Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5148
BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05 (https://dejure.org/2005,5148)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2005 - 4 B 17.05 (https://dejure.org/2005,5148)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2005 - 4 B 17.05 (https://dejure.org/2005,5148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf ihre Zulassungsgründe; Zulässigkeit eines ergänzenden Verfahrens; Berechtigung einer Behörde zur Beseitigung eines Mangels in einem Planfeststellungsverfahren; Verfahren zur Heilung von Mängeln einer isolierten ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Behörde in einem Planfeststellungsverfahren jederzeit einen von ihr erkannten oder auch nur als möglich unterstellten Mangel beseitigen, indem sie das Verfahren wieder aufnimmt und erneut zu Ende führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 BVerwG 4 A 15.02 NVwZ 2003, 458 , vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 19.95 BVerwGE 102, 358 , vom 31. März 1995 BVerwG 4 A 1.93 BVerwGE 98, 126 und vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ).

    43 1. Die Beschwerde rügt zunächst eine Abweichung von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 (NVwZ 1987, 578) aufgestellten Rechtssatz, aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz fairer Verfahrensgestaltung ergebe sich, dass die Planfeststellungsbehörde die ihr übertragene Aufgabe, zu der auch eine korrekte Aufnahme der erforderlichen Informationen, die Unterrichtung und die Anhörung der Betroffenen und die Beachtung von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungserfordernissen zähle, in unparteiischer Weise wahrzunehmen habe (vgl. BVerwG NVwZ 1987, 578 ).

    46 4. Die im Hinblick auf die gerichtliche Kontrolle der Abwägung geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Senats vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 (NVwZ 1987, 578) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    18 3. Soweit die Beschwerde Fragen zu den Koordinierungseckwerten formuliert (Seite 7 und 8 der Beschwerdebegründung), ist der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328) dargelegt.

    42 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.).

    48 Wird ein Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend gemacht, muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Behörde in einem Planfeststellungsverfahren jederzeit einen von ihr erkannten oder auch nur als möglich unterstellten Mangel beseitigen, indem sie das Verfahren wieder aufnimmt und erneut zu Ende führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 BVerwG 4 A 15.02 NVwZ 2003, 458 , vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 19.95 BVerwGE 102, 358 , vom 31. März 1995 BVerwG 4 A 1.93 BVerwGE 98, 126 und vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ).

    Das Verfahren zur Fehlerbehebung ist kein Änderungsverfahren im Sinne des § 76 VwVfG, sondern ein unselbständiger Teil des einheitlichen Planfeststellungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, a.a.O.; BVerwGE 102, 358 ).

    27 Die Beschwerde möchte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Fernstraßenplanung, dass das Abwägungsgebot in § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG sich auch auf planerische Trassenalternativen erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 BVerwG 4 A 15.02 BVerwGE 117, 149 m.w.N., sinngemäß auf die Abwägung im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren erstrecken.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    Die Vorschrift beschränkt sich darauf, dem Gericht, wenn eine Fehlerbehebung möglich ist, die Planaufhebung zu verbieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 BVerwG 4 C 19.94 BVerwGE 100, 370 ).

    Die darin liegende Bewertung der privaten und öffentlichen Belange und ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander macht das Wesen der Planung als einer im Kern politischen und als solcher nur auf die Einhaltung des rechtlichen Rahmens gerichtlich überprüfbaren Entscheidung aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 BVerwG 4 C 19.94 BVerwGE 100, 370 , vom 8. Juni 1995 BVerwG 4 C 4.94 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 102 und vom 14. Februar 1975 BVerwG 4 C 21.74 BVerwGE 48, 56 ).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    Die Fehlerbehebung ist im anhängigen Gerichtsverfahren zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    Das mag anders sein, wenn der Mangel einen zentralen Punkt betrifft, der sich nicht bereinigen lässt, ohne dass ein gänzlich neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird (vgl. BVerwGE 100, 238 ).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass, wenn der Vorhabenträger eine Neuentscheidung über ein genehmigungspflichtiges, gegenüber der ursprünglich genehmigten Form nunmehr geändertes Vorhaben begehrt, hierüber nur nach den allgemeinen Grundsätzen der Planung entschieden werden kann; die besonderen Anforderungen, welchen die Planung als Verwirklichung eines Vorhabens unter möglichst optimalem Ausgleich verschiedener, teilweise miteinander konkurrierender öffentlicher und privater Belange gerecht zu werden hat, können von den §§ 48, 49 VwVfG nicht geleistet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1992 BVerwG 4 C 34.89 u.a. BVerwGE 91, 17 ).

    Dabei wird u.a. auch das Interesse der Betroffenen an einer Erhaltung der ursprünglichen Planung gegen das Interesse des Vorhabenträgers an der beabsichtigten Änderung abzuwägen sein (vgl. BVerwGE 91, 17 ).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    Sie ist einerseits Unternehmergenehmigung, andererseits auch Planungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 UA S. 10; Beschluss vom 20. Februar 2002 BVerwG 9 B 63.01 NVwZ 2002, 1235 ; Beschluss vom 7. November 1996 BVerwG 4 B 170.96 Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13; Urteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 ).

    Diese Ausführungen sind allerdings nicht dahin zu verstehen, dass ein von der Behörde prognostizierter Nachtflugbedarf im Rahmen der Abwägungskontrolle keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 UA S. 21).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Behörde in einem Planfeststellungsverfahren jederzeit einen von ihr erkannten oder auch nur als möglich unterstellten Mangel beseitigen, indem sie das Verfahren wieder aufnimmt und erneut zu Ende führt (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 BVerwG 4 A 15.02 NVwZ 2003, 458 , vom 12. Dezember 1996 BVerwG 4 C 19.95 BVerwGE 102, 358 , vom 31. März 1995 BVerwG 4 A 1.93 BVerwGE 98, 126 und vom 5. Dezember 1986 BVerwG 4 C 13.85 BVerwGE 75, 214 ).

    Das Verfahren zur Fehlerbehebung ist kein Änderungsverfahren im Sinne des § 76 VwVfG, sondern ein unselbständiger Teil des einheitlichen Planfeststellungsverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002, a.a.O.; BVerwGE 102, 358 ).

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    Dass die Festlegung kapazitätsbeschränkender Stundeneckwerte als Kernpunkt der Betriebsregelung Bestandteil einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung sein kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 BVerwG 4 C 51.89 BVerwGE 87, 332 ).
  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2005 - 4 B 17.05
    44 2. Die Beschwerde meint weiter, das Oberverwaltungsgericht sei mit seiner Auffassung, dass die über Stundeneckwerte konkretisierte Einbahnkapazitäts-Genehmigung geeignet sei, die konkurrierenden Belange ins Gleichgewicht zu bringen, von dem im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1989 BVerwG 4 C 35.88 (BVerwGE 82, 246 ) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, es bedürfe einer parlamentarischen Leitentscheidung darüber, welche Kapazität dem regionalen bzw. überregionalen Luftverkehr auf den Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen soll und wie sie auf die Bewerber zu verteilen ist.
  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

    Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 21.98

    Recht des Verkehrswesens, Recht der Anlegung von Flughäfen

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 32.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beschreibung der fachplanerischen

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Mit dieser Auffassung befindet er sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18. August 2005 - BVerwG 4 B 17.05 - juris Rn. 27 ; Urteil vom 13. Oktober 2011 - BVerwG 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 147).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf es dafür nicht (Beschluss vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - Buchholz 406.11 § 16 BauGB Nr. 1 - juris Rn. 17; vgl. zur Fehlerbehebung im luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren Beschluss vom 18. August 2005 - BVerwG 4 B 17.05 - Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 13 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Eine Fehlerbehebung im ergänzenden Verfahren scheidet somit aus, wenn der Mangel einen "zentralen Punkt" betrifft, der sich nicht bereinigen lässt, ohne dass ein gänzlich neues Zulassungsverfahren durchgeführt wird (Beschluss vom 18. August 2005 BVerwG 4 B 17.05 Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 13 im Anschluss an das Urteil vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht