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   BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95   

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BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95 (https://dejure.org/1995,2056)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1995 - 11 VR 7.95 (https://dejure.org/1995,2056)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1995 - 11 VR 7.95 (https://dejure.org/1995,2056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schienenwege - Planfeststellung - Einwendungen - Frist - Anhörungsverfahren - Stellungnahme

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 73 VwVfG, § 20 AEG
    Materielle Präklusion; Befassung der Anhörungsbehörde mit verspäteten Einwendungen; Betroffenenanhörung; Behördenanhörung; Verwaltungsverfahrensrecht; Planfeststellungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG § 20 Abs. 2 S. 1; VwVfG § 73 Abs. 2, Abs. 4
    Recht des Schienenverkehrs: Einwendungsausschluß infolge Versäumung der Einwendungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1488 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 399
  • DÖV 1996, 618
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95
    Ebenso wie eine Gemeinde (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - <UPR 1995, S. 268 >) ist auch ein privatrechtlich organisiertes Wasserwerk, das von der Anhörungsbehörde gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert wird, im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungslast gehalten, etwaige Einwendungen gegen den Plan innerhalb der Frist des § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zu erheben.

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - (UPR 1995, S. 268) entschieden, daß die Beteiligung gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG eine Gemeinde nicht berechtige, die Substantiierung ihrer Einwendungen einer nach Ablauf der Einwendungsfrist eingereichten Stellungnahme vorzubehalten; vielmehr müsse - auch - sie ihre Einwendungen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist des § 73 Abs. 3 Satz 1 VwVfG vorbringen und substantiieren.

  • BVerwG, 13.02.1995 - 11 A 10.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95
    Sie begehrt in erster Linie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage BVerwG 11 A 10.95, hilfsweise den Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit der die Antragsgegnerin verpflichtet werden soll, im Planungsabschnitt 2.1 Bauausführungen einstweilen zu unterlassen.

    Am 26. Januar 1995 hat die Antragstellerin Klage erhoben (BVerwG 11 A 10.95).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95
    Dies unterscheidet § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG von Regelungen, die lediglich eine formelle Präklusion vorsehen, und schließt aus, daß die Anhörungsbehörde - etwa wie die Widerspruchsbehörde bei einem verspäteten Widerspruch - durch inhaltliche Befassung mit den verspäteten Einwendungen eine einmal eingetretene materielle Präklusion nachträglich wieder beseitigt und Rechtsschutzmöglichkeiten neu eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; insofern bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] zum Atomrecht).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1995 - 11 VR 7.95
    Dies unterscheidet § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG von Regelungen, die lediglich eine formelle Präklusion vorsehen, und schließt aus, daß die Anhörungsbehörde - etwa wie die Widerspruchsbehörde bei einem verspäteten Widerspruch - durch inhaltliche Befassung mit den verspäteten Einwendungen eine einmal eingetretene materielle Präklusion nachträglich wieder beseitigt und Rechtsschutzmöglichkeiten neu eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; insofern bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] zum Atomrecht).
  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Diese kann im Prozess auf die Wirkung der Präklusion nicht mit der Folge verzichten, dass die verspätet erhobenen Einwendungen klagefähig würden (vgl. zur Präklusion von Planbetroffenen Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 2.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9 und vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f.).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 A 8.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Behördenbeteiligung;

    Hierbei hatte sie darauf hingewiesen, daß nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - ein Träger öffentlicher Belange, der sich die Möglichkeit offenhalten möchte, der Planung zuwiderlaufende Belange notfalls im Klagewege geltend zu machen, sich im Rahmen der Betroffenenanhörung fristgerecht mit Einwendungen beteiligen müsse; eine ausschließliche Beteiligung im Rahmen der Behördenanhörung sei nicht ausreichend.

    Soweit ein Träger öffentlicher Belange durch das Vorhaben zugleich in eigenen Rechten betroffen ist und sich die Möglichkeit offenhalten will, diese Rechte notfalls im Klagewege geltend zu machen, muß er deshalb im Rahmen der Betroffenenbeteiligung frist- und formgerecht Einwendungen erheben (vgl. BVerwGE 104, 79 ; Beschlüsse vom 13. März 1995 BVerwG 11 VR 5.95 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3 S. 9, vom 18. September 1995 BVerwG 11 VR 7.95 Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13 S. 9 f. und vom 9. Februar 1996 BVerwG 11 VR 45.95 NVwZ 1996, S. 1021 ; Gerichtsbescheid vom 27. Dezember 1995 BVerwG 11 A 24.95 Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 4).

    Diese Beschränkung ergibt sich daraus, daß die Stellungnahme in ihrem Betreff ausdrücklich als "Stellungnahme der fachlich betroffenen Stellen" bezeichnet war und außerdem ebenso ausdrücklich auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 13. Januar 1997 Bezug nahm; in diesem Schreiben war das Stadtplanungsamt wiederum ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1995 (a.a.O.) ein Träger öffentlicher Belange, der sich die Möglichkeit offenhalten möchte, der Planung zuwiderlaufende Belange notfalls im Klagewege geltend zu machen, sich im Rahmen der Betroffenenanhörung fristgerecht mit Einwendungen beteiligen müsse und daß die ausschließliche Beteiligung im Rahmen der Behördenanhörung nicht ausreichend sei.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06

    Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip;

    Die allen Betroffenen mit dem Einwendungsausschluss auferlegte Mitwirkungslast gilt uneingeschränkt auch für eine Gemeinde, die im Planfeststellungsverfahren daneben als Behörde und damit als Trägerin öffentlicher Belange gemäß § 73 Abs. 2 VwVfG zur Stellungnahme aufgefordert worden ist (BVerwG, Gerichtsbescheid v. 27.12.1995 - 11 A 24.95 -, NVwZ 1996, 895; BVerwG, Beschl. v. 18.9.1995 - 11 VR 7.95 -, NVwZ 1996, 399; Knack, VwVfG, 8. Aufl. 2004, § 73 Rn. 70).
  • VG Halle, 28.08.2012 - 4 A 51/10

    Präklusion bei der Umweltverbandsklage

    Das materielle Recht knüpft den Eintritt der zum Rechtsverlust führenden Präklusion an die schuldhafte Versäumung der Einwendungsfrist; hierüber kann die Genehmigungsbehörde sich nicht hinwegsetzen (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - a.a.O. S. 314; Beschlüsse vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - juris Rn. 11 und vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 26.03.2020 - 3 B 24.19

    Klage auf Ergänzung eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses;

    Dass der Eintritt der materiellen Präklusion von Amts wegen zu beachten ist und die Beklagtenseite auf den Ausschluss der Einwendung nicht verzichten kann (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1995 - 11 VR 7.95 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13), hindert ein Gericht nicht, präkludiertes Vorbringen zu prüfen und selbständig tragend auch als in der Sache unbegründet zurückzuweisen.
  • BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95

    Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz

    Eine Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung reicht dazu jedenfalls dann nicht aus, wenn diese Stellungnahme - wie hier - erst nach Ablauf der Einwendungsfrist bei der Anhörungsbehörde eingeht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - <NuR 1995, S. 250/252> und vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - ).
  • BVerwG, 16.03.1998 - 4 A 31.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ostsee-Autobahn im Peenetal aus

    Die spätere Beteiligung am Anhörungsverfahren - aus welchen Gründen auch immer - ersetzt nicht die Obliegenheit, fristgerecht Einwendungen zu erheben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. März 1995 - BVerwG 11 VR 2.95 - Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 3; Beschluß vom 18. September 1995 - BVerwG 11 VR 7.95 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 13).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2005 - 7 KS 139/02

    Anfechtung eines fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses der

    Diese "materielle Präklusion" erstreckt sich auch auf ein anschließendes gerichtliches Verfahren, in dem der Betroffene dann keine klagefähige Rechtsposition hat (etwa BVerwG, Beschl. v. 18.09.1998 - 11 VR 7.95 -, NuR 1996, S. 88, 89; Kopp/Ramsauer, VwVfG8, Rn. 80).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Zur Klarstellung hinzuweisen bleibt in diesem Zusammenhang gerade noch darauf, dass eine im Verwaltungsverfahren bzw. mit Ablauf der Einwendungsfrist entstandene Präklusion auf ein nachfolgendes Klageverfahren gleichsam "durchschlägt", auch und z.B. dann, wenn zunächst nicht erhobene Einwendungen im Verlauf des weiteren Verwaltungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde aufgegriffen worden sind (gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 18.9.1995 - 11 VR 7/95 - juris Rn. 11, BVerwG, U.v. 27.8.1997 - 11 A 18/96 - juris Rn. 29, BVerwG, U.v. 9.2.2005 - 9 A 62/03 - juris Rn. 32 ff., BVerwG, B.v. 23.6.2009 - 9 VR 1/09 - juris Rn. 6, BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 9 A 9/10 - juris Rn. 25, BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - juris Rn. 16).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Zur Klarstellung hinzuweisen bleibt in diesem Zusammenhang gerade noch darauf, dass eine im Verwaltungsverfahren bzw. mit Ablauf der Einwendungsfrist entstandene Präklusion auf ein nachfolgendes Klageverfahren gleichsam "durchschlägt", auch und z. B. dann, wenn zunächst nicht erhobene Einwendungen im Verlauf des weiteren Verwaltungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde aufgegriffen worden sind (gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B. v. 18.9.1995 - 11 VR 7/95 - juris Rn. 11, BVerwG, U. v. 27.8.1997 - 11 A 18/96 - juris Rn. 29, BVerwG, U. v. 9.2.2005 - 9 A 62/03- juris Rn. 32 ff., BVerwG, B. v. 23.6.2009 - 9 VR 1/09 - juris Rn. 6, BVerwG, U. v. 23.3.2011 - 9 A 9/10 - juris Rn. 25, BVerwG, U. v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - juris Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2009 - 1 M 170/09

    Kommunalabgabenrecht: Vollstreckung von Abgabenbescheiden bei Zahlungsverjährung

  • BVerwG, 05.06.1998 - 11 B 27.98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Auslegung der materiellen Präklusion

  • VG Münster, 05.09.2008 - 10 K 868/08

    Ortsumgehung Münster-Wolbeck darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 17.08.2011 - 8 ZB 11.249

    Wasserrechtliche Planfeststellung

  • VG Münster, 05.09.2008 - 10 K 927/08

    Wertminderung des Grundstücks durch die Errichtung einer Ortsumgehung; Anfechtung

  • VG Münster, 05.09.2008 - 10 K 917/08

    Neubau einer Landesstraße als Ortsumgehung; Umweltbeeinträchtigung wegen einer

  • VG Bayreuth, 28.01.2015 - B 5 E 14.716

    Dienstpostenbesetzung; Gewichtung von dienstlicher Beurteilung und

  • BVerwG, 07.06.1996 - 11 VR 28.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.06.1996 - 11 VR 27.95

    Rechtsmittel

  • VG Würzburg, 27.03.2020 - W 2 E 20.425

    Anordnungsgrund für öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 29/95

    Landesnaturschutzverband; Beteiligtenrechte; Substantiierung;

  • VGH Bayern, 30.12.2009 - 20 CE 09.2905

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Entfallen des Anordnungsgrundes;

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1998 - 4 K 26/94
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