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   BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 485.94   

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BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 485.94 (https://dejure.org/1994,17503)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1994 - 9 B 485.94 (https://dejure.org/1994,17503)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 9 B 485.94 (https://dejure.org/1994,17503)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung - Unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Bundesländer zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 485.94
    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Bundesländer zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 485.94
    Der beschließende Senat hat sich im Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Klägerin und zu der hierzu erforderlichen Verfolgungsdichte rechtsgrundsätzlich geäußert.
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 485.94
    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte die nach ihrer Ansicht klärungsbedürftige Rechtsfrage in der Weise bezeichnet, daß es einer Entscheidung des Revisionsgerichts bedürfe, wenn Berufungsgerichte bei einem gleichgelagerten Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist damit ebenfalls keine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - <BayVBl 1994, 530>, wonach die unterschiedliche Rechtsprechung der Berufungsgerichte verschiedener Bundesländer zur Verfolgungsgefahr einer bestimmten ethnischen Gruppe dieser Frage keine grundsätzliche Bedeutung verleiht).
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