Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26986
BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12 (https://dejure.org/2013,26986)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 2 WD 3.12 (https://dejure.org/2013,26986)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 (https://dejure.org/2013,26986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell anstößigen Verhaltens i.R. eines Disziplinarverfahrens; Soldat hat durch das nachgewiesene Verhalten vorsätzlich ein Dienstvergehen nach § 23 SG begangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell anstößigen Verhaltens i.R. eines Disziplinarverfahrens; Soldat hat durch das nachgewiesene Verhalten vorsätzlich ein Dienstvergehen nach § 23 SG begangen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstgradherabsetzung bei sexueller Belästigung mit körperlichen Übergriffen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dienstgradherabsetzung bei sexueller Belästigung mit körperlichen Übergriffen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sind Übergriffe der vom früheren Soldaten getätigten Art unvereinbar (Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 18), wobei rechtlich irrelevant ist, ob der Übergriff auf einen Soldaten anderen oder gleichen Geschlechts erfolgt (Urteil vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 2 WD 10.01 - BVerwGE 115, 174 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 17 S. 39 = NZWehrr 2002, 79 ).

    Der nach der Rechtsprechung des Senats erforderliche funktionale Bezug zu einer Dienstverrichtung lag auch vor, da der sexuelle Übergriff nicht nur während einer Feier des ..., sondern darüber hinaus auch vor dem Gebäude 61 in der ..., mithin innerhalb dienstlicher Anlagen und somit einer Sphäre erfolgte, auf deren Organisation und Gestaltung der Arbeitgeber Einfluss nehmen konnte (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2005 a.a.O. S. 163 bzw. Rn. 46; Schlachter, in: Dieterich/Müller-Glöge/Preis/Schaub, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 7. Aufl. 2007, § 2 BeschSchG Rn. 2).

    Danach wiegt das Dienstvergehen, dessen Schwerpunkt in der sexuellen Belästigung von Untergebenen (gemäß Anschuldigungspunkte 1 und 5) liegt, ungeachtet einer etwaigen strafrechtlichen Relevanz (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 69) schwer, zumal es sich in körperlichen Übergriffen ausdrückte.

    Ungeachtet dessen, dass jedem Vorgesetzten bekannt ist, Untergebene nicht sexuell belästigen zu dürfen und schon deshalb nicht erkennbar ist, dass der frühere Soldat insoweit aufsichtlicher Hilfe bedurft hätte (vgl. Urteil vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 - juris Rn. 61), sind entsprechende Vorfälle weder an den Disziplinarvorgesetzten des früheren Soldaten, Hauptmann F., noch an Leutnant S. oder an Oberstabsfeldwebel M. von Untergebenen herangetragen worden, sodass diese keinen Anlass zum Einschreiten erkennen konnten (vgl. Urteile vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 = juris Rn. 5 m.w.N., sowie vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 64 ).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 2 WD 21.10

    Anfassen von Untergebenen; sexuelle Belästigung; persönliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Zu ihnen gehört danach auch, eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 4 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz zu unterlassen (Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206).

    Bei sexuellen Belästigungen bildet ihn regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. Urteil vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 = NZWehrr 2012, 206 = juris Rn. 49).

    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass die vorliegend gravierenden Defizite in der persönlichen Integrität des früheren Soldaten nicht allein durch dessen fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (Urteil vom 23. Juni 2011 a.a.O. Rn. 52).

  • BVerwG, 07.03.2013 - 2 WD 28.12

    Brutale außerdienstliche Körperverletzung; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Dass der im Zusammenhang mit den festgestellten Dienstpflichtverletzungen festgestellte Alkoholkonsum auf den früheren Soldaten enthemmend gewirkt haben mag, wirkt sich nicht zu dessen Gunsten aus, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass er sich nicht vorwerfbar alkoholisiert hätte (vgl. Urteile vom 17. Januar 2013 - BVerwG 2 WD 25.11 - juris Rn. 72 ff. und vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - juris).

    Ebenso wenig liegen jedoch Umstände vor, die einen leichteren Fall begründen und zu einer milderen Maßnahmeart führen (vgl. Urteil vom 7. März 2013 - BVerwG 2 WD 28.12 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06

    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    d) Durch das unter 1e) festgestellte Verhalten hat der frühere Soldat vorsätzlich gegen § 2 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 des zum Zeitpunkt dieser Pflichtverletzung maßgeblichen und zum 18. August 2006 durch Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006 (BGBl I S. 1897) aufgehobenen Gesetzes zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (BeschSchG) vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1406, 1412, ber. S. 2103) verstoßen, welches gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 BeschSchG auch für Soldaten galt (Urteil vom 24. April 2007 - BVerwG 2 WD 9.06 - BVerwGE 128, 319 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 57 ).

    Ob der frühere Soldat zudem gegen die von § 7 SG erfasste Pflicht zur Loyalität der Rechtsordnung gegenüber verstoßen hat, weil er § 31 Abs. 1 WStG verwirklicht hat (vgl. Urteile vom 25. September 2008 - BVerwG 2 WD 19.07 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 42 = NZWehrr 2009, 73 = juris Rn. 32 und vom 24. April 2007 a.a.O. jeweils Rn. 41), kann dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Die Annahme einer persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 1. April 2003 - BVerwG 2 WD 48.02 - und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - m.w.N.) verbietet sich schon deshalb, weil mehrfache gleichartige Pflichtverletzungen vorliegen.
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" ist neben der Schuldform und der Schuldfähigkeit das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Ob der frühere Soldat zudem gegen die von § 7 SG erfasste Pflicht zur Loyalität der Rechtsordnung gegenüber verstoßen hat, weil er § 31 Abs. 1 WStG verwirklicht hat (vgl. Urteile vom 25. September 2008 - BVerwG 2 WD 19.07 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 42 = NZWehrr 2009, 73 = juris Rn. 32 und vom 24. April 2007 a.a.O. jeweils Rn. 41), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Ob er auch die sonstigen Pflichtverletzungen aufrichtig bereut, war als Folge seines prozessual zulässigen und daher nicht zu seinem Nachteil zu gewichtenden Verhaltens nicht festzustellen (Urteil vom 14. Oktober 2009 - BVerwG 2 WD 16.08 - juris).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Diese Tat war für den Dienstherrn weder Anlass, sie disziplinarisch zu ahnden, noch weist sie einen einschlägigen inhaltlichen Bezug zu den streitgegenständlichen Pflichtverletzungen oder den Dienst auf (Urteil vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 -).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 2 WD 1.06

    Berufungsbeschränkung; volle Berufung; verspäteter Dienstantritt; Fälschung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12
    Ungeachtet dessen, dass jedem Vorgesetzten bekannt ist, Untergebene nicht sexuell belästigen zu dürfen und schon deshalb nicht erkennbar ist, dass der frühere Soldat insoweit aufsichtlicher Hilfe bedurft hätte (vgl. Urteil vom 13. Juni 2006 - BVerwG 2 WD 1.06 - juris Rn. 61), sind entsprechende Vorfälle weder an den Disziplinarvorgesetzten des früheren Soldaten, Hauptmann F., noch an Leutnant S. oder an Oberstabsfeldwebel M. von Untergebenen herangetragen worden, sodass diese keinen Anlass zum Einschreiten erkennen konnten (vgl. Urteile vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 = juris Rn. 5 m.w.N., sowie vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 64 ).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 09.10.2001 - 2 WD 10.01

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten - Pflicht

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

    Durch den zweifachen und von der Zeugin Stabsunteroffizier d.R. D. unerwünschten Versuch, sie an sich heranzuziehen und zu küssen, hat er vorsätzlich eine sexuell bestimmte Handlung begangen, die sie in ihrer Würde verletzte (vgl. Urteile vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - und vom 23. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56).

    Mit der Verletzung dieser sich nicht gegenseitig ausschließenden Pflichten (Urteile vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - BVerwGE 103, 143 sowie vom 18. Juli 2013 a.a.O.) verbindet sich ferner ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Verpflichtung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, sich innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass ein Soldat der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die seine dienstliche Stellung erfordert.

    Dass die festgestellte Alkoholisierung auf den Soldaten enthemmend gewirkt haben mag, wirkt sich nicht zu dessen Gunsten aus, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass er sich nicht vorwerfbar in diesen Zustand versetzt hat (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - Rn. 54 m.w.N.).

    Bei sexueller Belästigung, wie sie gemäß Anschuldigungspunkt 1 festgestellt wurde, bildet ihn regelmäßig die Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 61 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 WD 13.16

    Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem Abendessen

    Ein solcher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn die Handlung einen funktionalen Bezug zur Dienstverrichtung aufweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 46).

    Mit seinen Äußerungen brachte er somit eine Missachtung der Person der Zeugin zum Ausdruck, sodass kein nur geringfügiger Eingriff vorliegt, der von § 3 Abs. 4 SoldGG nicht erfasst wäre (BT-Drucks. 16/1780, S. 33; vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 38).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

    Dass die festgestellten Pflichtverletzungen zum Teil bereits lange Zeit zurückliegen, rechtfertigt ebenfalls keine mildere Maßnahme (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 64).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Eine mildere Maßnahmeart wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass die Pflichtverletzung mittlerweile mehr als drei Jahre zurückliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 64).
  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung;

    Vorliegend ist vom Truppendienstgericht mit Recht die Dienstgradherabsetzung in den Blick genommen worden: Bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst ist regelmäßig eine nach außen sichtbare Maßnahme, also eine Herabsetzung im Dienstgrad, Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N., vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 61 und vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72).
  • BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15

    Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung;

    Der Gesetzgeber hat durch § 17 WDO eine differenzierte, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in zeitlicher Hinsicht Rechnung tragende Regelung dazu getroffen, welche Disziplinarmaßnahmen nach welchen Zeiträumen nicht mehr verhängt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 64).
  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

    Dieser Frage braucht deshalb nicht mehr nachgegangen zu werden, weil sich eine Pflichtverletzung auch dieser Art bei der Maßnahmebemessung nicht mehr entscheidungserheblich auswirken würde (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - Rn. 48).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel

    Der Gesetzgeber hat dem Gesichtspunkt des Zeitablaufs in § 17 WDO abschließend Rechnung getragen (Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 3.12 - Rn. 64).
  • BVerwG, 27.03.2017 - 2 WD 11.16

    Beweiswürdigung der Aussagen einer Zeugin hinsichtlich der sexuellen Belästigung

    Diese bildet bei sexuellen Belästigungen von Untergebenen durch Vorgesetzte im Dienst regelmäßig eine Herabsetzung im Dienstgrad (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 2011 - 2 WD 21.10 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 56 Rn. 49 m.w.N., vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 61, vom 13. Februar 2014 - 2 WD 4.13 - juris Rn. 72 und vom 6. Juli 2016 - 2 WD 18.15 - juris Rn. 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht