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   BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67   

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BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67 (https://dejure.org/1968,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1968 - II B 63.67 (https://dejure.org/1968,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1968 - II B 63.67 (https://dejure.org/1968,2768)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.05.1967 - II B 5.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn ein und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
    Die Beschwerde gibt nicht an, inwiefern das Berufungsurteil in der Beurteilung einer Rechtsfrage von dem Urteil des Senats vom 12. Mai 1966 (BVerwGE 24, 92) abgewichen ist.
  • BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63

    Berechtigung zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn ein und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre, wenn die Revisionsentscheidung also dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O., Nr. 16]).
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre, wenn die Revisionsentscheidung also dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O., Nr. 16]).
  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Übrigens ist im Zusammenhang mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Darlegungspflicht des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur genügt, wenn die Beschwerde darlegt, zur Anwendung welcher bestimmten Rechtsvorschrift und bezüglich welcher Rechtsfrage die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von einer bestimmten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 63.67 -).
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