Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19424
BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13 (https://dejure.org/2013,19424)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 9 B 16.13 (https://dejure.org/2013,19424)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 9 B 16.13 (https://dejure.org/2013,19424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage nach der steuerrechtlichen Bewertung des Aufwands für entgeltliche Übernachtungen in Hotels etc. als Aufwand für die persönliche Lebensführung

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 2; GG Art. 105 Abs. 2a
    Anforderungen an die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage nach der steuerrechtlichen Bewertung des Aufwands für entgeltliche Übernachtungen in Hotels etc. als Aufwand für die persönliche Lebensführung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Hierzu hat es in seinen Urteilen vom 11. Juli 2012 - BVerwG 9 CN 1.11 (BVerwGE 143, 301 Rn. 16 = Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 51) und BVerwG 9 CN 2.11 - ausgeführt, dass ein Aufwand der Einkommenserzielung zuzuordnen ist und damit nicht der Aufwandsteuer unterfällt, wenn die Übernachtung mit der Berufs- oder Gewerbeausübung oder auch einer freiberuflichen Tätigkeit zwangsläufig verbunden ist.

    Im übrigen liegt es auf der Hand und bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, dass steuerrechtliche Regelungen für die Betroffenen hinreichend bestimmt und voraussehbar sein müssen (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 31).

    Demgegenüber ist das Oberverwaltungsgericht im Anschluss an das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 14) davon ausgegangen, dass es sich bei den beruflich erforderlichen Übernachtungen, wie sie hier in Rede stehen, um Aufwand zur Einkommenserzielung, nicht aber um Einkommensverwendung handelt.

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - Keine Verletzung von Art

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Das angefochtene Urteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 - (NVwZ-RR 2010, 457) ab.

    Die Entscheidung stellt zudem, was die Beklagte nicht berücksichtigt, darauf ab, dass die Aufwandsteuer die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 2664/09 - NVwZ-RR 2010, 457 Rn. 50).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Im übrigen liegt es auf der Hand und bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, dass steuerrechtliche Regelungen für die Betroffenen hinreichend bestimmt und voraussehbar sein müssen (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 31).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Im übrigen liegt es auf der Hand und bedarf nicht der Klärung in einem Revisionsverfahren, dass steuerrechtliche Regelungen für die Betroffenen hinreichend bestimmt und voraussehbar sein müssen (BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 ; Beschluss vom 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186 ; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 a.a.O. Rn. 31).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    In dem vorgenannten Kammerbeschluss, der zur Zweitwohnungssteuer ergangen ist, hat es unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 u.a. - (BVerfGE 114, 316 ) ausgeführt, es sei für die Einordnung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG unerheblich, dass das Innehaben der Zweitwohnung durch eine Berufsausübung veranlasst worden und nach Maßgabe des Einkommensteuerrechts als Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abzusetzen sei.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 , vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 , vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14).
  • BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07

    Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfordert die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung der Einkommensverwendung zur Einkommenserzielung von Verfassungs wegen eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (Urteile vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 , vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 und vom 19. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 16.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 26 Rn. 14).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 9 B 16.13
    Eine Rechtsfrage, auf die die Vorinstanz nicht entscheidend abgehoben hat, kann regelmäßig - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (Beschluss vom 6. Mai 2010 - BVerwG 6 B 73.09 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.12.2014 - 5 C 2008/13

    Erhebung einer Pferdesteuer ist rechtlich möglich

    Nicht zu der mit einer Aufwandsteuer abschöpfbaren besonderen Leistungsfähigkeit, die in einem besonderen, über den allgemeinen Lebensbedarf hinausreichenden Aufwand zum Ausdruck kommt, gehören Aufwendungen, die nicht der (privaten) Einkommens verwendung , sondern der Einkommens erzielung zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 -, BVerwGE 143, 301 = NVwZ 2012, 1407, m.w.N.; Beschluss vom 18. Juli 2013 - 9 B 16.13 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    vgl. zu einer ähnlichen Regelung bei Steuerschuldnerschaft des Unternehmers OVG NRW, Urteil vom 23.1.2013 - 14 A 1860/11 -, NRWE Rn. 100 ff.; dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 9 B 16.13 -, juris Rn. 3.
  • VG Cottbus, 11.01.2018 - 3 K 409/12

    Bestimmung des Verhältnisses der durch die Inanspruchnahme für die Allgemeinheit

    Die Einordnung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vorzunehmen (vgl. zur Einordnung schon OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - OVG 9 B 16.13 -, EA S. 7; vgl. weiter OVG NW, Beschluss vom 2. April 2014 - 15 A 571/11 -, juris, Rdnr. 21 und 24; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Auflage, § 34, Rdnr. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - 9 N 9.14

    Einordnung einer Straße zwecks Bestimmung der Anteilssätze der Anlieger für den

    Die Einordnung ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vorzunehmen (vgl. zur Einordnung schon OVG Bln-Bbg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - OVG 9 B 16.13 -, EA S. 7; vgl. weiter OVG NW, Beschluss vom 2. April 2014 - 15 A 571/11 -, juris, Rdnr. 21 und 24; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 9. Auflage, § 34, Rdnr. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht