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   BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08   

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BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08 (https://dejure.org/2008,8488)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2008 - 4 BN 21.08 (https://dejure.org/2008,8488)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2008 - 4 BN 21.08 (https://dejure.org/2008,8488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Aufklärungsgrundsatz; Zweck und Voraussetzungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Rahmen der straßenrechtlichen Fachplanung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 230
  • BauR 2009, 231
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    3 Die Beschwerde nimmt Bezug auf das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Januar 2003 BVerwG 4 CN 14.01 (BVerwGE 117, 351 ) sowie den dort in Bezug genommenen Beschluss vom 21. Februar 1997 BVerwG 4 B 177.96 (NVwZ-RR 1997, 607).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    3 Die Beschwerde nimmt Bezug auf das Urteil des beschließenden Senats vom 30. Januar 2003 BVerwG 4 CN 14.01 (BVerwGE 117, 351 ) sowie den dort in Bezug genommenen Beschluss vom 21. Februar 1997 BVerwG 4 B 177.96 (NVwZ-RR 1997, 607).
  • BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluss vom 16. Januar 2002 BVerwG 4 BN 27.01 BRS 65 Nr. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 BVerwG 4 B 51.01 ).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 18.09.2008 - 4 BN 21.08
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1999 BVerwG 4 BN 41.99 UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 BVerwG 4 B 51.01 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2008 - 4 BN 21.08 -, BauR 2009, 231 = juris Rn. 3 m. w. N.
  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, sodass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss zweifelsfrei sein (Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145; Beschluss vom 18. September 2008 - BVerwG 4 BN 21.08 - BauR 2009, 231).

    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, weil eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmängel rügefähig ist (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226 und vom 18. September 2008 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und der zur Nachprüfung berufenen Instanz überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2008 - 4 BN 21.08 -, BRS 73 Nr. 57 = BauR 2009, 231 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.01.2011 - 4 B 51.10

    Pflicht zur Zeugenvernehmung in Berufungsinstanz

    Dass die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts "aktenwidrig" seien (S. 12 der Beschwerdebegründung), ist nicht schlüssig vorgetragen (zu den Anforderungen insoweit vgl. Beschluss vom 18. September 2008 - BVerwG 4 BN 21.08 - juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und der zur Nachprüfung berufenen Instanz überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2008 - 4 BN 21.08 -, BRS 73 Nr. 57 = BauR 2009, 231 = juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108

    Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note

    Grundsätzlich kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und das zur Nachprüfung berufene Rechtsmittelgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (BVerwG vom 18.9.2008 Az. 4 BN 21.08 ).
  • BVerwG, 29.03.2011 - 3 B 56.10

    Anforderungen an den Nachweis der Einschreibung und der Exmatrikulation an einer

    Die Verfahrensrüge aktenwidriger Tatsachenfeststellung erfordert die schlüssig vorgetragene Behauptung, zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem unumstrittenen Akteninhalt bestehe ein Widerspruch, der so offensichtlich ist, dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf (Beschluss vom 18. September 2008 - BVerwG 4 BN 21.08 - BauR 2009, 231 = juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 6 ZB 08.1891

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsaufwand; Wert der aus dem (allgemeinen

    Schließlich ist eine Kritik der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig (BVerwG vom 18.9.2008 - 4 BN 21.08 - in juris, RdNrn. 10 und 11).
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