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   BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07   

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https://dejure.org/2007,19367
BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07 (https://dejure.org/2007,19367)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2007 - 2 B 51.07 (https://dejure.org/2007,19367)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 2 B 51.07 (https://dejure.org/2007,19367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden der Wortlautauslegung bei eindeutigem Wortlaut und einer isoliert betrachteten zweckgerichteten Auslegung; Bedeutung eines als falsa demonstratio den Willen der Vertragschließenden nicht wiedergebenden ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
    6 Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Beschluss des Senats vom 27. Januar 2005 BVerwG 2 B 94.04 (Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 22) ab.

    Der Aussage in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (a.a.O.) dazu, was zentraler Punkt der Nebenabrede ist, lag deren mit Revisionsrügen nicht angegriffene Auslegung durch das Berufungsgericht in seinem damaligen Urteil zugrunde.

    Wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier angegriffenen Urteil die Nebenabrede anders ausgelegt und dabei ein anderes Element als deren zentralen Punkt erkannt hat, vertritt es dadurch keine andere Rechtsauffassung als das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 27. Januar 2005 (a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
    4 Weil der Wortlaut als falsa demonstratio des übereinstimmend Gewollten seine Bedeutung für die Auslegung verloren hat, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Senats vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 (Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14) nicht.

    Der mitgeteilte Satz aus dem Urteil vom 20. März 2003 (a.a.O.) gilt nur für behördliche Äußerungen, bei denen wegen ihres unklaren Wortlauts ein eindeutiges, von beiden Vertragsparteien geteiltes Verständnis nicht zu ermitteln ist.

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
    5 Weil der Rechtssatz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 (BVerwGE 41, 305) eine "nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt missverständliche Willensäußerung der Verwaltung" betrifft, die von der Klägerin akzeptierte Nebenabrede aber, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, "nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt", also weder nach ihrem als falsa demonstratio misslungenen Wortlaut noch nach den zu berücksichtigenden Begleitumständen, insbesondere der Interessenlage, letztlich unklar bleibt, besteht auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 (a.a.O.) nicht.
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 VII ZR 207/60 BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 IX ZR 10/90 NJW 1990, 3206; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 51.07
    Es kommt auf den im Rechtsverkehr erklärten, nicht den empirisch feststellbaren inneren Willen des Erklärenden an (BGH, Urteile vom 5. Oktober 1961 VII ZR 207/60 BGHZ 36, 30 und vom 5. Juli 1990 IX ZR 10/90 NJW 1990, 3206; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Aufl., § 133 Rn. 9).
  • BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 97.07

    Prüfungsumfang des bundesverwaltungsgerichts im

    Der Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 51.07 - verletzt nicht das Recht der Klägerin auf rechtliches Gehör.

    Hierzu heißt es in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 - BVerwG 2 B 51.07 -:.

    Nach alledem ist nicht ersichtlich, dass der Senat in dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) die Divergenzrügen der Klägerin nicht zur Kenntnis genommen hat.

    Im Übrigen gibt die Anhörungsrüge dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass durch den die Nichtzulassungsbeschwerde ablehnenden Beschluss vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) keine Sachentscheidung über das Klagebegehren getroffen worden ist.

    Im Beschluss des Senats vom 18. Juli 2007 (a.a.O.) ist hierzu im Einzelnen ausgeführt, dass ein solcher Verfahrensfehler nicht gegeben ist.

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