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   BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82   

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https://dejure.org/1983,2147
BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82 (https://dejure.org/1983,2147)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1983 - 7 C 75.82 (https://dejure.org/1983,2147)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1983 - 7 C 75.82 (https://dejure.org/1983,2147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei einem Wohnsitz im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 696
  • DÖV 1984, 430
  • DÖV 1984, 804
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 13.11.1969 - 2 Ss 277/69

    Entziehung der Fahrerlaubnis eines deutschen Fahrzeugführers; Außerdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82
    Diese Auffassung des Berufungsgerichts, die auch der zu § 4 IntVO ergangenen Ausführungsanweisung vom 4. Januar 1934 (RVerkBl. B S. 3) zugrunde liegt, ist die allgemein herrschende (insbesondere OVG Bremen in VRS 34, 318; OLG Stuttgart in VRS 35, 48 = DAR 1968, 82; KG in VRS 38, 205 f.; OLG Celle in VRS 51, 298; Eckhardt in DAR 1974, 281; Bouska in Verkehrsdienst 1980, 245 [249]; einschränkend BayVGH in BayVBl. 1982, 500 [501]).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81

    Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht

    Die Kraftfahrzeuganhänger der Klägerin würden von der Vergünstigung des § 1 AusnVO nur dann nicht erfaßt werden sein, wenn sie im Zeitpunkt ihrer niederländischen Zulassung bereits ihren regelmäßigen Standort im Inland gehabt hätten (vgl. zur Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis das Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 75.82 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 16 A 2303/19

    Jugoslawische Führerscheine müssen umgetauscht werden

    vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 FeV Rn. 6; s. bereits zu § 4 IntVO BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - 7 C 75.82 -, juris, Rn. 8 f.
  • VGH Hessen, 04.06.1985 - 2 OE 65/83
    Denn dann wäre er zu keinem Zeitpunkt berechtigt gewesen, in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend ein Kraftfahrzeug zu führen, weil §§ 4 und 5 IntVO nur anwendbar sind, wenn der außerdeutsche Kraftfahrzeugführer seine ausländische Fahrerlaubnis vor der Einreise zum Zwecke eines dauerhaften Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat (BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - 7 C 75.82 -).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 71.81

    Zulassung von dem grenzüberschreitenden Güterverkehr dienenden Kraftfahrzeugen -

    Die Kraftfahrzeuganhänger der Klägerin würden von der Vergünstigung des § 1 AusnVO nur dann nicht erfaßt worden sein, wenn sie im Zeitpunkt ihrer niederländischen Zulassung bereits ihren regelmäßigen Standort im Inland gehabt hätten (vgl. zur Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis das Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 75.82 -).
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