Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,132
BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82 (https://dejure.org/1985,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1985 - 4 C 19.82 (https://dejure.org/1985,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1985 - 4 C 19.82 (https://dejure.org/1985,132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drittschutz - Ausnahmefälle - Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1703
  • NVwZ 1986, 645 (Ls.)
  • DVBl 1986, 187
  • DÖV 1986, 571
  • BauR 1986, 61
  • ZfBR 1986, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Der erkennende Senat hat im Anschluß an seine mit dem Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - (BVerwGE 52, 122) eingeleitete Rechtsprechung, daß das Gebot der Rücksichtnahme nachbarschützenden Charakter haben könne, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen sei, bereits mehrfach ausgesprochen, daß demgemäß - freilich auch dort nur in den durch eine Qualifizierung und Individualisierung gekennzeichneten, besonderen Fällen - auch § 34 Abs. 1 BBauG nachbarschützend sein könne (vgl. Urteil vom 13. März 1981 a.a.O.).

    Der Schutz, den § 15 Abs. 1 BauNVO vermittelt, reicht jedoch nicht weiter, als der auch von § 34 Abs. 1 BBauG vermittelte Drittschutz: Ebenso wie § 34 Abs. 1 BBauG stellt sich § 15 Abs. 1 BauNVO u.a. als eine Ausprägung des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme dar und hat deswegen nur nach Maßgabe der im Urteil vom 25. Februar 1977 (a.a.O.) dargestellten Grundsätze in Ausnahmefällen drittschützende Wirkung.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Das Berufungsgericht hat auch - trotz der insoweit mißverständlichen Formulierung, § 34 Abs. 1 BBauG komme eine nachbarschützende Wirkung nicht zu - richtig erkannt, daß das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG aufgeht (Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = DVBl. 1981, 928).

    Der erkennende Senat hat im Anschluß an seine mit dem Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - (BVerwGE 52, 122) eingeleitete Rechtsprechung, daß das Gebot der Rücksichtnahme nachbarschützenden Charakter haben könne, soweit in besonders qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen sei, bereits mehrfach ausgesprochen, daß demgemäß - freilich auch dort nur in den durch eine Qualifizierung und Individualisierung gekennzeichneten, besonderen Fällen - auch § 34 Abs. 1 BBauG nachbarschützend sein könne (vgl. Urteil vom 13. März 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75

    Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Wird die Verfahrensrüge mangelnder Sachaufklärung erhoben, um letztlich nur einen Beweisantrag zu ersetzen, der in der Tatsacheninstanz hätte gestellt werden können, aber so nicht gestellt worden ist, so muß die Rüge bereits deswegen erfolglos bleiben (Beschluß vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Was als "rücksichtslos" billigerweise nicht zumutbar ist, ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Unzumutbarkeit, durch den die verfassungsrechtliche Grenze zwischen Sozialbindung und enteignendem Eingriff bestimmt wird (Urteil des Senats vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 = NJW 1983, 2460).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Dieser Schutz setzt gegebenenfalls, wie im Hinblick auf die Ausführungen der Beteiligten zur Zumutbarkeit zu bemerken ist, bereits vor der Schwelle ein, die durch den "schweren und unerträglichen" (in diesem Sinne unzumutbaren) Eingriff in das Eigentum markiert wird (vgl. dazu Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173 und Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 165 ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Soweit es ausgeführt hat, die vier Sportkegelbahnen fügten sich nicht in den von Wohnbebauung geprägten Rahmen ein, steht dies mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77]).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 23.76

    Genehmigung einer Garage auf einem Reihenhausgrundstück im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß § 34 Abs. 3 BBauG im Verhältnis zu § 34 Abs. 1 BBauG zu einer Maßstabsverengung führt, ohne den § 34 Abs. 1 BBauG zu verdrängen (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67 und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Den § 15 Abs. 1 BauNVO hat der Senat bereits - freilich wiederum beschränkt auf Ausnahmefälle, in denen in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen Dritter Rücksicht zu nehmen ist - als drittschützend ausgelegt (Urteil des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 55 = ZfBR 1983, 243).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Nur dann, wenn der betroffene Nachbar in einem solchen Fall den Vorbescheid hat unanfechtbar werden lassen, kann dieser - übrigens nur nach Maßgabe des irrevisiblen Landesrechts - als abschließende (Teil-)Entscheidung, nämlich als Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der Baugenehmigung, der erfolgreichen Anfechtung der späteren Baugenehmigung entgegenstehen, soweit seine Aussagekraft reicht (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 4 C 44.80 - BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82
    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß § 34 Abs. 3 BBauG im Verhältnis zu § 34 Abs. 1 BBauG zu einer Maßstabsverengung führt, ohne den § 34 Abs. 1 BBauG zu verdrängen (Urteile des Senats vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 23.76 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 67 und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Der Senat hat zwar zu § 34 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1976 entschieden, daß weder diese Vorschrift selbst noch die in ihr in Bezug genommenen §§ 2 ff. BauNVO eine drittschützende Funktion besitzen; allein der Ortsgesetzgeber sei berechtigt, je nach den tatsächlichen Gegebenheiten eines Planbereichs Festsetzungen drittschützend auszugestalten (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66 (S. 45, 50) = BRS 44 Nr. 71; vgl. auch Beschluß vom 20. September 1984 - BVerwG 4 B 202.84 - ZfBR 1984, 301).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Das eine läßt sich indes nicht vom anderen trennen, denn im Tatbestandsmerkmal des Einfügens ist das Rücksichtnahmegebot enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66, und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Ob eine Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) auch darauf gerichtet ist, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträgerin ab (BVerwG, Urteile vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71, juris Rn. 18, und vom 18.10.1985 - 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95, NVwZ 1996, 888, juris Rn. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht