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   BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12   

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BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12 (https://dejure.org/2013,33959)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 (https://dejure.org/2013,33959)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 (https://dejure.org/2013,33959)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 S 2 VwVfG, § 41 Abs 1 BImSchG, § 41 Abs 2 BImSchG, § 2 Abs 1 BImSchV 16
    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Lärm- und Erschütterungsschutz; Kosten-Nutzen-Analyse

  • Wolters Kluwer

    Abwehransprüche eines Anwohners gegen den Ausbau einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke im Hinblick auf Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes

  • rewis.io

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Lärm- und Erschütterungsschutz; Kosten-Nutzen-Analyse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwehransprüche eines Anwohners gegen den Ausbau einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke im Hinblick auf Belange des aktiven und passiven Lärmschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf unverhältnismäßig teure und verschandelnde Lärmschutzwand beim Bau einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf unverhältnismäßig teure und verschandelnde Lärmschutzwand beim Bau einer zweigleisigen Eisenbahnstrecke

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    b) Auf der Grundlage dieser Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse trägt der Entscheidungsvorbehalt nach § 74 Abs. 3 VwVfG den Prognoseunsicherheiten im Bereich der Erschütterungen Rechnung (Urteil vom 21. Dezember 2010 - BVerwG 7 A 14.09 - NVwZ 2011, 676 Rn. 23 ).

    Die Festsetzung der Erheblichkeitsschwelle einer Erhöhung der Beurteilungsschwingstärke um 25 % begegnet grundsätzlich keinen Bedenken (Urteil vom 21. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 30 ff.).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht bei besonders hohen Vorbelastungen die Prüfung einer einzelfallbezogenen Herabsetzung der allgemeinen Wahrnehmungsschwelle fordert (Urteil vom 21. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 37), hat sich die Klägerin der Möglichkeit einer solchen Kontrolle selbst begeben, indem sie Erschütterungsmessungen im Gebäude G. Weg 30 nicht zugelassen hat.

    Er erfasst nur Gebäude, die in einem geringeren Abstand als 30 m zum nächstgelegenen Streckengleis stehen (vgl. hierzu Urteil vom 21. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 24 ).

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    Kriterien für die Bewertung des Schutzzwecks sind die Vorbelastung - deren Gewicht ist allerdings bei wesentlichen Änderungen des Verkehrsweges gemindert (vgl. Urteil vom 20. Januar 2010 - BVerwG 9 A 22.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 55 Rn. 49 f.) -, die Schutzbedürftigkeit und die Größe des Gebiets, das ohne ausreichenden aktiven Schallschutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche des Verkehrsweges betroffen wäre, die Zahl der dadurch betroffenen Personen sowie das Ausmaß der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen und des zu erwartenden Wertverlustes der betroffenen Grundstücke.

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11- NVwZ 2013, 645 Rn. 32 f., vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 48 ff. und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63 f. = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52).

    ff) Durfte die Beigeladene und im Anschluss die Beklagte hiernach zu Recht davon ausgehen, dass ein Vollschutz für alle Gebäude im Schutzabschnitt durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes, sofern überhaupt möglich, jedenfalls unverhältnismäßig ist, waren im gestuften Verfahren mit "schrittweisen Abschlägen", d.h. Schallschutzwänden in absteigender Höhe, weitere Vergleichsfälle zu prüfen (Urteil vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 54).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11- NVwZ 2013, 645 Rn. 32 f., vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 48 ff. und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63 f. = Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 52).

    Dahinstehen kann ebenso, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, dass ein Lärmaktionsplan trotz Fristablaufs nicht erlassen worden ist (siehe auch Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11 - NVwZ 2013, 645 Rn. 30 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 43.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 56 Rn. 46).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    Gleichwohl sind nur solche Gebäude zu berücksichtigen, bei denen eine schutzwürdige Nutzung überhaupt erkennbar war (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - juris Rn. 136 ).

    Eine jedenfalls überschlägige Kostenabschätzung ist allerdings grundsätzlich erforderlich (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 33.97 - juris Rn. 132 ).

  • BVerwG, 22.12.2004 - 4 B 75.04

    Anspruch auf Lärmschutz in der Form der Verwendung von Flüsterasphalt; Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    Das gilt nicht nur bezogen auf Teilmengen der betroffenen Wohneinheiten, sondern auch bezogen auf einen "suboptimalen Schutz" nur für die Tagwerte mit der Folge einer Kombination von aktiven und passiven Schutzvorkehrungen, womit gerade auch die Außenwohnbereiche den für sie rechtlich beachtlichen Lärmschutz erhalten (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 75.04 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 42 S. 129 = juris Rn. 10).

    Nichts anderes ergäbe sich, wenn bei der Kosten-Nutzen-Analyse schon auf der Kostenseite im Wege einer saldierenden Betrachtungsweise solche Aufwendungen einzustellen und in Abzug zu bringen wären, die bei Verzicht auf aktiven Schallschutz insbesondere für den dann zu leistenden passiven Schallschutz entstünden (vgl. hierzu Bracher, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 41 BImSchG Rn. 69, siehe auch Beschluss vom 22. Dezember 2004 a.a.O. S. 130 = juris Rn. 11).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    Er bemisst sich nach der Verminderung des Verkehrswerts des Gesamtgrundstücks, d.h. des Bodenwerts, wie sie durch die Beeinträchtigung oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle des § 2 der 16. BImSchV eintritt (Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 S. 109 = juris Rn. 11 ff.).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    In dem für die Beurteilung des Klagebegehrens maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. Urteile vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 35, vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 16 S. 82 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 52 m.w.N.) lag ein Lärmaktionsplan der Gemeinde L. aber noch nicht vor.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    In dem für die Beurteilung des Klagebegehrens maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. Urteile vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 35, vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 16 S. 82 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 52 m.w.N.) lag ein Lärmaktionsplan der Gemeinde L. aber noch nicht vor.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    In dem für die Beurteilung des Klagebegehrens maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, vgl. Urteile vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 35, vom 1. April 2004 - BVerwG 4 C 2.03 - BVerwGE 120, 276 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 16 S. 82 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 52 m.w.N.) lag ein Lärmaktionsplan der Gemeinde L. aber noch nicht vor.
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 9.12
    Dahinstehen kann ebenso, welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, dass ein Lärmaktionsplan trotz Fristablaufs nicht erlassen worden ist (siehe auch Urteile vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 20.11 - NVwZ 2013, 645 Rn. 30 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 43.08 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 56 Rn. 46).
  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 VR 11.12

    Anspruch auf Aufhebung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Das darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig angenommen werden, wenn die Kosten für aktiven Schallschutz den Verkehrswert eines zu schützenden Wohnhauses um ein Mehrfaches übersteigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Sie hat davon auszugehen, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 82 f. und vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 24).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 24 und 26).

    Zwar spiegeln die Nettokosten (Gesamtkosten für aktiven Schallschutz [Errichtungs- plus Unterhaltungskosten der Wände, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 11 A 50.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 28 S. 34] abzüglich der Kosten für den ersatzweise zu leistenden passiven Schallschutz einschließlich etwaiger Außenbereichsentschädigungen) denjenigen finanziellen Aufwand wider, der spezifisch - also über die ansonsten ohnehin anfallenden Kosten hinaus - durch die Gewährung aktiven Schallschutzes verursacht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 34 f.).

    Das ist bei Erschütterungen aus Schienenverkehr wegen sachbedingter Prognoseunsicherheiten typischerweise der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - NVwZ 2011, 676 Rn. 23 m.w.N. und vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 49).

    Sie verstieß gegen die Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde aus § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, Schutzvorkehrungen gegen nachteilige Wirkungen in einer dem Gebot der Gleichbehandlung gerecht werdenden Weise festzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 26), und zwar, sofern nicht die Voraussetzungen für einen Entscheidungsvorbehalt vorliegen, bereits im Planfeststellungsbeschluss.

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

    Die Hinweise des Antragstellers auf Möglichkeiten, das bestehende Netz in anderer Weise zu ertüchtigen, zeigen die Verfassungswidrigkeit dieser Bedarfsfeststellung nicht auf (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 39).

    Aus den vom Antragsteller zur Begründung angeführten § 41 Abs. 2 BImSchG und den dazu entwickelten Anforderungen (etwa BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 25 und vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 Rn. 57) folgt nichts Anderes.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Der Senat weist mit Blick auf die von den Klägern im Rahmen der mündlichen Verhandlung nochmals hervorgehobenen Einwände gegen das von dem Beklagten vorgenommene Lärmschutzkonzept darauf hin, dass die Frage, wie weit der in § 41 Abs. 1 BImSchG festgelegte Vorrang des aktiven Lärmschutzes reicht, gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG nach Maßgabe einer Kosten-Nutzen-Analyse zu entscheiden ist, nach der zunächst davon auszugehen ist, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 24.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Eine Grobprüfung ist ausreichend, soweit sich bereits auf deren Grundlage die Vorzugswürdigkeit eines bestimmten Konzepts abzeichnet (Urteile vom 3. März 2004 - 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 110 und vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 31).

    Zwar muss die genaue Zahl der lärmbetroffenen Personen in der Nachbarschaft nicht ermittelt werden; vielmehr ist die Anzahl der Wohneinheiten ein hinreichender sowie verlässlich feststellbarer und deshalb funktional geeigneter Maßstab für die Bemessung des Nutzens des aktiven Lärmschutzes (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - juris Rn. 28).

  • OVG Hamburg, 23.10.2014 - 1 Es 4/14

    Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist rechtens

    Die Planfeststellungsbehörde hat sich bei ihrer Prüfung an der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der Unverhältnismäßigkeit weiterer Schutzmaßnahmen gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 7 A 9.12, juris Rn. 24 ff.; Urt. v. 20.1.2012, 9 A 22.08, NVwZ 2010, 1151, 1154 f., Rn. 48 ff.; Urt. v. 13.5.2009, 9 A 72.07, NVwZ 2009, 1498, 1503, Rn. 62 f.) orientiert.

    In die Beurteilung, dass dies unverhältnismäßig sei, ist zu Recht eingestellt worden, dass der (theoretische) Vollschutz mit Lärmschutzwänden von bis zu 13m Höhe erkauft würde, was - von der technischen Machbarkeit (Statik, Windlast) abgesehen - für das Ortsbild erhebliche Nachteile hätte; dies darf im Zusammenhang mit der hier anzustellenden Prüfung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.7.2013, 7 A 9.12, juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

    Diese Ermittlungsweise begegnet im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2013 (- 7 A 9.12 -, juris) keinen rechtlichen Bedenken.

    Zwar prüft die Beklagte im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 16. Februar 2011 entsprechend den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 -, juris Rdnr. 30) einen "Teil- bzw. suboptimalen Schutz" in Form einer Kombination von aktiven und passiven Schutzvorkehrungen (vgl. S. 69 bis 70 des Planfeststellungsbeschlusses, Bl. 45 der GA) und kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund der topographischen Besonderheiten die Wirksamkeit einer Lärmschutzwand mit sinkender Höhe überproportional stark abnehme und sich die gelösten Schutzfälle entsprechend stark reduzierten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2021 - 11 D 77/19

    Überschreitung des maßgeblichen Immissionsgrenzwerts für ein Mischgebiet durch

    Durch die Verlängerung der Bahnsteige werde eine Erhöhung der Streckenkapazität im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 - erreicht.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 -, die sich im hier interessierenden Zusammenhang zu der Frage verhält, wann bei zwar umfangreichen, aber die Lage und Höhe der Gleise nur unwesentlich verändernden Eingriffen in die Substanz des Fahrweges gleichwohl die Annahme eines erheblichen baulichen Eingriffs gerechtfertigt ist, jedoch keine Aussage zu sonstigen Betriebsanlagen der Eisenbahn trifft.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 -, juris, Rn. 22.

  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwands für eine aktive Lärmschutzmaßnahme anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 -, juris Rdnr. 24).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

    Sie hat davon auszugehen, welcher Betrag für Schutzmaßnahmen aufzuwenden wäre, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vollständig sichergestellt würde (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

    Bei welcher Relation zwischen Kosten und Nutzen die Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für aktiven Lärmschutz anzunehmen ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 08.09.2016 - 3 A 5.15 -, juris; Urteil vom 18.07.2013 - 7 A 9.12 -, juris).

  • VG Oldenburg, 13.06.2014 - 7 A 7110/13

    Anlieger; Anwohner; Berechnung; Bewertung; Datenbasis; Ermessensfehlerfreie

    Dies findet sein Grund darin, dass geringfügigere Unterschiede für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar sind und ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 9.12 -, juris, http://www.bverwg.de/180713U7A9.12.0), wie auch das folgende Zitat aus dem Urteil des VG Mainz - 3 L 874/09.MZ - vom 7.Oktober 2009 (juris) aufzeigt:.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 16 U 261/15

    Zur zivilrechtlichen Haftung wegen Bahnlärms auf Bestandsstrecken der Bahn aus

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 5 S 817/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss betreffend Elektrifizierung eines

  • VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • VG Düsseldorf, 08.01.2020 - 16 K 5474/18

    Angermunder "Schwarzbau"-Klage ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 11 D 96/17

    Ankommen auf den Inhalt und die Vollständigkeit der in physischer Form

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 11 A 1227/17

    Schutzanspruch auf nachträglichen Lärmschutz im Hinblick auf das zu schützende

  • LSG Sachsen, 13.02.2014 - L 3 AS 874/11
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 VR 9.12

    Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei

  • VG Berlin, 23.07.2013 - 19 L 179.13

    Unzulässigkeit der Errichtung der Leitzentrale eines Krankentransportunternehmens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 11 A 3607/20

    Nachträglicher Lärmschutz an Eisenbahnstrecken; Begriff des erheblichen baulichen

  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

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