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   BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03   

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https://dejure.org/2004,16192
BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03 (https://dejure.org/2004,16192)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2004 - 2 B 50.03 (https://dejure.org/2004,16192)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 2 B 50.03 (https://dejure.org/2004,16192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Neubewertungen einer Laufbahnprüfung wegen fehlender Randnotiz eines Zweitkorrektors unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer in einem verwaltungsinternen eigenständigen Kontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen bereits erteilte Bewertungen einer Prüfung unter maßgeblicher Beteiligung der ursprünglichen Prüfer in einem verwaltungsinternen eigenständigen Kontrollverfahren auf Antrag erneut überdacht werden (vgl. Urteil vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382).

    Dieses Kontrollverfahren ist so zu gestalten, dass es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügt (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132; Urteil vom 16. April 1997 a.a.O.).

    Sie nimmt zwar auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - a.a.O. und vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - a.a.O. im Hinblick auf die darin aufgestellten Anforderungen an das verwaltungsinterne Kontrollverfahren Bezug, indem sie die dort aufgestellten Rechtssätze zitiert, von denen nach ihrer Auffassung abgewichen worden sein soll.

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03
    Dieses Kontrollverfahren ist so zu gestalten, dass es den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügt (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132; Urteil vom 16. April 1997 a.a.O.).

    Sie nimmt zwar auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - a.a.O. und vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - a.a.O. im Hinblick auf die darin aufgestellten Anforderungen an das verwaltungsinterne Kontrollverfahren Bezug, indem sie die dort aufgestellten Rechtssätze zitiert, von denen nach ihrer Auffassung abgewichen worden sein soll.

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verfahren einer Laufbahnprüfung (vgl. BVerfGE 84, 34 und u.a. Senatsurteil vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2003 - 2 B 10.03

    Begründetheitsanforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03
    Dass das grundsätzlich nicht der Fall ist, liegt auf der Hand (vgl. dazu auch Beschluss vom 30. September 2003 - BVerwG 2 B 10.03 - ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2004 - 2 B 50.03
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verfahren einer Laufbahnprüfung (vgl. BVerfGE 84, 34 und u.a. Senatsurteil vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - BVerwGE 98, 324 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 24.08.2004 - 2 A 4/04
    Das Verwaltungsgericht hat den darauf gerichteten Antrag mit Beschluss vom 02.10.2003 (Az. 2 B 50/03) abgelehnt.

    Insoweit wird zunächst auf die Ausführungen auf S. 6 ff des Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. Oktober 2003 2 B 50/03 Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 1 E 476/10

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage gegen die Beendigung eines

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Streitwertfestsetzung zum Urteil vom 25. Juni 2003 - 1 A 3601/00 - und Beschlüsse vom 24. November 2004 - 1 E 1405/04 -, vom 10. März 2008 - 1 E 1339/07 - und vom 22. Dezember 2009 - 1 E 1333/09 -, welche sich an Nr. 36.4 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom 7./8. Juli 2004 orientiert und mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht wie auch des 6. Senats des beschließenden Gerichts übereinstimmt, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 B 50/03 - betreffend die Laufbahnprüfung für den Gerichtsvollzieherdienst - und OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 6 E 487/07 -, ZBR 2007, 427 = juris Rn. 2, bei Klagen gegen das Nichtbestehen von beamtenrechtlichen Laufbahnprüfungen - wie vorliegend - in Ermangelung spezieller wirtschaftlicher Anknüpfungspunkte für die Bestimmung des Streitwertes den Auffangstreitwert zugrunde zu legen.
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