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   BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79   

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BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79 (https://dejure.org/1981,222)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1981 - 1 C 185.79 (https://dejure.org/1981,222)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1981 - 1 C 185.79 (https://dejure.org/1981,222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung unter Inkaufnahme einer Doppelstaatsangehörigkeit - Grundrechtlicher Schutz von Einbürgerungsinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; RuStAG §§ 8, 9

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 64, 7
  • NJW 1982, 538
  • MDR 1982, 522
  • FamRZ 1982, 61
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit wird innerstaatlich und international als ein Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten wie im Interesse der Bürger nach Möglichkeit vermieden oder beseitigt werden sollte (BVerfGE 37, 217 [254]).

    Das bedeutet indessen nicht, daß das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, unter allen Umständen verfolgt werden müßte(Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 165.70 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 4 = NJW 1971, 2185;Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 75.67 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 3 = DVBl. 1971, 861 = DÖV 1972, 94 = JZ 1972, 158; BVerfGE 37, 217 [257]).

    Staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen müssen allerdings die Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, beachten und ihrerseits zu deren Verwirklichung beitragen (BVerfGE 37, 217 [239 f.];Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).

    Art. 6 Abs. 1 GG wirkt im vorliegenden Zusammenhang nur dahin, daß eine einheitliche Staatsangehörigkeit in der Familie wünschenswert erscheint (BVerfGE 37, 217 [253]).

    Der Grundsatz der Familieneinheit hat ohnehin im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht an Bedeutung verloren, seitdem die Eheschließung im allgemeinen nicht mehr zur Änderung der Staatsangehörigkeit der Frau führt (BVerfGE 37, 217 [253]).

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Die Einbürgerung steht im Ermessen der Behörde, bei dessen Ausübung darauf abzustellen ist, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht (BVerwGE 49, 44 [46]).
  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Bezüglich des Förderungsgebotes verbleibt dem Staat jedoch ein Gestaltungsspielraum (BVerfGE 39, 316 [326]), der es auch ermöglicht, die Belange der Allgemeinheit angemessen zu wahren (BVerfGE 42, 95 [101]).
  • BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80

    Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen müssen allerdings die Grundentscheidungen der Verfassung, wie sie vor allem in den Grundrechten zum Ausdruck kommen, beachten und ihrerseits zu deren Verwirklichung beitragen (BVerfGE 37, 217 [239 f.];Beschluß vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 10).
  • BVerwG, 04.11.1965 - I C 127.63
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Die Behörde hält sich daher grundsätzlich im Rahmen des Zwecks der Ermessensermächtigung, wenn sie mit Rücksicht hierauf einen Einbürgerungsantrag ablehnt (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 127.63 - Buchholz 132.0 1. StARegG § 8 Nr. 3; vgl. dazu Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963, BGBl. 1969 II S. 1953).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Bezüglich des Förderungsgebotes verbleibt dem Staat jedoch ein Gestaltungsspielraum (BVerfGE 39, 316 [326]), der es auch ermöglicht, die Belange der Allgemeinheit angemessen zu wahren (BVerfGE 42, 95 [101]).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Art. 6 Abs. 1 GG stellt u.a. eine wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe und Familie betreffende Recht dar und verpflichtet den Staat, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern (BVerfGE 51, 386 [396, 398]).
  • VGH Hessen, 27.03.1979 - II OE 139/77
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage im wesentlichen aus folgenden Erwägungen ab (NJW 1980, 1247): Das Verwaltungsgericht habe die Beigeladene nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und ihr das Urteil nicht zugestellt.
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 75.67

    Staatsangehörigkeit des ehelichen Kindes einer deutschen Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Das bedeutet indessen nicht, daß das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, unter allen Umständen verfolgt werden müßte(Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 165.70 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 4 = NJW 1971, 2185;Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 75.67 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 3 = DVBl. 1971, 861 = DÖV 1972, 94 = JZ 1972, 158; BVerfGE 37, 217 [257]).
  • BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 165.70

    Wehrpflichtigkeit eines Ausländers in Deutschland - Voraussetzung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79
    Das bedeutet indessen nicht, daß das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, unter allen Umständen verfolgt werden müßte(Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 8 C 165.70 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 4 = NJW 1971, 2185;Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 C 75.67 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 3 = DVBl. 1971, 861 = DÖV 1972, 94 = JZ 1972, 158; BVerfGE 37, 217 [257]).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Diese Bestimmung ist auf Ehegatten Deutscher anwendbar, wenn der Bewerber die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG nicht erfüllt (BVerwGE 64, 7 ).

    Mehrstaatigkeit wird innerstaatlich und international als Übel betrachtet, das sowohl im Interesse der Staaten als auch des Einzelnen möglichst vermieden oder beseitigt werden sollte (BVerfGE 37, 217 ; BVerwGE 64, 7 ).

    Dabei sind die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten, insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7 ).

    Die Behörde ist danach grundsätzlich befugt, eine zu Mehrstaatigkeit führende Einbürgerung abzulehnen (BVerwGE 64, 7 ).

    Angesichts dessen, daß das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG den Behörden einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt und ihnen eine angemessene Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen ermöglicht (vgl. BVerwGE 64, 7 ), ist das Einbürgerungsermessen nicht grundsätzlich dahin reduziert, daß Bewerber mit deutschem Ehegatten bei Fehlen anderer Hindernisse unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden müssen (vgl. auch BVerwGE 67, 177 ).

    Insbesondere ist es regelmäßig nicht rechtsfehlerhaft, den Grundsatz einheitlicher Staatsangehörigkeit in der Familie gegenüber dem Interesse an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit zurückzustellen, wenn der Bewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit zumutbar aufgeben kann (BVerwGE 64, 7 ).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88

    Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der

    Diese Bestimmung ist auf Ehegatten Deutscher anwendbar, wenn der Bewerber die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 RuStAG nicht erfüllt (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Dabei sind die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten, insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Behörde ist danach grundsätzlich befugt, eine zu Mehrstaatigkeit führende Einbürgerung abzulehnen (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Angesichts dessen, daß das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG den Behörden einen weiten Gestaltungsspielraum beläßt und ihnen eine angemessene Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen ermöglicht (vgl. BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]), ist das Einbürgerungsermessen nicht grundsätzlich dahin reduziert, daß Bewerber mit deutschem Ehegatten bei Fehlen anderer Hindernisse unter Inkaufnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden müssen (vgl. auch BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80]).

    Insbesondere ist es regelmäßig nicht rechtsfehlerhaft, den Grundsatz einheitlicher Staatsangehörigkeit in der Familie gegenüber den Interessen an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit zurückzustellen, wenn der Bewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit zumutbar aufgeben kann (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

    Gegenüber diesem Ziel brauchen erhebliche staatliche Belange nicht zurückzustehen (vgl. BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Das Gesetz mißt diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, wie daraus folgt, daß es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2013 - 1 S 244/13

    Öffentliches Interesse bei Einbürgerungen

    Der Grundsatz der Familieneinheit hat ohnehin im deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht an Bedeutung verloren, seitdem die Eheschließung im allgemeinen nicht mehr zur Änderung der Staatsangehörigkeit der Frau führt (BVerfG, Beschl. v. 21.05.1974, a.a.O. S. 253; BVerwG, Urt. v. 18.08.1981 - 1 C 185.79 - BVerwGE 64, 7 ).

    Bei Fehlen der in § 9 StAG normierten Voraussetzungen ist daher die Behörde regelmäßig nicht verpflichtet, allein wegen der Ehe des Ausländers mit einem Deutschen die Einbürgerung nach § 8 StAG vorzunehmen (BVerwG, Urt. v. 18.08.1981, a.a.O. S. 11 f.; BVerwG, Urt. v. 17.05.1983 - 1 C 163.80 - BVerwGE 67, 177 ) oder auch nur von den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 StAG abzusehen (NdsOVG, Urt. v. 13.02.2013 - 13 LC 33/11 - EZAR NF 75 Nr. 11 = juris Rn. 53).

  • BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

    Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - (BVerwGE 64, 7 = NJW 1982, 538 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]) ab.

    Eine Abweichung liegt schon deswegen nicht vor, weil in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgesprochen worden ist, daß unter den vom Kläger hervorgehobenen Umständen "abweichend vom Regelfall hinreichende Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit sprechen oder ein öffentliches Interesse sonst die Einbürgerung unter Inkaufnahme von Doppelstaatsangehörigkeit angezeigt erscheinen läßt" (BVerwGE 64, 7 [12] = NJW 1982, 538 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79] [539]).

    Soweit mit ihr zugleich die Frage aufgeworfen ist, ob das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, als ein gegen eine (zur Doppelstaatsangehörigkeit führende) Einbürgerung sprechendes staatliches Interesse im Rahmen des Ermessens nach § 8 RuStAG berücksichtigt werden darf, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht gegeben, weil diese Frage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits im bejahenden Sinne geklärt ist (BVerwGE 64, 7 [10]).

    Auch die vom Kläger außerdem aufgeworfene Frage, wie für Einbürgerungsbegehren von Ausländern, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, die Anwendungsbereiche der Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8, 9 RuStAG voneinander abzugrenzen sind, ist, soweit sie vorliegend erheblich sein kann, durch das Senatsurteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - (a.a.O.) hinreichend geklärt.

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    § 9 RuStAG räumt daher bei Vorliegen seiner tatbestandlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ein (BVerwGE 64, 7 [9]).

    Die allgemeine Einbürgerungsermächtigung des § 8 RuStAG wird durch § 9 RuStAG nicht völlig verdrängt (BVerwGE 64, 7), und zwar selbst dann nicht, wenn der Einbürgerung nach § 9 Abs. 1 RuStAG ein erheblicher Belang der Bundesrepublik entgegensteht.

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Das Gesetz mißt diesem Schutz von Ehe und Familie auch nicht etwa nur geringes Gewicht bei, wie daraus folgt, daß es bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gewährt (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Ermächtigung räumt danach einen grundsätzlichen Einbürgerungsanspruch ein (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Ist demnach § 9 RuStAG auf den Kläger nicht anwendbar, so schließt das nicht aus, ihn aufgrund der allgemeinen Ermächtigung des § 8 Abs. 1 RuStAG einzubürgern (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

    Die Behörde ist grundsätzlich befugt, eine zu Mehrstaatigkeit führende Einbürgerung abzulehnen (BVerwGE 64, 7 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Dabei sind die Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten, insbesondere Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen (BVerwGE 64, 7 [11 f.]).

    Die Behörde ist danach grundsätzlich befugt, eine zur Mehrstaatigkeit führende Einbürgerung abzulehnen (BVerwGE 64, 7 [10]).

    Insbesondere ist es regelmäßig nicht rechtsfehlerhaft, den Grundsatz einheitlicher Staatsangehörigkeit in der Familie gegenüber dem Interesse an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit zurückzustellen, wenn der Bewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit zumutbar aufgeben kann (BVerwGE 64, 7 [11]).

  • BVerwG, 15.04.1991 - 1 B 175.90

    Staatsangehörigkeit - Ermessenseinbürgerung - Vermeidung von Mehrstaatigkeit

    Eine Einbürgerung der Klägerin kann daher nur aufgrund der allgemeinen Einbürgerungsermächtigung des § 8 Abs. 1 RuStAG in Betracht kommen, die den Verlust oder die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht zwingend voraussetzt (vgl. BVerwGE 64, 7 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 64, 7 ; 84, 93 ; Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 ) ist geklärt, daß sich die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens von dem Ziel leiten lassen darf, Mehrstaatigkeit zu vermeiden.

    Bei der Begründung der Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung legt der Gesetzgeber im Interesse grundsätzlicher gegenseitiger Loyalität und Treue hierauf Wert (vgl. BT-Drucks. 11/6321 S. 47; ferner BVerwGE 64, 7 ; 80, 233 ).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 28.88

    Einbürgerung iranischer Staatsangehöriger auf Grund der allgemeinen Ermächtigung

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

  • BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 5.89

    Wertentscheidung des Art. 6 GG - Ermessensentscheidung über Einbürgerungsbegehren

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2003 - 19 A 4066/01

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Heirat eines Polen; Zeitlicher

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2010 - 2 ME 167/10

    Untersagung von Werbemaßnahmen juristischer Repetitorien in und an Gebäuden einer

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 B 131.93

    Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung eines aus seiner

  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 13 S 1984/01

    Einbürgerungsbewerber: Staatsangehörigkeitsaufgabe mit Wiedereinbürgerungsabsicht

  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 00.1819

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Beeinträchtigung; Belange; Sicherheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 13 S 1899/91

    Anspruch auf Regeleinbürgerung bei atypischem Sachverhalt ausgeschlossen, hier:

  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20

    Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung

  • BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81

    Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche

  • VGH Hessen, 06.03.1987 - 7 UE 575/86

    Einbürgerung unter Beibehaltung der iranischen Staatsangehörigkeit

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

  • VGH Hessen, 22.05.1995 - 12 UE 2145/94

    Versagung der Einbürgerung eines deutschverheirateten Türken trotz langjährigen

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 230.79

    Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei einer Einbürgerung -

  • VG Hannover, 18.05.2018 - 1 A 7030/17

    Hausverbot; Schwimmbad

  • BVerwG, 29.09.1993 - 1 B 139.93

    Interesse der Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Interesse an der einheitlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1997 - 25 A 977/94

    Einbürgerung; Bezirksregierung; Zuständigkeit; Kreisordnungsbehörde

  • VG Stuttgart, 14.11.2017 - 11 K 7574/17

    Einbürgerung eines Ausländers wegen Ehe mit einer Deutschen; eheliche

  • VG Hannover, 17.10.2014 - 10 A 11537/14

    Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Soll-Einbürgerung; Straftat;

  • OLG München, 29.07.1994 - 3 Ws 68/94
  • VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

  • BVerwG, 17.09.1981 - 1 B 117.81

    Anspruchsvoraussetzungen für die Einbürgerung eines Ausländers - Kriterien für

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