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   BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12   

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BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12 (https://dejure.org/2012,17625)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2012 - 5 B 5.12 (https://dejure.org/2012,17625)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 (https://dejure.org/2012,17625)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO, § 137 Abs 2 VwGO
    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht; Bindung an erstinstanzliche Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Annahme des Gerichts über das Nichtbestehen eines "inoffiziellen Grundstücksmarktes" in der ehemaligen DDR als Sachaufklärungspflichtverletzung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Hinweispflicht des Gerichts; Bindung an erstinstanzliche Feststellungen des Verwaltungsgerichts

  • rewis.io

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht; Bindung an erstinstanzliche Feststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme des Gerichts über das Nichtbestehen eines "inoffiziellen Grundstücksmarktes" in der ehemaligen DDR als Sachaufklärungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de

    Annahme des Gerichts über das Nichtbestehen eines "inoffiziellen Grundstücksmarktes" in der ehemaligen DDR als Sachaufklärungspflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8 m.w.N).

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Die Hinweispflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 59.68 - BVerwGE 36, 264 und Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehenden Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehenden Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist unter anderem nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - BVerwG 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist unter anderem nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - BVerwG 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 87.10

    Aktenwidrigkeit liegt bei offensichtlichem Widerspruch zwischen den in der

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12
    Die Hinweispflicht des Gerichts nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 59.68 - BVerwGE 36, 264 und Beschluss vom 10. Mai 2011 - BVerwG 8 B 87.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2008 - 2 B 19.08

    Gewährung von Beihilfeleistungen für eine Behandlung mit Botulinumtoxin (Botox

  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Auch besteht keine allgemeine Hinweis- oder Aufklärungspflicht des Gerichts auf die beabsichtigte Beweiswürdigung und rechtliche Entscheidung (BVerwG, B.v. 18.6.2012 - 5 B 5/12 - juris Rn. 12; BVerfG, B.v. 15.5.1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann demnach nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügender Weise zur Verfügung steht (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 5 S. 2 und Beschluss vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 [ECLI:DE:BVerwG:2012:180612B5B5.12.0] - ZOV 2012, 289 Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten;

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 = juris Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539

    Schildkrötentierheim im Außenbereich

    a) Die richterliche Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, B. v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12).

    Ebenso besteht keine Pflicht des Gerichts mitzuteilen, dass der Vortrag für nicht schlüssig gehalten wird, die Rechtsauffassung der Kläger nicht geteilt wird, ein Beweisantrag gestellt werden kann oder offenzulegen, wie die Entscheidung zu begründen beabsichtigt wird (vgl. BVerwG, B. v. 15.2.2016 - 6 PKH 1.16 - juris Rn. 16; BVerwG, B. v. 18.6.2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 12; BayVGH, B. v. 22.1.2015 - 10 ZB 14.1631 - juris Rn. 5; Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 47).

  • BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine Sachkunde in Anspruch nimmt, die ihm unmöglich zur Verfügung stehen kann, oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    Die Revision zeigt weder auf, dass das Berufungsgericht von einem fehlerhaften Begriff der amtsärztlichen Stellungnahme i. S. d. § 44 HmbBG ausgegangen wäre, noch dass der Richterdienstsenat den Inhalt des Gutachtens unrichtig gewürdigt hätte (vgl. insoweit zur Abgrenzung zwischen Sach- und Verfahrensrüge BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 5 B 5/12, juris Rn. 3 ff.).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7005.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (zur Zulassung der Revision stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2, vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, vom 16. Januar 2002 - BVerwG 4 BN 27.01 - BRS 65 Nr. 58, vom 25. März 2009 - BVerwG 4 B 63.08 - BRS 74 Nr. 196 und vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 20.12

    Anknüpfung der nach § 7 Abs. 1 HärteV zu bestimmenden Leistungshöhe an den

  • BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 62.12

    Werbebeschränkung für Ärzte; Kinderzahnarzt

  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 19.12

    Ausbildungsförderung; behinderter Auszubildender; Übernahme der Kosten für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2014 - 2 B 256/14

    Rücksichtnahmegebot und Drittschutz bei der Festsetzung zur Geschossflächenzahl

  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7004.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 4 ZB 17.1065

    Wiederinstandsetzung eines privaten Entwässerungskanals

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.01.2015 - 1 LA 60/14

    Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände; (keine) Pflicht des Gerichts zur

  • BVerwG, 08.08.2012 - 5 B 21.12

    Anknüpfung der nach § 7 Abs. 1 HärteV zu bestimmenden Leistungshöhe an den

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 18.1744

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren wegen bauaufsichtlichen Einschreitens

  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 8 ZB 12.326

    Berufungszulassung (abgelehnt), Gewässerunterhaltung,Sonderunterhaltungslast,

  • VGH Bayern, 10.04.2019 - 9 ZB 19.31341

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des Anspruchs auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 12 A 250/13

    Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung eines

  • OVG Sachsen, 23.01.2014 - 1 A 550/12

    Ausbildungsförderung, Vermögen, rechtsmissbräuchliches Verhalten, Beweislast

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 8 ZB 12.2397

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags; rechtliches

  • OVG Sachsen, 06.08.2015 - 3 A 61/14

    Rundfunkgebührenpflicht des Haushaltsvorstands

  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 3 ZB 12.2667

    Beendigung der Teilzeitbeschäftigung; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

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