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BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99 |
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Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche Rückanknüpfung an einen gewöhnlichen Aufenthalt vor Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern; Sozialhilferecht, Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 13.05.1997 - 3 K 219/94
- OVG Brandenburg, 15.04.1999 - 4 A 220/97
- BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 111, 213
- NVwZ 2001, 327 (Ls.)
- DVBl 2000, 1691
- DVBl 2000, 1692
- DÖV 2001, 391
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 C 30.97
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Für die Erstattung von Kosten nach § 103 Abs. 1 BSHG F. 1991, die nach dem Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern (1. Januar 1991) aufgewendet worden sind, kann auch auf einen im Bereich der neuen Bundesländer vor diesem Zeitpunkt begründeten gewöhnlichen Aufenthalt zurückgegriffen werden (wie BVerwGE 107, 52 [BVerwG 15.06.1998 - 5 C 30/97]).Erstattungsansprüche von Sozialhilfeträgern der alten gegen Sozialhilfeträger der neuen Bundesländer werden durch die Maßgabe Nr. 3b) der Anlage I Kap. X Sachgebiet H Abschnitt III zum Einigungsvertrag weder dem Grunde noch der Höhe nach eingeschränkt (Fortführung von BVerwGE 107, 52 [BVerwG 15.06.1998 - 5 C 30/97]).
Im Übrigen sei der Übertritt, wenn ein solcher unterstellt werde, vor In-Kraft-Treten des Einigungsvertrages und des Bundessozialhilfegesetzes in den neuen Bundesländern erfolgt, worin sich der vorliegende Fall von dem durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1998 ( BVerwGE 107, 52 [BVerwG 15.06.1998 - 5 C 30/97] ) entschiedenen Fall unterscheide.
In seinem Urteil vom 15. Juni 1998 - BVerwG 5 C 30.97 - ( BVerwGE 107, 52 [BVerwG 15.06.1998 - 5 C 30/97] ) hat der Senat bereits festgestellt, dass eine Erstattung nach § 103 BSHG F. 1991 nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil der Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung vor dem In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes im Beitrittsgebiet liegt, sondern dass auch auf einen im Bereich der neuen Bundesländer vor diesem Zeitpunkt begründeten Aufenthalt zurückgegriffen werden kann.
Eine Beschränkung der Höhe nach ist insbesondere nicht - wie dies der Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1998 (a.a.O., S. 56) noch offen lassen konnte - aus "Rücksichtnahme auf die im Beitrittsgebiet vorgefundene, durch ein niedrigeres Einkommens- und Verbrauchsniveau und durch einen kurzfristig nicht behebbaren Mangel an sozialen Diensten und Einrichtungen gekennzeichnete Ausgangslage (geboten), die in Nr. 3b) der (genannten) Maßgaben (des Einigungsvertrages) aufscheint".
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Soweit damit an Aufenthaltsverhältnisse angeknüpft wird, die zeitlich schon vor dem In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes liegen, ist dies als "unechte Rückwirkung" bzw. "tatbestandliche Rückanknüpfung" verfassungsrechtlich unbedenklich (s. BVerwG, a.a.O., S. 57, unter Hinweis auf BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 95, 64 ). - BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
Sozialhilferecht: Unterbrechung der Erstattungspflicht, Verzinsung von zu …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Der Senat hat - worauf das Berufungsgericht zutreffend Bezug genommen hat - mit Beschluss vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 5 B 31.95 - (Buchholz 436.0 § 111 BSHG Nr. 2 = FEVS 47, 9 ) entschieden, dass "mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG F. 1987 mit Wirkung zum 1. Januar 1994 (Art. 43 Abs. 5 FKPG) in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche insoweit wieder in Geltung gesetzt worden" sind.
- BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98
Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Dafür ist maßgeblich, wo jemand "im Sinne eines zukunftsoffenen Aufenthalts 'bis auf weiteres' verbleibt" (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - ). - BVerwG, 07.03.2000 - 5 B 113.99
Leistungsverweigerungsrecht der Sozialhilfeträger in den neuen Bundesländern …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
"Ohne Einschränkung" bedeutet ohne Einschränkung auch hinsichtlich des Kreises der möglichen Anspruchsberechtigten; mit einer solchen Einschränkung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn Sozialhilfeträger in den neuen Bundesländern ein generelles Leistungsverweigerungsrecht gegenüber Sozialhilfeträgern in den alten Bundesländern geltend machen könnten (Beschluss des Senats vom 7. März 2000 - BVerwG 5 B 113.99 -). - Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Die Vorschrift dient "dem Schutz der Träger der Sozialhilfe, in deren Bereich sich Anstalten, Heime oder ähnliche Einrichtungen befinden" (BTDrucks 3/1799, S. 58). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Soweit damit an Aufenthaltsverhältnisse angeknüpft wird, die zeitlich schon vor dem In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes liegen, ist dies als "unechte Rückwirkung" bzw. "tatbestandliche Rückanknüpfung" verfassungsrechtlich unbedenklich (…s. BVerwG, a.a.O., S. 57, unter Hinweis auf BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 95, 64 ). - BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99
Soweit damit an Aufenthaltsverhältnisse angeknüpft wird, die zeitlich schon vor dem In-Kraft-Treten des Bundessozialhilfegesetzes liegen, ist dies als "unechte Rückwirkung" bzw. "tatbestandliche Rückanknüpfung" verfassungsrechtlich unbedenklich (…s. BVerwG, a.a.O., S. 57, unter Hinweis auf BVerfGE 72, 200 ; 92, 277 ; 95, 64 ).
- BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …
Der erkennende Senat führt damit die Rechtsprechung des für die Sozialhilfe nicht mehr zuständigen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht fort, das Trägern der Sozialhilfe nach dem bis 31. Dezember 2004 geltenden BSHG in Erstattungsstreitigkeiten untereinander Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zugebilligt hatte (insbesondere BVerwGE 111, 213, 219 = Buchholz 436.0 § 103 BSHG Nr. 2). - BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
Dementsprechend hat auch der erkennende Senat in seinem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 - (Buchholz 436.0 § 103 BSHG Nr. 2 = DVBl 2000, 1691 = FEVS 51, 546) entschieden, dass einem Sozialhilfeträger im Erstattungsstreit mit einem anderen Sozialhilfeträger Prozesszinsen nach den allgemeinen Grundsätzen über die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche entsprechend § 291 BGB zustehen. - OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 38/96
Sozialhilferecht; Sozialhilferecht; Bagatellgrenze; Einigungsvertrag; …
Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern der alten gegen Sozialhilfeträger der neuen Bundesländer werden durch die Maßgabe Nr. 3 Buchstabe b der Anlage I Kapitel X Sachgebiet H Abschnitt III zum Einigungsvertrag weder dem Grunde noch der Höhe nach eingeschränkt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18.5.2000 - BVerwG 5 C 27.99 -).Prozesszinsen können auch in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialhilfeträgern geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18.5.2000 - BVerwG 5 C 27.99 -).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. Juni 1998 - BVerwG 3 C 30/97 - (BVerwGE 107, 52 bis 58, zitiert nach Juris) die Frage offen gelassen, "ob die Rücksichtnahme auf die im Beitrittsgebiet vorgefundene, durch ein niedrigeres Einkommens- und Verbrauchsniveau und durch einen kurzfristig nicht behebbaren Mangel an sozialen Diensten und Einrichtungen gekennzeichnete Ausgangslage, die in Nr. 3 b) der Maßgaben aufscheint ..., eine Einschränkung von Erstattungsansprüchen der Sozialhilfeträger in den alten Bundesländern gegen Sozialhilfeträger des Beitrittsgebiets rechtfertigen könnte (so z.B.: Putz, NDV 1991, 59 und VG Meiningen, Urteil vom 7. Februar 1996 - 8 K 502/94 - ...)..." Das Gericht hat diese Frage nunmehr in seinem Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 - (S. 8 f. des Urteilsabdrucks) ausdrücklich verneint.
Die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Vorschriften sind im Erstattungsrechtsstreit zwischen Sozialhilfeträgern anwendbar und werden nicht etwa durch Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG - 5 C 27.99 -, S. 9 f. des Urteilsabdrucks; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Juli 1999 - 7 S 279/99 -, in FEVS 51, 360).
Denn mit der Aufhebung der eine Verzinsung ausschließenden Spezialnorm des § 111 Abs. 2 Satz 2 BSHG 1990 (BGBl. 1991 I S. 94) mit Wirkung vom 1. Januar 1994 sind in Ermangelung anderweitiger Aussagen des aufhebenden Gesetzes die allgemeinen Grundsätze über die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Ansprüche wieder in Geltung gesetzt worden (BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1995 - 5 B 31.95 -, FEVS 47, 9 [11], Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 -, S. 9 f. des Urteilsabdrucks).
Die Frage der Anwendbarkeit von Nr. 3 Buchst. b EV im Erstattungsrechtsstreit zwischen Sozialhilfeträgern, welche die Revisionszulassung rechtfertigen könnte, ist nunmehr durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 - BVerwG 5 C 27.99 - (S. 8 f. des Urteilsabdrucks) entschieden.
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des …
Demgegenüber liegt eine Unterbrechung nicht vor, wenn das Verlassen der ersten und die Aufnahme in die nächste Einrichtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Aufnahme in die neue Einrichtung schon sicher feststeht (BVerwGE 111, 213 ;… ferner in anderem Zusammenhang BSG SozR 4-3500 § 109 Nr. 1). - BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 22/08 R
Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem …
Mit seiner Entscheidung hat der Senat die entgegenstehende Rechtsprechung des BVerwG nicht fortgesetzt, das Trägern der Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Erstattungsstreitigkeiten untereinander Prozesszinsen in entsprechender Anwendung des § 291 BGB zugebilligt hatte (vgl BVerwGE 111, 213, 219 = Buchholz 436.0 § 103 BSHG Nr. 2 S 6) . - VG Karlsruhe, 29.09.2020 - 8 K 11197/18
Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe und zum Begriff des …
Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris Rn. 14 …und vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris Rn. 15;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 34 …und vom 22.04.2008 - 9 S 2278/07 -, juris Rn. 4;… Urteil der Kammer vom 26.04.2019 - 8 K 1439/18 -, juris Rn. 28).Sie kann gegebenenfalls schon vom ersten Tag der Aufenthaltsnahme an anzunehmen sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris Rn. 14 …und vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris Rn. 15;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.05.2020 - 12 S 3395/19 -, juris Rn. 34 …und vom 22.04.2008 - 9 S 2278/07 -, juris Rn. 4;… Urteil der Kammer vom 26.04.2019 - 8 K 1439/18 -, juris Rn. 28).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - L 15 SO 274/07
Sozialhilfe - Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem …
Das BVerwG vertritt allerdings in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, es sei ein allgemeiner Grundsatz des Verwaltungsrechts, dass für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozesszinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind, wenn das jeweils einschlägige Fachrecht keine gegenteilige Regelung trifft (s. stellvertretend ausführlich BVerwGE 114, 61 mit weiteren Nachweisen; für Erstattungsansprüche zwischen Trägern der Sozialhilfe ausdrücklich BVerwGE 111, 213).Die entsprechende Schlussfolgerung des BVerwG (BVerwG FEVS 47, 9; daran anschließend BVerwGE 111, 213 ff unter 2.) erscheint nicht einmal aus dessen eigener, oben dargestellter Auffassung heraus zwingend, betont es doch - wie ebenfalls bereits dargestellt - zugleich gerade den Wesensunterschied zwischen Verzugs- und Prozesszinsen.
- VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14
Erstattung von Jugendhilfeleistungen
Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris; Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 9.04 -, juris; Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris).§ 291 BGB ist sinngemäß auch auf öffentlich-rechtliche Geldforderungen anwendbar, wenn das einschlägige Fachrecht - wie hier das Sozialrecht - keine abweichende Regelung trifft (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 22.02.2001 - 5 C 34.00 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 08.05.2000 - 22 A 1123/98 -, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in …
Demgegenüber liegt eine Unterbrechung nicht vor, wenn das Verlassen der ersten und die Aufnahme in die nächste Einrichtung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Aufnahme in die neue Einrichtung schon sicher feststeht (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 5 C 27/99 - BVerwGE 111, 213 - juris Rdnrn. 15, 16). - VG Minden, 14.01.2002 - 6 K 4215/99
Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung aus Sozialhilfemitteln; …
5 C 27.99 -., in: FEVS 51, 546; VG Minden Urteil v. 27.03.2001 -.BVerwG, Urteil v. 18.05.2000, a.a.O.; OVG Weimar, Urteil v. 03.07.1997 -.
BVerwG, Urteil v. 18.05.2000, a.a.O.; OVG Weimar, Urteil v. 03.07.1997, a.a.O.; Zentrale Spruchstelle, Schiedsspruch v. 12.02.1998, ZfF 1998, 86.
- VG Aachen, 30.10.2006 - 2 K 2796/04
Antrag auf Erstattung der Kosten für geleistete Hilfe zur Erziehung von Kindern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - 12 A 4625/99
Maßstab für die Ermittlung des nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG …
- BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R
Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und …
- BVerwG, 03.07.2003 - 5 B 211.02
Vorliegen einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 der …
- VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der …
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 35.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 3177/00
Für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblicher Zeitpunkt "vor Beginn …
- VG Minden, 13.05.2016 - 6 K 2239/15
Pflicht zur Kostentragung für die Unterbringung einer Hilfeempfängerin in einer …
- BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 92.03
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Zuweisung eines …
- BVerwG, 04.07.2003 - 7 B 130.02
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Rückzahlung eines …
- BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 15.02
Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers …
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 33.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 12 A 3259/04
Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs nach § 89a Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 300/05
Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Streit über gewöhnlichen …
- OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04
Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 3187/01
Voraussetzungen für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts i.S.v.§ 107 …
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 7 S 577/05
Zur Rückerstattung von Erstattungsleistungen nach § 112 SGB 10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 183/00
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Heimunterbringung eines Kindes; …
- VG Karlsruhe, 26.04.2019 - 8 K 1439/18
Erstattung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
- VG Münster, 03.06.2003 - 5 K 2956/99
Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern betreffend erbrachte …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 12 A 11749/02
Sozialhilfe, Kostenerstattung, Kosten, Kostenträger, Träger der Sozialhilfe, …
- VG Lüneburg, 08.03.2005 - 4 A 418/03
Betreuung; Einrichtung; Einrichtungsort; gewöhnlicher Aufenthalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - 12 A 1622/01
Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen; Zuständigkeit des örtlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2001 - 2 L 43/01
Eingliederungshilfe bei schwerer Verhaltensstörung und gleichzeitiger deutlicher …
- VG Münster, 26.09.2013 - 6 K 2569/11
Anspruch eines örtlichen Jugendhilfeträgers gegenüber dem überörtlichen Träger …
- VG Münster, 10.08.2005 - 9 K 5575/03
Anspruch des örtlichen Trägers eines Jugendamtes gegenüber einem anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 12 A 1681/99
Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Jugendhilferecht ; Provisorische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 12 A 1622/01
Voraussetzungen der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 59.11
Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung …
- VG Karlsruhe, 16.05.2018 - 5 K 1951/16
Begründeter Anspruch auf Kostenerstattung für eine umwelttechnische Untersuchung
- VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - 12 A 4824/05
Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hilfeempfängers in …
- VG Saarlouis, 30.05.2014 - 3 K 382/13
Erstattung von Kosten, die ein Träger der Jugendhilfe an Jugendliche nach deren …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 3 L 325/05
Sozialhilfe / Verzinsung von Kostenerstattungsanspruch
- VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
Inobhutnahme unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer - Kostenerstattung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 15 A 2351/00
Erstattung der mit der Unterhaltung von Übergangsheimen verbundenen Aufwendungen; …
- VG Saarlouis, 16.05.2017 - 3 K 852/14
Kostenerstattungsanspruch gemäß § 89c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - 9 B 60.11
Stationäre Eingliederungshilfe; stationäre Hilfe zur Pflege; Kostenerstattung …
- VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1009/00
Nachträgliche Bewilligung und Umfang von Hilfe zum Lebensunterhalt und …
- VG Saarlouis, 29.12.2016 - 3 K 838/14
Jugendhilfe: Gewöhnlicher Aufenthalt einer Pflegeperson
- VG Saarlouis, 06.08.2008 - 11 K 2012/07
Verhältnis von Eingliederungshilfe und Jugendhilfe
- OVG Hamburg, 26.04.2002 - 4 Bf 443/00
Prozesszinsen auf Erstattungsleistungen zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
- VG Saarlouis, 27.05.2011 - 3 K 462/10
Die Aufnahme in den Schulkindergarten ist eine schulvorbereitende Maßnahme
- OVG Sachsen, 23.11.2004 - 4 B 200/03
Übernahme der durch eigenes Einkommen nicht gedeckten Kosten zur …
- VG Aachen, 06.08.2007 - 2 K 1313/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2005 - 12 B 1922/05
- VGH Bayern, 10.03.2003 - 12 B 02.1913
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VG Freiburg, 29.07.2015 - 1 K 1414/13
Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwälte
- VG Saarlouis, 18.04.2011 - 3 K 576/10
Inobhutnahme nach plötzlichem Tod der alleinerziehenden Mutter
- OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 12 LB 538/02
Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen eines Erstattungsverlangens …
- VG Münster, 08.06.2010 - 6 K 1482/08
Kostenerstattung, Rehabilitationsträger erst angegangen
- VG Würzburg, 29.04.2010 - W 3 K 09.126
Verwaltungskostenzuschlag für pflichtwidriges Handeln; verzögerte Fallübernahme
- VG Düsseldorf, 16.07.2007 - 19 K 5276/04
Kostenerstattungsanspruch für die Unterbringung in einer Mutter und Kind …
- VG Düsseldorf, 13.07.2005 - 13 K 8734/03
Anspruch eines örtlichen Sozialhilfeträgers auf Erstattung von erbrachter …
- VG Düsseldorf, 22.09.2004 - 13 K 9204/02
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen bei Umzug; Anforderungen an den …
- VG Gelsenkirchen, 05.06.2003 - 17 K 2821/00
Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern hinsichtlich erbrachter …
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2002 - 12 A 10795/02
Kostenerstattung: Rund-um-die Uhr-Betreuung im häuslichen Umfeld statt …
- VG Sigmaringen, 18.09.2001 - 4 K 2699/99
Kostenerstattung für rechtmäßige Leistungen - Interessenwahrungsgrundsatz - …
- VG Aachen, 17.05.2011 - 2 K 915/09
Erstattungsanspruch der verauslagten Kosten der stationären Jugendhilfe für ein …
- VG Münster, 24.11.2009 - 6 K 1923/07
Vorliegen einer geistigen Behinderung bei einem Intelligenzquotienten von 66; …
- VG Aachen, 27.04.2007 - 2 K 139/04
Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen; Bestimmung des …
- VG Aachen, 21.12.2006 - 2 K 2922/03
Kostenerstattung nach § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) i.R.d. Gewährung von …
- VG Aachen, 21.12.2006 - 2 K 3116/03
Kostenerstattung für Sozialhilfeleistungen; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
- VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 233/02
Sozialhilfe (Kostenerstattung); Eingliederungshilfe; Kostenerstattung; …
- VG Köln, 04.03.2004 - 26 K 7967/00
Ausgestaltung der örtlichen Zuständigkeit der Sozialhilfeträger zur Leistung von …
- VG Mainz, 23.05.2003 - 2 K 1445/02
Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen
- VG Köln, 17.05.2001 - 26B K 2953/98
Erstattung von gezahlten Sozialhilfeleistungen; Zuständigkeit eines …
- VG Saarlouis, 11.07.2008 - 11 K 2116/07
Behinderter Jugendlicher; Mehrfachbehinderung; Abgrenzung der Leistungen der …
- VG Münster, 11.11.2005 - 11 K 1012/04
Anspruch auf Sterbegeld
- VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 295/03
Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattung; Umzug
- SG Lüneburg, 01.10.2008 - S 32 SO 71/06
- SG Lüneburg, 06.07.2006 - S 22 SO 262/05
- VG Düsseldorf, 20.06.2005 - 13 K 8951/03
Anforderungen an das Vorliegen einer Pflicht eines Sozialleistungsträgers zur …
- VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3705/01
Kostenerstattung; Nochmaliger Umzug im Gebiet des neuen Trägers der Sozialhilfe
- VG Gelsenkirchen, 29.11.2001 - 2 K 7181/00
Geltendmachen, Kostenerstattung