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   BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79   

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BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1979 - 3 C 117.79 (https://dejure.org/1979,465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines Richters bei Mitwirkung in Berufsgerichtsverfahren für Heilberufe - Gründe für den Ausschluss eines Richters von der Ausübung des Richteramtes - Voraussetzungen für den Ausschluss eines Richters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2722
  • DVBl 1981, 154
  • DÖV 1980, 5668
  • DÖV 1980, 568
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Auch bei weiter Auslegung dieser Bestimmung (vgl. zum Begriff der "Mitwirkung" BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 - BVerwG 5 C 71.75 - [Buchholz 310 § 54 Nr. 22]) kann nicht angenommen werden, daß das Verfahren vor dem Landesberufsgericht, in dem die Unwürdigkeit des Klägers für die Ausübung des ärztlichen Berufs festgestellt worden ist, ein vorausgegangenes Verwaltungsverfahren für das Verfahren vor dem Berufungsgericht gewesen ist, in dem um den Widerruf der Approbation gestritten wurde.

    Es soll deshalb kraft Gesetzes ausgeschlossen sein, daß den Rechtsstreit ein Richter entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er vor der Übernahme des Richteramtes als Verwaltungsbeamter an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 a.a.O.).

  • BGH, 05.07.1960 - VI ZR 109/59
    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist die Erwägung, daß von einem Richter nicht erwartet werden darf, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1960, NJW 1960 S. 1762 f.).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79
    Ein derartiger Verfahrensmangel kann im Rahmen der hier erhobenen zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht geltend gemacht werden; denn nach der eindeutigen Regelung in § 133 Nr. 2 VwGO kann in diesem Zusammenhang nur gerügt werden, daß bei der Entscheidung ein Richter mitgewirkt habe, der wegen Besorgnis der Befangenheit "mit Erfolg" abgelehnt war (vgl. auch Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 -).
  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass § 54 Abs. 2 VwGO das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Verwaltungsgerichte schützen und dass deshalb kraft Gesetzes ausgeschlossen sein soll, dass den Rechtsstreit ein Richter entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er vor der Übernahme des Richteramtes als Verwaltungsbeamter an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt hat (vgl. BVerwG vom 18.10.1979, Az. 3 C 117/79, RdNr. 18 nach ).
  • BGH, 07.10.2021 - RiZ 2/16

    Begründete Selbstablehnung des nichtständigen Beisitzers

    Ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren ist nicht Teil des vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens im Sinne der Vorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 3 C 117.79, juris Rn. 16; BFH, Beschluss vom 28. Januar 1993 - IX B 67/92, juris Rn. 10 zu § 51 Abs. 2 FGO).
  • BVerwG, 05.01.2010 - 5 B 58.09

    Ausschließung eines Richters; Ausschließungsgrund der Mitwirkung im

    Eine erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung scheidet wegen der abschließenden Regelung der gesetzlichen Ausschlussgründe (Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27) - auch mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - aus.
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Auch eine entsprechende Anwendung von § 41 Nr. 6 ZPO scheidet aus, da es sich dabei um einen eng begrenzten Ausnahmetatbestand handelt und § 41 ZPO die Ausschließungsgründe abschließend normiert (vgl. BGH, U. v. 04.12.1989 - RiZ (R) 5/89 -, NJW 1991, 425; BVerwG, U. v. 18.10.1979 - 3 C 117/79 -, NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 3 B 59.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für einen Richterausschluß

    Die Beteiligung an anderen Verfahren, mögen ihnen auch die gleichen Tatbestände zugrunde gelegen haben oder in ihnen die gleichen Vorfragen zu entscheiden gewesen sein, führen nicht zum gesetzlichen Ausschluß (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 Nr. 27 und Beschluß vom 4. November 1974 - BVerwG 7 B 9.74 - NJW 1975, 1241).

    Die der Regelung des § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 41 Nr. 6 ZPO zugrundeliegende Erwägung, daß von einem Richter nicht erwartet werden darf, er werde mit voller Unbefangenheit nachprüfen, ob eine von ihm erlassene oder miterlassene Entscheidung richtig ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1979, a.a.O.), trifft jedenfalls hier nicht zu.

  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im

    ee) Die in § 41 ZPO enthaltene Aufzählung der gesetzlichen Ausschließungsgründe ist abschließend (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BGH-Entscheidungen vom 4. Dezember 1989 RiZ (R) 5/89, NJW 1991, 425, unter 1.a, und vom 20. Oktober 2003 II ZB 31/02, NJW 2004, 163, unter II.2.a; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1979 3 C 117/79, NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Die in § 54 Abs. 2 VwGO und in § 54 Abs. 1 VwGO in Verb. mit § 41 Nr. 6 ZPO gesetzlich aufgezählten Gründe für den Ausschluß eines Richters von der Ausübung des Richteramts können nicht im Wege der Interpretation erweitert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 3 C 117.79 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = DÖV 1980, 568).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 31/97

    Ausschließung vom Richteramt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter

  • BVerwG, 03.12.2001 - 4 B 81.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90

    Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03

    Vorlage eines Lageplans und Höhenplans zur Begründung der Zulässigkeit einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

  • VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung, hier: verneint

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91

    Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl

  • BVerwG, 13.10.1989 - 4 CB 24.89

    Gleichstellung eines Befangenheitsgrundes mit einem beachtlichen Ausschlussgrund

  • BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme

  • BFH, 26.02.1998 - III R 107/96

    Ausschluss vom Amt des Richters bei vorangegangener Mitwirkung im

  • BVerwG, 21.07.1981 - 2 CB 15.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

  • BFH, 05.07.1996 - VIII R 1/96

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers

  • BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 35.91

    Ordnungsgemäße Besetzung des Verwaltungsgerichts - Mitwirkung in einem früheren

  • BVerwG, 16.06.1982 - 8 CB 53.82

    Versäumung der Berufungsfrist - Geltendmachung einer unrichtigen Anwendung der

  • BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen

  • BVerwG, 19.10.1981 - 3 B 90.81
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 26.96

    Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch der Beigeladenen - Misstrauen gegen die

  • BVerwG, 11.10.1984 - 2 B 59.83

    Voraussetzungen für eine Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Umfang

  • BVerwG, 28.12.1988 - 5 ER 620.88

    Gründe für den Ausschluss eines Richters - Verlust des Ablehnungsrechts

  • BFH, 31.03.1982 - I B 13/81
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