Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1109
BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1109)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    BauGB § 29 Abs. 1, § 31 Abs. 1, § 31 Abs. 2; BauNVO § 9 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140
    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; Gesamtvorhaben; städtebauliche Relevanz; Ausnahme; Anlage für kirchliche Zwecke; Gebietsverträglichkeit; allgemeine Zweckbestimmung; Störempfindlichkeit; Befreiung; Grundzüge der Planung; ...

  • openjur.de

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; Gesamtvorhaben; städtebauliche Relevanz; Ausnahme; Anlage für kirchliche Zwecke; Gebietsverträglichkeit; allgemeine Zweckbestimmung; Störempfindlichkeit; Befreiung; Grundzüge der Planung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 29 Abs. 1, § 31 Abs. 1, § 31 Abs. 2
    Abwägung; Anlage für kirchliche Zwecke; Anlage für kirchliche Zwecke; Ausnahme; Ausnahme; Ausnahmefall; Bauvorhaben; Befreiung; Befreiung; Befreiungsgrund; Befreiungsgrund; Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften; Erfordern; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 BauGB, § 31 Abs 1 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 9 Abs 1 BauNVO, § 9 Abs 3 Nr 2 BauNVO
    Zulassung einer Krypta in einer Kirche im Industriegebiet; Störempfindlichkeit; Glaubensvorstellungen; Gründe des Wohls der Allgemeinheit

  • Wolters Kluwer

    Gebietsverträglichkeit der nach § 9 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten bei Störempfindlichkeit und bestehendem Konfliktpotential mit dem Hauptzweck des Industriegebiets; Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; Gesamtvorhaben; städtebauliche Relevanz; Ausnahme; Anlage für kirchliche Zwecke; Gebietsverträglichkeit; allgemeine Zweckbestimmung; Störempfindlichkeit; Befreiung; Grundzüge der Planung; ...

  • rewis.io

    Zulassung einer Krypta in einer Kirche im Industriegebiet; Störempfindlichkeit; Glaubensvorstellungen; Gründe des Wohls der Allgemeinheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulassung einer Krypta in einer Kirche im Industriegebiet; Störempfindlichkeit; Glaubensvorstellungen; Gründe des Wohls der Allgemeinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietsverträglichkeit der nach § 9 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten bei Störempfindlichkeit und bestehendem Konfliktpotential mit dem Hauptzweck des Industriegebiets; Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krypta im UG eines Kirchengebäudes = Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zulassung einer Krypta in einer Kirche im Industriegebiet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kirche mit Krypta im Industriegebiet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulassung einer Krypta in einer Kirche im Industriegebiet?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 166
  • NVwZ 2011, 748
  • DVBl 2011, 358
  • DÖV 2011, 576
  • BauR 2011, 623
  • ZfBR 2011, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    a) Gründe des Wohls der Allgemeinheit beschränken sich nicht auf spezifisch bodenrechtliche Belange, sondern erfassen alles, was gemeinhin unter öffentlichen Belangen oder öffentlichen Interessen zu verstehen ist, wie sie beispielhaft etwa in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB aufgelistet sind (vgl. Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 ).

    Dass die Befreiung dem Gemeinwohl nur irgendwie nützlich oder dienlich ist, reicht demgegenüber nicht aus (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35).

    Dabei kann es auch auf - nach objektiven Kriterien zu beurteilende - Fragen der Zumutbarkeit ankommen (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O. S. 77).

    In Betracht kommen insbesondere die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten öffentlichen Belange (vgl. Urteil vom 9. Juni 1978 - BVerwG 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71 ), auch solche, die nicht in der gemeindlichen Planungskonzeption ihren Niederschlag gefunden haben (Roeser, in: Berliner Kommentar, 3. Aufl., Stand: August 2010, Rn. 17 zu § 31; vgl. auch Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50 ).

    Ist die Befreiung mit einem öffentlichen Belang in beachtlicher Weise unvereinbar, so vermag sich der die Befreiung rechtfertigende Gemeinwohlgrund im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchzusetzen (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O. S. 77 f.).

    Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O. S. 77).

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung in der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 S. 2 und vom 19. Mai 2004 - BVerwG 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83).

  • BVerwG, 06.03.1996 - 4 B 184.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang gerichtlicher Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Dass die Befreiung dem Gemeinwohl nur irgendwie nützlich oder dienlich ist, reicht demgegenüber nicht aus (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35).

    Da der Plan gerade unter den Nachbarn einen Ausgleich von Nutzungsinteressen zum Inhalt hat, muss ferner darauf abgehoben werden, ob in den durch den Bebauungsplan bewirkten nachbarlichen Interessenausgleich erheblich störend eingegriffen wird (Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35).

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 1991, 264 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. April 2000 - BVerwG 4 B 28.00 - juris Rn. 6 und vom 7. November 2002 - BVerwG 4 B 64.02 - BRS 66 Nr. 70 S. 327).

    Die Nutzungsänderung ist auch städtebaulich relevant, weil durch die Aufnahme der neuen Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die vom Verordnungsgeber dem jeweiligen Baugebiet zugewiesene allgemeine Zweckbestimmung den Charakter des Gebiets eingrenzend bestimmt (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19 Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Von maßgeblicher Bedeutung für die Frage, welche Vorhaben mit dieser allgemeinen Zweckbestimmung des Industriegebiets unverträglich sind, sind die Anforderungen des jeweiligen Vorhabens an ein Gebiet, die Auswirkungen des Vorhabens auf ein Gebiet und die Erfüllung des spezifischen Gebietsbedarfs (Urteil vom 21. März 2002 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Weil eine planerische Grundkonzeption durch ein Vorhaben nicht mehr berührt werden kann, wenn der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet nachhaltig gestört ist (zutreffend VGH München, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 41; nachfolgend Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 4 B 16.08 -), wird er sich hierbei auch mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob die Grundzüge der Planung bereits durch die Errichtung und Nutzung der Kirche nachhaltig gestört sind und deshalb durch das Hinzutreten der Krypta nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden können.
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 16.08

    Fehlen einer Berührung der Grundzüge der Planung i.S.v. § 31 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Weil eine planerische Grundkonzeption durch ein Vorhaben nicht mehr berührt werden kann, wenn der mit der Planung verfolgte Interessenausgleich bereits durch die bisherige tatsächliche Entwicklung im Baugebiet nachhaltig gestört ist (zutreffend VGH München, Urteil vom 9. August 2007 - 25 B 05.1337 - juris Rn. 41; nachfolgend Beschluss vom 28. April 2008 - BVerwG 4 B 16.08 -), wird er sich hierbei auch mit der Frage auseinanderzusetzen haben, ob die Grundzüge der Planung bereits durch die Errichtung und Nutzung der Kirche nachhaltig gestört sind und deshalb durch das Hinzutreten der Krypta nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden können.
  • BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02

    Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 1991, 264 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. April 2000 - BVerwG 4 B 28.00 - juris Rn. 6 und vom 7. November 2002 - BVerwG 4 B 64.02 - BRS 66 Nr. 70 S. 327).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung in der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 S. 2 und vom 19. Mai 2004 - BVerwG 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Soll nicht die Nutzung der baulichen Anlage insgesamt, sondern - wie hier - lediglich eines bestimmten Teils der Anlage geändert werden, kann die bauplanungsrechtliche Prüfung hierauf nur beschränkt werden, wenn der betroffene Anlagenteil auch ein selbständiges Vorhaben sein könnte; er muss von dem Vorhaben im Übrigen abtrennbar sein (Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 17.91 - BRS 55 Nr. 72 S. 204).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 B 28.00

    Ende des Bestandsschutzes infolge einer Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 1991, 264 m.w.N.; Beschlüsse vom 14. April 2000 - BVerwG 4 B 28.00 - juris Rn. 6 und vom 7. November 2002 - BVerwG 4 B 64.02 - BRS 66 Nr. 70 S. 327).
  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

  • VGH Bayern, 29.08.1996 - 26 N 95.2983
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto näher liegt der Schluss auf eine Änderung der Planungskonzeption, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.19 - BVerwGE 138, 166 Rn. 37).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Ebenso wie eine kirchliche Bestattungsanlage einem kirchlichen Zweck dient (Urteil vom 18. November 2010 - BVerwG 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 Rn. 17), dient ein Krematorium als säkulare Bestattungseinrichtung einem kulturellen Zweck.

    Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die vom Verordnungsgeber dem jeweiligen Baugebiet zugewiesene allgemeine Zweckbestimmung den Charakter des Gebiets eingrenzend bestimmt (stRspr, vgl. nur Urteile vom 18. November 2010 - BVerwG 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 Rn. 19 und vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19 Rn. 6 m.w.N.).

    Von maßgeblicher Bedeutung für die Frage, welche Vorhaben mit der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets unverträglich sind, sind die Anforderungen des jeweiligen Vorhabens an ein Gebiet, die Auswirkungen des Vorhabens auf ein Gebiet und die Erfüllung des spezifischen Gebietsbedarfs (Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 21).

    Der Umstand, dass eine Anlage in einem Baugebiet weder allgemein zulässig ist noch im Wege einer Ausnahme zugelassen werden kann, steht einer Befreiung zwar nicht von vornherein entgegen (Urteil vom 18. November 2010 a.a.O. Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Eine bauplanungsrechtliche Nutzungsänderung im Sinne d. § 29 BauGB liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 -, juris).

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung in der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 09.06.1978 - 4 C 54.75 - BVerwGE 56, 71, Beschl. v. 05.03.1999 - 4 B 5.99 -, BauR 1999, 1280; Beschl. v. 19.05.2004 - 4 B 35.04 -, BRS 67 Nr. 83; Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - NVwZ 2011, 748).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht