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   BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01   

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BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01 (https://dejure.org/2003,2780)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2003 - 4 A 70.01 (https://dejure.org/2003,2780)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 (https://dejure.org/2003,2780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999; 22. BImSchV 2002 § 3 Abs. 4; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2
    Straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; Stickstoffdioxid; Schutzpflanzungen.

  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Schutzpflanzungen in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Geeignete Vorkehrungen zur Einhaltung von Vorschriften über die Luftqualität; Rechtliche Bedeutung von Grenzwerten von Immissionen in der Luft für die Planfeststellung von ...

  • Judicialis

    Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999; ; 22. BImSchV 2002 § 3 Abs. 4; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung von Schutzpflanzungen in einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluss als Maßnahme zur Einhaltung der Vorschriften über die Luftqualität - straßenrechtliche Planfeststellung; Luftqualität; Schadstoffimmissionen; Stickstoffdioxid; Schutzpflanzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 60 (Leitsatz)

    § 3 Abs. 4 22. BImSchV 2002; § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG
    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Luftqualität - Schutzpflanzungen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 100
  • NJ 2003, 610 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Die Kläger berufen sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - (BVerwGE 101, 1).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Dies ist zulässig und begegnet keinen Bedenken (vgl. zu den Einzelheiten Senatsurteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Danach kann eine Bündelung von Verkehrswegen dem Vermeidungsgebot entsprechen (vgl. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1995 - BVerwG 11 VR 16.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 6).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2003 - 4 A 70.01
    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, muss sich grundsätzlich nur dann aufdrängen, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38; Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Die Beigeladene verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Gutachten nicht verwertbar ist, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 - 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89; Urteil vom 18. Juni 2003 - BVerwG 4 A 70.01 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

    Zudem ergibt sich das Erfordernis einer weiteren Begutachtung, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere und über überlegene Forschungsmittel verfügt (vgl. BVerwG, Urt. vom 19. Dezember 1968 - 8 C 29.67 -, BVerwGE 31, 149 und juris, Rn. 28; Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 und juris, Rn. 26; Beschluss vom 28.03.2013, a.a.O:, juris, Rn. 19).

    Die im Auftrag des Betreibers erstellten Gutachten sind daher grundsätzlich verwertbar, wenn sie unter Beachtung der technischen Regelwerke fachgerecht und nachvollziehbar erstellt wurden und für einen Fachkundigen überzeugend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003, a.a.O., juris, Rn. 26; OVG SL, Beschluss vom 27.05.2013 - 2 A 361/11 -, juris, Rn. 23).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003 - BVerwG 4 A 70.01 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 10), mit Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten aus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11

    Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 -, juris, und Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, 100.
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2006 - 8 LC 185/04

    Erlaubnispflichtigkeit einer Tätigkeit als "Vitametikerin" nach dem

    Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkunde, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (vgl. Senatsbeschluss v. 27.6.2006 - 8 LA 44/06 -, m. w. N., und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 18.6.2003 - 4 A 70/01 -, NVwZ 2004, 100 ff.).
  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 15 CS 17.2575

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen ein - wohl rechtswidriges -

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, U.v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 = juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG, B.v.28.3.2013 - 4 B 15.12 - ZfBR 2013, 479 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 118.2014 - 10 A 2589/13 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 21.1.2010 - 9 B 2936/09 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.1890

    Zur Zumutbarkeit einer Geruchsbelastung durch den Neubau eines Schweinestalles in

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, U.v. 18.6.2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 = juris Rn. 26; B.v. 28.3.2013 - 4 B 15.12 - ZfBR 2013, 479 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.; B.v. 23.1.2018 - 15 CS 17.2575 - juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3166/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

    70/01 -, NVwZ 2004, 100 , So liegt es hier.

    70/01 -, NVwZ 2004, 100 , Ausgehend hiervon, sind, bezogen auf die Abgasimmissionen, die Voraussetzungen für ein Einschreiten nicht erfüllt.

  • BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 69.14

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Erledigung; Pauschalierung bei

    Je unzweifelhafter eine gutachterliche Äußerung als Ausdruck der Sachkundigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität zu qualifizieren ist, desto unbedenklicher ist sie verwertbar (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 4 A 70.01 - NVwZ 2004, 100 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 4 LA 24/10

    Das einmal im Jahr erfolgende Schneiden von Schilf als ordnungsgemäße

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.6.2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, S. 100, und 8.6.1979 - 4 C 1.79 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120) verwehrt es das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird.

    Die Notwendigkeit, einen gutachterlich aufgehellten Sachverhalt weiter zu erforschen, besteht danach grundsätzlich nur dann, wenn das vorhandene Gutachten unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (BVerwG, Urteil vom 18.6.2003 - 4 A 70.01 -, NVwZ 2004, S. 100 m.w.N.).

  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04

    Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche

  • VG Minden, 03.03.2004 - 3 K 3170/01

    Lärm und Abgase an der Detmolder Straße müssen hingenommen werden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 K 19/09

    Planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung bei einer

  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 7.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2005 - 1 KN 58/03

    Befugnis einer Gemeinde zur Neuordnung des Erschließungssystems für einen schon

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2024 - 6 K 5527/19

    Abbruchgebot/Rückbaugebot

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09

    TA Lärm ist auf Windenergieanlagen anwendbar; Umfang und Reichweite des

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09

    Verwertbarkeit eines Parteigutachtens; wissenschaftliche Abhandlungen zum

  • VG Neustadt, 21.09.2020 - 4 K 1390/19

    Beteiligungsfähigkeit einer AG; Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

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