.) und damit einer Verwaltungsaufgabe des Bundes.
  • VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99

    Rückübertragung von Reichsvermögen, das zwischenzeitlich von den US-Streitkräften

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    BVerwG 3 C 39.99 VGH 11 UE 661/99.
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99
    Ihr Ziel war die Neuordnung des öffentlichen Vermögens nach einem Staatsbankrott, um vor allem eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Staates zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvG 3, 4/95 - BVerfGE 95, 250, 264).
  • VGH Hessen, 03.08.2005 - 3 UE 3298/04

    Militärische Liegenschaft; Rückgabeanspruch; Verjährung

    Dieser Bedarf sei nicht nur vorübergehender Natur, wozu die Beklagte auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 - 3 C 39.99 - sowie - 3 C 8.00 - BVerwGE 111, 188 verweist.

    Dass die vorliegende Klage erst im Jahre 2002 anhängig geworden sei, beruhe darauf, dass zunächst der Ausgang des 1994 begonnenen und durch das klageabweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 - 3 C 39.99 - rechtskräftig abgeschlossene Verfahren auf Rückübertragung des sogenannten Muna-Geländes abgewartet werden sollte.

    Dem Senat liegt die dreibändige Gerichtsakte des das sogenannte Muna-Gelände betreffenden Verfahrens vor (VG Gießen 10 E 772/94 = Hess. VGH 11 UE 611/99 = BVerwG 3 C 39.99).

    Damit liegt der Sachverhalt auch anders als der Fall des Muna-Geländes im Gemeindegebiet der Klägerin, über den das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Mai 2000 - 3 C 39.99 - rechtskräftig entschieden hat.

  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 308/98

    Unentgeltlichkeit der Zurverfügungstellung von Grundstücken; Eigener

    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für diesen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG gegeben sind, ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund zugrunde zu legen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18.05.2000 - 3 C 8.00 und 3 C 39.99 - vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 26.10.1999 - 11 UE 661/99 -).
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