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   BVerwG, 18.05.2006 - 6 B 14.06   

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https://dejure.org/2006,8478
BVerwG, 18.05.2006 - 6 B 14.06 (https://dejure.org/2006,8478)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2006 - 6 B 14.06 (https://dejure.org/2006,8478)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 6 B 14.06 (https://dejure.org/2006,8478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 19 Abs. 6 S. 2 Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) - Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG im Falle des Fehlens von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 03.03.2014 - 6 B 36.13

    Zuverlässigkeit; Waffen; Munition; umgehen; vorsichtig; sachgemäß; sorgfältig

    Eine Revision kann aber nicht mit Erfolg gegen eine der angegriffenen Entscheidung nicht zugrunde liegenden Rechtsfrage gestützt werden (Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 35.09

    Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens durch eine Filmfreigabe am

    Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben und die deshalb von ihm nicht mit entscheidungstragenden Erwägungen beantwortet worden sind, können regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 BVerwG 6 B 61.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 14.11.2008 - 6 B 61.08

    Deutsche Rundfunkfinanzierung als Erfüllung des Tatbestands einer staatlichen

    Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluss vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 13.19

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung hinsichtlich Untersagung der DENIC eG

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 S. 15; Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - 6 B 14.06 - juris Rn. 4 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - 9 B 14.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 7.10

    Telekommunikation; Regulierung; Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung der

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 6 B 83.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um einen

    Dem Erfolg der darauf gestützten Beschwerde steht entgegen, dass zum einen nicht erkennbar ist, welche bundesrechtliche Frage damit angesprochen sein soll, und zum anderen, dass auf der richtigen Beantwortung dieser Frage bereits die Berufungsentscheidung nicht beruhte und Rechtsfragen, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt haben, regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen können (Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 8.10

    Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum bei der Bestimmung der Kosten

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 16.08.2010 - 6 BN 1.10

    Verfahrensmangel aufgrund einer fehlenden Aufklärung hinsichtlich eines krassen

    Rechtsfragen, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, sind regelmäßig nicht zulassungserheblich (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 - BVerwG 6 B 14.06 - juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 - BVerwG 6 B 61.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 18.09

    Notwendigkeit der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten i.R.d.

    Rechtsfragen, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt haben oder auf die sie nicht entscheidend abgehoben hat, können regelmäßig nicht zur Zulassung der Revision führen (s. Beschlüsse vom 18. Mai 2006 BVerwG 6 B 14.06 juris Rn. 11 und vom 14. November 2008 BVerwG 6 B 61.08 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 47 Rn. 3).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 6 B 9.10

    Regulierungsbehördlicher Beurteilungsspielraum einer Behörde bei Bestimmung der

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