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   BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78   

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https://dejure.org/1980,2120
BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78 (https://dejure.org/1980,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1980 - 3 CB 73.78 (https://dejure.org/1980,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 3 CB 73.78 (https://dejure.org/1980,2120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Wegnahmeschadens - Erwerb durch den jüdischen Vorbesitzer ohne angemessene Gegenleistung als Wegnahmeschaden - Bedeutung einer entrichteten Arisierungsabgabe - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Hilfsweise Einlegung einer Revision - Darlegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.06.1980 - 3 CB 13.77
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Rechtsmittel unzulässig, wenn es nur hilfsweise eingelegt worden ist (vgl. zuletzt Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 13.77 -).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 44.77

    Betriebsvermögen - Erwerb von Wirtschaftsgütern - Gründung eines Betriebs -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Diese Rechtsprechung hat der beschließende Senat erneut mit Urteil vom 26. Oktober 1978 (- BVerwG 3 C 44.77 - [ZLA 1979, 100] mit weiteren Nachweisen) bestätigt.
  • BVerwG, 12.11.1958 - IV C 353.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Die von der Beschwerde in Bezug genommene - bei Harmening, Lastenausgleich § 339 RdNr. 2 b zitierte - Entscheidung des 4. Senats (Beschluß vom 12. November 1958 - BVerwG 4 C 353.56/4 B 267.58 - [ZLA 1959, 102]) betrifft den besonderen Fall, daß nach der Gesamtbegründung der Rechtsmittel angenommen werden mußte, die Revision sei in Wahrheit nicht "hilfsweise" - d.h. für den Fall des Mißerfolgs der Beschwerde -, sondern unabhängig hiervon lediglich "vorsorglich" eingelegt worden.
  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 65.70

    Voreigentum rassisch Verfolgter Nichtdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Der Senat hat u.a. mit Urteil vom 7. Dezember 1972 (- BVerwG 3 C 65.70 - [BVerwGE 41.243 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20]) entschieden, daß die Erhebung der Arisierungsabgabe ein Beweis dafür sei, daß die vereinbarte Leistung dem Erwerber unangemessene Vorteile verschafft habe.
  • BVerwG, 12.02.1960 - III C 95.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Die hilfsweise eingelegte Revision ist somit im vorliegenden Fall von einer Bedingung abhängig gemacht; die Rechtsmitteleinlegung ist indessen bedingungsfeindlich (vgl. hierzu u.a. Beschluß vom 19. Februar 1960 - BVerwG 3 C 95.59 - [DVBl. 1960, 780]; ebenso auch Eyermann/Fröhler, Kommentar zur VwGO, 7. Aufl., Anm. 9 zu § 139).
  • BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
    Soweit dies die Entziehungsvermutung des § 1 der 11. LeistungsDV betrifft, hat der beschließende Senat mit Urteil vom 21. Februar 1974 (- BVerwG 3 C 83.71 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 30]) bereits dargelegt, daß die Vermutung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 der 11. LeistungsDV mit jedem verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel widerlegt werden könne; die bloße Erschütterung der Vermutung reiche jedoch nicht aus.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Die Abführung einer sog. "Arisierungsabgabe" begründet allerdings nur eine - widerlegliche (Beschluss vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44; Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 14) - tatsächliche Vermutung dafür, dass die erbrachte Gegenleistung nicht angemessen war (Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 13; vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 47), nicht aber für die gesteigerten Anforderungen eines "schwerwiegenden" Missbrauchs, auch wenn durch diese Abgabe ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfasst werden sollten, falls zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (Beschluss vom 22. Juli 1987 - BVerwG 3 CB 60.86 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 16).
  • BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 37.19

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde;

    Die Einlegung eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44 und vom 9. Februar 2005 - 6 B 75.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 23.08.2019 - 9 B 36.19

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde;

    Die Einlegung eines Rechtsmittels ist bedingungsfeindlich (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44 und vom 9. Februar 2005 - 6 B 75.04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen

    Auf die Ermittlung des Verkehrswertes - als Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit der Gegenleistung - kann zwar in der Regel dann verzichtet werden, wenn im Zusammenhang mit dem Erwerb eine Ausgleichszahlung geleistet wurde und die deswegen bestehende tatsächliche Vermutung, daß die erbrachte Gegenleistung unangemessen war, vom Erwerber nicht erschüttert werden kann (vgl. Urteile vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 20] und vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - [Buchholz 427.7 § 15 Nr. 13]; Beschluß vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 44]).
  • BVerwG, 14.12.1987 - 3 CB 7.85

    Klage auf Feststellung eines Vertreibungsschadens - Glaubhaftmachung von

    Eine derart von einer Bedingung abhängig gemachte Rechtsmitteleinlegung ist nicht zulässig (vgl. dazu u.a. bereits Beschluß vom 12. Februar 1960 - BVerwG 3 C 95.59 - <DVBl. 1960, 780>, ferner Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerG 3 CB 31.79 - sowie vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - und vom 30. April 1985 - BVerwG 3 CB 35.84 - ).
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