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   BVerwG, 18.10.1996 - 7 B 239.96   

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BVerwG, 18.10.1996 - 7 B 239.96 (https://dejure.org/1996,15940)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1996 - 7 B 239.96 (https://dejure.org/1996,15940)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - 7 B 239.96 (https://dejure.org/1996,15940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Einschreiten des Beklagten gegen einen auf dem Nachbargrundstück ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1996 - 7 B 239.96
    Die Klägerin sieht eine Abweichung i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - (BVerwGE 79, 254) darin, daß der angegriffenen Entscheidung die Prämisse zugrunde liege, die Vorschriften der §§ 3 ff. und 22 ff. des Bundesimmissionsschutzgesetzes - BImSchG - begründeten auch rechtliche Beziehungen zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen.
  • BVerwG, 02.12.1974 - IV B 145.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Treuwidrigkeit der Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1996 - 7 B 239.96
    Insoweit liegt es auf der Hand, daß derjenige, der - wie hier die Klägerin - den Streit mit seinem Nachbarn über dessen emitierende Anlage durch einen rechtswirksamen zivilrechtlichen Vergleich beigelegt hat, sich widersprüchlich verhält, wenn er wegen desselben Sachverhalts verlangt, die Behörde solle gegen den Nachbarn tätig werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2002 - 21 A 3263/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der in einer Ordnungsverfügung festgesetzten

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1996 - 7 B 239.96 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 139, S. 47 (48).
  • VG Hamburg, 04.09.2020 - 9 E 1256/20

    Drittanfechtung bei Erweiterung eines bestehenden Bauvorhabens

    aa) Einem Grundeigentümer kann es nach dem Verbot eines venire contra factum proprium aufgrund der auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsätze von Treu und Glauben verwehrt sein, sich nach der Zustimmung zu einem Vorhaben auf einem Nachbargrundstück auf die Verletzung eines öffentlich-rechtlichen Abwehrrechts durch das Vorhaben zu berufen (BVerwG, Beschl. v. 18.10.1996, 7 B 239/96, juris Rn. 4; Beschl. v. 2.12.1974, IV B 145.74, juris Rn. 3; s. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.4.2020, 1 LA 9/19, juris Rn. 8 und 10; OVG Münster, Urt. v. 9.4.1992, 7 A 1521/90, juris Rn. 15; Beschl. v. 15.6.1984, 7 B 1233/84, NJW 1985, 644; VGH Kassel, Urt. v. 12.9.1983, IV OE 10/82, nur Ls. in juris).
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