Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85   

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BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85 (https://dejure.org/1985,1918)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1985 - 7 B 11.85 (https://dejure.org/1985,1918)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1985 - 7 B 11.85 (https://dejure.org/1985,1918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arztrecht - Prüfungsordnung - Vorprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Ärztliche Vorprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 1018
  • DÖV 1986, 476
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85
    Der beschließende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die durch § 20 Abs. 1 ÄAppO auf drei Prüfungsversuche begrenzte Ärztliche Vorprüfung Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (BVerwGE 65, 323; Buchholz 421.0 Nr. 187).

    Bei ärztlichen Prüfungen vermag die Wiederholungsmöglichkeit zudem den Nachteil für den Prüfling abzumildern, daß dieser aus Gründen des sicheren Schutzes der Allgemeinheit einen gewissen "Überschuß" an Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen hinzunehmen hat (vgl. BVerwGE 65, 323 ).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85
    Die im Prüfungsrecht gemeinhin eingeräumte Möglichkeit, die fehlgeschlagene Prüfung ein- oder mehrmalig zu wiederholen, verschafft dem Prüfling einen Ausgleich dafür, daß der Beurteilung jeder Prüfungsleistung unvermeidlich gewisse Unsicherheiten anhaften müssen, die - wie etwa Formschwankungen des Prüflings und unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von einer Prüfung zur anderen - prüfungsimmanent und deshalb vom Prüfling hinzunehmen sind (vgl. BVerwGE 55, 355 ; 65 323 ).
  • BVerwG, 14.06.1983 - 7 B 107.82

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses der Zweitwiederholung der ersten juristischen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85
    Aus der Regelung der Ärztlichen Vorprüfung in der Approbationsordnung für Ärzte ergeben sich keine Besonderheiten, deretwegen die - bereits von den Vorinstanzen herangezogene, andere Prüfungen betreffende - Senatsrechtsprechung zur begrenzten Wiederholbarkeit von Prüfungen (zuletzt Senatsbeschluß vom 14. Juni 1983 - BVerwG 7 B 107.82 - ) auf die Ärztliche Vorprüfung nicht anzuwenden wäre.
  • BVerfG, 17.03.1971 - 1 BvR 496/70
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1985 - 7 B 11.85
    Die tragende Erwägung jener ständigen und vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 17. März 1971 - 1 BvR 496/70 - - Steuerbevollmächtigtenprüfung - und vom 3. Mai 1978 - 1 BvR 215/78 - - erste juristische Staatsprüfung Bayern -) für verfassungsrechtlich unbedenklich erachteten Rechtsprechung, das wiederholte Nichtbestehen erlaube unter der Voraussetzung geeigneter Prüfungsanforderungen den Schluß, daß Fähigkeiten bzw. Leistungen des Prüflings den Berufsvoraussetzungen nicht entsprechen, ist auf die Ärztliche Vorprüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte uneingeschränkt zu übertragen.
  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf eine den Prüfling nicht unverhältnismäßig trifft (Urteil vom 27. November 1981 a.a.O.; ebenso Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, Rdnr. 437; Guhl, Prüfungen im Rechtsstaat, 1978, S. 95; zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Limitierung der Wiederholungsmöglichkeiten vgl. auch Beschluß vom 18. November 1985 - BVerwG 7 B 11.85 - NVwZ 1986, 1018 = DÖV 1986, 476 = Buchholz a.a.O. Nr. 221).
  • BVerwG, 12.11.1998 - 6 PKH 11.98

    Zulassung zur nochmaligen Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung;

    Die Ermöglichung eines weiteren Prüfungsversuchs wenn auch unter den Einschränkungen des § 15 Abs. 3 BlnJAG - stellt hiernach keinen unverhältnismäßigen Eingriff in verfassungsrechtlich gesicherte Rechtspositionen des Prüflings dar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. März 1989 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, 1, 35 f.; BVerwG, Urteil vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 66.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 156 S. 46 f.; Beschluß vom 23. Mai 1985 BVerwG 7 B 113.85 - a.a.O. Nr. 211; Beschluß vom 18. November 1985 BVerwG 7 B 11.85 - a.a.O. Nr. 221; Beschluß vom 7. März 1991 BVerwG 7 B 178.90 - a.a.O. Nr. 285 S. 169 f.).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2020 - 7 K 1865/20

    Anspruch auf Wiederholung des Tests für medizinische Studiengänge

    Die im Prüfungsrecht gemeinhin eingeräumte Möglichkeit, eine fehlgeschlagene Prüfung ein- oder mehrmalig wiederholen zu können, verschafft dem Prüfling einen gewissen Ausgleich dafür, dass der Beurteilung jeder Prüfungsleistung unvermeidlich gewisse Unsicherheiten anhaften, die - wie etwa Formschwankungen des Prüflings und unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von einer Prüfung zur anderen - prüfungsimmanent und deshalb vom Prüfling grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BFH, Urteil vom 14.04.1970 - VII R 94/67 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.12.1986 - 11 B 2628 -, NJW 1987, 1505, 1505 f., und vom 09.10.1987 - 11 B 1951/87 -, NVwZ-RR 1989, 189, 189; tendenziell auch BVerwG, Beschluss vom 18.11.1985 - 7 B 11/85 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Urteil vom 29.12.1994 - 6 UE 2134/93 -, juris Rn. 30).

    Die Existenz unterschiedlicher Tagesformen und ihre Auswirkung auf Prüfungsleistungen im Allgemeinen sind grundsätzlich anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.1985, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 10.12.1986, a.a.O., S. 1506 und vom 09.10.1987, a.a.O., S. 190; Hessischer VGH, Urteil vom 29.12.199, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 2 ME 360/19

    Anhörung; Anhörungsmangel; Begründung; Begründung des Vollzugsinteresses;

    Ungeachtet dessen schließt sich der Senat auch in der Sache den Ausführungen des Verwaltungsgerichts an, dass jedenfalls mehr als zwei Wiederholungsversuche einer universitären Prüfung (verfassungs-)rechtlich nicht geboten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.1985 - 7 B 11.85 -, NVwZ 1986, 1018, juris Rn. 5 ff., Beschl. v. 7.3.1991 - 7 B 178.90 -, juris Rn. 10 ff. und Beschl. v. 8.10.2013 - 6 PKH 7/13 u.a. -, juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1620/15

    Normenkontrollantrag einer Studierenden gegen eine Studienordnung des

    Mehr als drei Prüfungsversuche sind jedenfalls hiervon nicht gefordert (so auch BVerwG, Beschluss vom 18. November 1985 - 7 B 11/85 -, DÖV 1986, 476 zur Ärztlichen Vorprüfung), so dass die Antragsgegnerin diesem Erfordernis mit einem Erst- und zwei Wiederholungsversuchen genügt.
  • VG Hamburg, 01.11.2012 - 2 K 2085/10

    Schwerpunktbereichsprüfung für Juristen in Hamburg - Mindestanforderungen an eine

    Dem liegt insbesondere die Erwägung zugrunde, dass die Zahl der benötigten Prüfungsversuche Aufschluss über die Qualifikation des Prüflings gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.3.1991, 7 B 178/90, juris, Rn. 14; Beschl. v. 18.11.1985, 7 B 11/85, juris, Rn. 5).

    Die Möglichkeit, eine fehlgeschlagene Prüfung ein- oder mehrmalig zu wiederholen, verschafft dem Prüfling einen Ausgleich dafür, dass der Beurteilung jeder Prüfungsleistung unvermeidlich gewisse Unsicherheiten anhaften, die - wie etwa Formschwankungen des Prüflings und unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von einer Prüfung zur anderen - prüfungsimmanent und deshalb vom Prüfling hinzunehmen sind" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.11.1985, 7 B 11/85, juris, Rn. 5).

  • BVerwG, 03.11.1986 - 7 B 108.86

    Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten eines Praktikums im Studiengang

    Ein Anspruch darauf, Ausbildungsveranstaltungen und Prüfungen unbegrenzt wiederholen zu dürfen, läßt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht herleiten (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1985 - BVerwG 7 B 11.85 - <DÖV 1986, 476 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 221>).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2023 - 1 LZ 271/23

    Keine Auslegung oder Umdeutung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten auf e i n e den Prüfling nicht unverhältnismäßig trifft (Urteil vom 27. November 1981 a.a.O.; ebenso Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl. 1983, Rdnr. 437; Guhl, Prüfungen im Rechtsstaat, 1978, S. 95; zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Limitierung der Wiederholungsmöglichkeiten vgl. auch Beschluß vom 18. November 1985 - BVerwG 7 B 11.85 - NVwZ 1986, 1018 = DÖV 1986, 476 = Buchholz a.a.O. Nr. 221).".
  • BVerwG, 27.08.1987 - 7 B 31.87

    Arztrecht - Approbationsordnung - Prüfungssystem

    Daß diese Neuregelung rechtsgültig war, hat der beschließende Senat in dem Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 24.81 - (BVerwGE 65, 323) dargelegt und in den nachfolgenden auf diese Regelung gestützten Entscheidungen bestätigt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 99.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 187 = NJW 1984, 2650; Beschluß vom 6. Februar 1984 - BVerwG 7 B 4.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 192; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 7 B 32.84 - Buchholz a.a.O. Nr. 197; Beschluß vom 18. November 1985 - BVerwG 7 B 11.85 - Buchholz a.a.O. Nr. 221 - NVwZ 1986, 1018).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 6 UE 268/89

    Zahnärztliche Vorprüfung; nachträgliche Genehmigung des Rücktritts;

    Was die Prüfung vom Prüfling fordert, darf deshalb nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck ordnungsgemäßer Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. November 1985 -- BVerwG 7 B 11.85 -- Buchholz 421.0 Nr. 221).
  • VGH Hessen, 04.10.1990 - 6 UE 244/90

    Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten in der zahnärztlichen Vorprüfung bei sog

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2290/19

    Ungeeignetheit eines Direkteinsteigers an einer beruflichen Schule

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2019 - 6 B 285/19

    Begrenzung der Teilnahme am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildung für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - 6 S 25.10

    Einstweilige Anordnung; Auswärtiges Amt; höherer Auswärtiger Dienst;

  • OVG Sachsen, 09.03.2010 - 2 A 205/08

    Nichtzulassung der Berufung, Prüfungsrecht, Beweiserhebung

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