Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6622
BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09 (https://dejure.org/2010,6622)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 C 23.09 (https://dejure.org/2010,6622)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 C 23.09 (https://dejure.org/2010,6622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    LAG § 335a Abs. 2, § 349 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 4; VwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 5, § 48
    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts; Auskünfte, unvollständige; Ausschluss der Rückforderung; Ermessen; Ermessensausfall; Ersetzung eines Bescheides; Fiktion des Schadensausgleichs; Fristablauf; Information; konkludente Rücknahme; Mitverursachung; ...

  • openjur.de

    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts; Auskünfte, unvollständige; Ausschluss der Rückforderung; Ermessen; Ermessensausfall; Ersetzung eines Bescheides; Fiktion des Schadensausgleichs; Fristablauf; Information; konkludente Rücknahme; Mitverursachung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 335a Abs. 2, § 349 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 4

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 335a Abs 2 LAG, § 349 Abs 1 LAG, § 349 Abs 3 S 2 LAG, § 349 Abs 5 S 4 LAG, § 2 Abs 2 Nr 5 VwVfG
    Teilweise Rückforderung von Lastenausgleich durch Rechtsirrtum der Behörde; Anwendung der Grundsätze über die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts

  • Wolters Kluwer

    Vollständiger Schadensausgleich nach teilweiser Rückforderung einer Entschädigung nach den Grundsätzen über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • rewis.io

    Teilweise Rückforderung von Lastenausgleich durch Rechtsirrtum der Behörde; Anwendung der Grundsätze über die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise Rückforderung von Lastenausgleich durch Rechtsirrtum der Behörde; Anwendung der Grundsätze über die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständiger Schadensausgleich nach teilweiser Rückforderung einer Entschädigung nach den Grundsätzen über die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 745
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90

    Rückwirkende Änderung der Bewilligungsbescheide zur Unterhaltshilfe zu Lasten des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte, die auf der Grundlage des Lastenausgleichsgesetzes ergangen sind, können gemäß § 335a Abs. 2 LAG nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zurückgenommen werden (vgl. Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 83.90 - IFLA 1993, 43 = ZLA 1993, 28).

    In diesem Fall verbleibt dem Begünstigten allerdings ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens durch die Behörde (Urteil vom 23. Januar 1992 a.a.O.).

    b) Vertrauensschutz setzt voraus, dass die Gründe für die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht in den Verantwortungsbereich des Begünstigten fallen, dass dieser auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts vertraut hat und unter den gegebenen Umständen auch vertrauen durfte und dass der Begünstigte eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er anderenfalls nicht getroffen haben würde (stRspr, Urteil vom 23. Januar 1992 a.a.O. m.w.N.).

    Zwar steht die Rücknahme des Rückforderungsbescheides auch dann, wenn ein Betroffener keinen Vertrauensschutz genießt, im Ermessen der Ausgleichsbehörde (Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1 = Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 62 und vom 23. Januar 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Diese wird nicht dadurch infrage gestellt, dass einzelne Vermögensgegenstände nach der Verstaatlichung des Unternehmens - hier im Jahr 1950 - ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 47; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 3 B 18.09 - ZOV 2010, 96 = juris Rn. 6).

    Bei einer Unternehmensrestitution sind nachträgliche Entwicklungen des Unternehmens in positiver wie negativer Hinsicht hinzunehmen, solange die Vergleichbarkeit gewahrt ist (§ 6 Abs. 1 Satz 1 VermG; Urteil vom 13. Februar 1997 a.a.O. S. 94 f. bzw. S. 48).

    Von ihm durfte erwartet werden, dass er die Vollständigkeit des Schadensausgleichs nach den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1997 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen der Unternehmensrestitution bereits 2002 selbstständig erkennt.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 3 B 18.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Diese wird nicht dadurch infrage gestellt, dass einzelne Vermögensgegenstände nach der Verstaatlichung des Unternehmens - hier im Jahr 1950 - ihre Unternehmenszugehörigkeit verloren haben (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 47; Beschluss vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 3 B 18.09 - ZOV 2010, 96 = juris Rn. 6).

    Der Grundsatz, dass entgegen der Fiktion ein Restschaden bei erheblichen Substanzeinbußen anzuerkennen ist (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20 Rn. 19 = ZOV 2009, 248 ), gilt für Grundstücke, nicht aber im Falle der Unternehmensrückgabe (Beschluss vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 16.86

    Kriegsschadensrente - Überzahlung - Rückforderung - Sicherungshypothek -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Ausgeschlossen ist lediglich eine unmittelbare Anwendung der speziellen Rücknahmeregelungen in § 48 Abs. 2 und Abs. 4 VwVfG (vgl. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 16.86 - Buchholz 427.3 § 288 LAG Nr. 8 = NVwZ 1989, 143 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Der Grundsatz, dass entgegen der Fiktion ein Restschaden bei erheblichen Substanzeinbußen anzuerkennen ist (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 3 C 21.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 20 Rn. 19 = ZOV 2009, 248 ), gilt für Grundstücke, nicht aber im Falle der Unternehmensrückgabe (Beschluss vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 7).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Zwar steht die Rücknahme des Rückforderungsbescheides auch dann, wenn ein Betroffener keinen Vertrauensschutz genießt, im Ermessen der Ausgleichsbehörde (Urteile vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1 = Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 62 und vom 23. Januar 1992 a.a.O.).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 3 C 17.07

    Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Kenntnis der

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Das ist der Fall, wenn der Verpflichtete auf entsprechende Aufforderung hin nähere Angaben, die für die Rückforderung erforderlich sind, nicht, unvollständig oder unrichtig macht und dadurch die Rückforderung tatsächlich erheblich erschwert oder verzögert (Urteil vom 30. April 2008 - BVerwG 3 C 17.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 15 = NVwZ-RR 2008, 732).
  • BVerwG, 08.10.1981 - 3 C 36.81

    Feststellung von Erbanteilen - Berufung auf Vertrauensschutz - Eingreifen des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Doch kann sich dieses Ermessen im Einzelfall auf Null reduzieren, wenn die Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Verwaltung fällt (dazu Urteil vom 8. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 36.81 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 70 S. 3) und der Betroffene nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht geltend machen kann, die Rückforderung sei unzumutbar.
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Zwar verhält sich der streitige Bescheid nicht ausdrücklich zu seinem Verhältnis zum vorangegangenen Rückforderungsbescheid; eine Rücknahme kann aber konkludent erfolgen, was bei einem objektiven Widerspruch der Regelungsgehalte regelmäßig anzunehmen ist (stRspr., Urteile vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.78 - BVerwGE 62, 1 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 70; und vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254, 276 = Buchholz 150 § 25 PartG Nr. 1; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 48 Rn. 244 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 3 C 23.09
    Zwar verhält sich der streitige Bescheid nicht ausdrücklich zu seinem Verhältnis zum vorangegangenen Rückforderungsbescheid; eine Rücknahme kann aber konkludent erfolgen, was bei einem objektiven Widerspruch der Regelungsgehalte regelmäßig anzunehmen ist (stRspr., Urteile vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 60.78 - BVerwGE 62, 1 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 70; und vom 26. Juli 2006 - BVerwG 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254, 276 = Buchholz 150 § 25 PartG Nr. 1; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 48 Rn. 244 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 3 C 6.14

    Lastenausgleich; Hauptentschädigung; Mietwohngrundstücksregelung;

    Dasselbe ergebe sich aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2010 - 3 C 23.09 - und vom 28. September 2011 - 3 C 38.10 -.
  • BVerwG, 29.01.2016 - 8 B 6.16

    Vergabe von Nachrangdarlehen an Privatpersonen; Rücknahme eines Verwaltungsaktes

    Der Verwaltungsgerichtshof verweist vielmehr zutreffend darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einem objektiven Widerspruch der Regelungsgehalte regelmäßig von der konkludenten Aufhebung der früheren Regelung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2010 - 3 C 23.09 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 25 Rn. 17 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht