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   BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 164.80   

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https://dejure.org/1984,4243
BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 164.80 (https://dejure.org/1984,4243)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1984 - 1 C 164.80 (https://dejure.org/1984,4243)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1984 - 1 C 164.80 (https://dejure.org/1984,4243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erneute Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe in der Berufungsinstanz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Bewertung der Ablehnung einer gebührenpflichtigen Amtshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Der Gebührentatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 StAGebV ist sowohl im Falle der Stattgabe als auch im Fall der Ablehnung des Antrags erfüllt (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 C 164.80 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 6 S. 1 ).

    Das Verwaltungskostengesetz stellt nicht selbst Tatbestände für Kostenpflichten auf, sondern bestimmt lediglich allgemeine Grundsätze für die in anderen Bundesgesetzen vorgesehenen oder vorzusehenden Verwaltungskosten (vgl. Urteile vom 30. August 1972 - BVerwG VIII C 2.72 - BVerwGE 40, 313 [BVerwG 30.08.1972 - VIII C 2/72] und vom 18. September 1984 - BVerwG 1 C 164.80 - a.a.O. S. 4).

    Er regelt vielmehr nur, unter welchen Voraussetzungen sich eine in einer anderen Vorschrift festgesetzte Gebühr ermäßigt und "kommt mithin, soweit sie die Antragsablehnung betrifft, nur da zum Zuge, wo ... nicht allein die positive Bescheidung eines Antrags, sondern grundsätzlich auch dessen Ablehnung gebührenpflichtig ist" (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 C 164.80 - a.a.O. S. 4).

  • VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 4141/95

    Atomrechtliche Genehmigungsgebühr im Falle der Antragsrücknahme nach Beginn der

    Dieses Ergebnis in bezug auf den Gebührentatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 AtG steht auch nicht im Gegensatz zu den von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 1984 - 1 C 164.80 -, DÖV 1985, 110 = Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 6, und Urteil vom 1. Dezember 1989 - 8 C 14.88 -, BVerwGE 84, 178).
  • BVerwG, 21.02.1985 - 1 ER 202.85

    Rechtsmittel

    Sogar der gesamte Rechtsstreit war durchUrteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 C 164.80 - schon vor Stellung des Antrags rechtskräftig beendet.
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