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BVerwG, 18.11.1980 - 5 B 135.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.08.1980 - 8 A 17/79
- BVerwG, 18.11.1980 - 5 B 135.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1980 - 5 B 135.80
Art. 103 Abs. 1 GG bietet keinen Schutz vor Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschluß vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - [NJW 1979, 413] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1980 - 5 B 135.80
Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung gewesen ist als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird sowie einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1980 - 5 B 135.80
Es ist dagegen nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 42, 364 [368]).