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   BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77   

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BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77 (https://dejure.org/1979,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 1 C 38.77 (https://dejure.org/1979,1287)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 1 C 38.77 (https://dejure.org/1979,1287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 1044
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77
    Ob und inwieweit ausnahmsweise die vorerwähnten Grundsätze des Vertrauensschutzes in solchen Fällen entsprechend anzuwenden sind, in denen eine Dauerleistung durch befristete Verwaltungsakte abschnittsweise bewilligt wird (vgl. BVerwGE 52, 201 [212/213]), kann dahinstehen, weil mit der Erteilung des Waffenscheines ein vergleichbares, mehrere Kettenverwaltungsakte übergreifendes Ziel nicht angestrebt wird.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77
    Es kann dahinstehen, ob dieser Eindruck richtig ist und ob die etwaige diesbezügliche Auffassung des Berufungsgerichts dem vom Senat in BVerwGE 49, 1, 10 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] eingenommenen Standpunkt widerspricht, wonach es für die Anwendung des § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG nur darauf ankommt, daß sich der Gefährdungsgrad des Antragstellers deutlich von dem der Allgemeinheit abhebt, aber die Begriffe "wesentlich mehr" und "mehr" keinen rechtserheblichen Unterschied der Gefährdungsintensität kennzeichnen; das Berufungsgericht überspannt nämlich jedenfalls die Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung, indem es bereits unter den von ihm festgestellten Umständen das Vorliegen dieser Gefährdung verneint.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77
    Dies entspricht auch der Handhabung des Rechtsinstituts der Verlängerung einer befristeten Erlaubnis in anderen Rechtsbereichen, wie z.B. bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG (BVerwGE 57, 252).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17

    Waffenschein für Juwelier

    Erforderlich ist, dass der Antragsteller auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1975, a.a.O.; ferner BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23), das heißt, dass ein Gefährdungsgrad vorliegen muss, der sich - gemessen an dem genannten sehr strengen Maßstab - deutlich von dem der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Beschl. v. 12.10.1998, a.a.O., und v. 22.09.1993, a.a.O.; Senat, Urt. v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, a.a.O., und v. 15.05.1995, a.a.O.; Beschl. v. 07.02.2001, a.a.O., v. 26.11.1996, a.a.O., und v. 12.09.1996, a.a.O.).

    Die Modalitäten seiner Berufsausübung [...] bewirken [...], daß, anders als bei einem Schmuckreisenden, eine unbestimmte Vielzahl von Personen außerhalb der von ihm angebahnten eigentlichen Geschäftsbeziehungen aufgrund seiner Inserate und der Berichterstattung über die von ihm beschickten Ausstellungen in der Lage ist, von seiner Tätigkeit Kenntnis zu nehmen und seine Gewohnheiten auszuspähen" (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 11.04.1989, a.a.O. = juris Rn. 20; im Ergebnis ähnl. zuvor BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23, und OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.08.1978 - 2 A 85/77 - GewArch 1978, 398, für einen reisenden Juwelenhändler).

    Es entspricht gerade dem vom Gesetz mit der Befristung verfolgten Zweck, nach Ablauf der Geltungsdauer der Verwaltung grundsätzlich Regelungsoffenheit für die Zukunft zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.1979, a.a.O.; Senat, Urt. v. 16.12.2009, a.a.O., und v. 13.11.1995 - 1 S 3088/94 - a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.1991, a.a.O.; Urt. v. 11.04.1989, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 03.07.2013 - 21 ZB 12.2503 - juris).

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, Kommentar zum WaffG, 1. Auflage 2011, § 10 Rn. 67; Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papsthart, Kommentar zum Waffenrecht, 9. Auflage 2010, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 20).

    Streitig ist im vorliegenden Fall allein, ob beim Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4, §§ 8, 19 WaffG vorliegt.

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - GewArch 2010, 307 - juris Rn. 31; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.10.2012 - M 7 K 11.5612 - unveröffentlicht); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Auflage 2004, § 8 Rn. 17).

    Vielmehr ist eine volle materiell-rechtliche Prüfung durchzuführen; Bestandsschutz- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte bestehen nicht (VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - GewArch 2010, 304 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 13).

    Zwar kann grundsätzlich eine überdurchschnittliche Gefährdung für einen reisenden Juwelier angenommen werden (vgl. Papsthart in: Steindorf/Heinrich/Papst hart, a.a.O., § 8 Rn. 8; Apel/Bushart, a.a.O., § 19 Rn. 9; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044 - juris Rn. 14; VG Düsseldorf, U.v. 29.9.2004 - 18 K 7576/03 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 25.4.1989 - 10 S 902/88 - GewArch 1989, 245 - juris Rn. 21; VG Koblenz, U.v. 17.1.1989 - 2 K 189/88 - GewArch 1989, 242 - juris).

    Bei der Beurteilung ist zwar nicht nur ein Ausschnitt der klägerischen Tätigkeit, sondern sein gesamter Bewegungs- und Tätigkeitskreis zu betrachten (BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38/77 - GewArch 1980, 348 - juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Auch bei einer Verlängerung des Waffenscheins, die vom Kläger ursprünglich beantragt worden ist, nach Ablauf der Dreijahresfrist des § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG aber nicht mehr in Betracht kommt, ist ein (fortbestehendes) Bedürfnis als tatbestandliche Voraussetzung der begehrten Erlaubnis in gleicher Weise wie bei deren Neuerteilung jeweils ohne Rücksicht auf vermeintliche Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; Urteil des erk. Senats vom 13.11.1995 - 1 S 3088/94 -, BWVPr 1996, 209 ).

    Bei einer hier gebotenen "lebensgerechten" Betrachtungsweise (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.12.1979 - I C 38.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1989 - 10 S 902/88 -, NVwZ-RR 1990, 72 ) können hierzu insbesondere Geld- und Werttransporte gehören (siehe BT-Drs. 14/7758 S. 69: "Bewachungspersonal mit Schusswaffen wird vor allem bei der Begleitung von Geld- und Werttransporten und beim Personenschutz eingesetzt.").

  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10

    Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer

    Die Gerichtsvollziehertätigkeit ist insoweit nicht vergleichbar mit den von der Rechtsprechung mitunter anerkannten Fallkonstellationen gefährdeter Berufsträger (vgl. etwa im Fall eines Juwelengroßhändlers, so BVerwG, Urt. v. 18.12.1979 - I C 38/77 -, DVBl 1980, 1044, eines Begleiters eines Geldtransporters, so BayVGH, Urt. v. 18.12.1972 - 22 V/71 -,oder eines Inhabers eines Waffenhandelsgeschäftes, so VG Minden, Urt. v. 25.04.1991 - 2 K 2014/90 - NVwZ-RR 1991, 636 sowie m. w. N. Hinze, Waffenrecht, 61. Aktualisierung, Stand: Nov. 2010, § 19 Rn. 9 ff.; Steindorf/Heinrich/Papsthart, Waffenrecht, 9. Aufl. 2010, § 19 Rn. 7 ff.), schließlich kann nach der Lebenserfahrung ein entsprechendes, typischerweise bestehendes Gefahrenpotential vor Überfällen oder sonstigen Angriffen nicht angenommen werden.
  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

    Dabei ist im zu entscheidenden Fall allein streitig, ob der Kläger bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - I C 38.77 - juris Rn. 13) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8, § 19 Abs. 1 und 2 WaffG aufgrund einer berufsbedingten Gefährdung nachgewiesen, d. h. glaubhaft gemacht (vgl. § 8 WaffG) hat.

    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast (OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - juris Rn. 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, a. a. O. Rn. 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - juris Rn. 18).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Bedürfnis nicht bereits aufgrund früher erteilter Waffenscheine und Munitionserwerbsberechtigungen anzunehmen, sondern ohne Rücksicht auf etwaige Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen ist (BayVGH, B. v. 3. Juli 2013 - 21 ZB 12.2503 - juris Rn. 9; VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 13; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, a. a. O. Rn. 13).

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

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  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, WaffG, § 10 Rn. 67; Steindorf, Waffenrecht, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Streitig ist im vorliegenden Fall ausschließlich, ob beim Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4, §§ 8, 19 WaffG vorliegt.

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Aufl. 2004, § 8 Rn. 17).

  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
    Dabei ist im zu entscheidenden Fall allein streitig, ob der Kläger bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - I C 38.77 - Rz 13) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 8 , § 19 Abs. 1 und 2 WaffG aufgrund einer berufsbedingten Gefährdung nachgewiesen, d.h. glaubhaft gemacht (vgl. § 8 WaffG ) hat.

    Ein Bedürfnis ist nicht bereits aufgrund der dem Kläger früher erteilten Waffenscheine und Munitionserwerbsberechtigungen anzunehmen, sondern ohne Rücksicht auf etwaige Bestands- bzw. Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen (VGH BW, U. v. 16. Dezember 2009 - 1 S 202/09 - Rz 13; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, aaO Rz 13).

    Für seine berufsbedingte Gefährdung trägt der Kläger die materielle Beweislast ( OVG Lüneburg, U. v. 23. Februar 2010 - 11 LB 234/09 - Rz 31; BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979, aaO Rz 13 u. U. v. 24. Juni 1975 - I C 25.73 - Rz 18).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung

    Die Beschwerde legt ferner keine Abweichung von den Urteilen vom 18. Dezember 1979 (BVerwG 1 C 35.77 und BVerwG 1 C 38.77 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 22 bzw. Nr. 23) dar.

    Es trifft zu, daß nach dem Urteil BVerwG 1 C 38.77 der berufliche Umgang mit Wertgegenständen eine "Mehrgefährdung" und ein waffenrechtliches Bedürfnis begründen kann, es sei denn, der Betroffene kann seine geschäftlichen Gegebenheiten so einrichten, daß die seine überdurchschnittliche Gefährdung begründenden Tatsachen entfallen.

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Dabei ist im zu entscheidenden Fall allein streitig, ob der Kläger bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - I C 38.77 - juris Rn. 13) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8, § 19 Abs. 1 und 2 WaffG aufgrund einer berufsbedingten Gefährdung als Waffenhändler nachgewiesen, d. h. glaubhaft gemacht (vgl. § 8 WaffG) hat.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen

  • VG Düsseldorf, 29.09.2004 - 18 K 7576/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schmuckgroßhändlers auf Erteilung einer

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • VG Ansbach, 25.09.2014 - AN 5 K 13.01791

    Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für die Verlängerung bzw. Neuerteilung eines

  • BVerwG, 15.08.1991 - 1 B 63.91

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anforderungen

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

  • BVerwG, 16.06.1989 - 1 B 9.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3088/94

    Waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen von Waffen

  • BVerwG, 21.02.1980 - 1 B 70.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708

    (Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein

  • VG Augsburg, 01.10.2014 - Au 4 K 14.316

    Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt); Sprengmeister; keine

  • BVerwG, 23.10.1992 - 1 B 94.92

    Anforderungen an den Nachweis der überdurchschnittlichen Gefährdung i.S.d. § 32

  • VGH Bayern, 02.11.1988 - 21 B 88.505

    Voraussetzungen für die Beantragung eines Waffenscheins als Detektiv;

  • VG Hannover, 12.11.2007 - 10 A 7143/05

    Erteilung eines Waffenscheins an Juweliere?

  • OVG Niedersachsen, 12.05.1999 - 11 L 724/98

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Bedürfnis; Interessenabwägung; Juwelier;

  • VG Berlin, 26.01.1994 - 1 A 601.92

    Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung

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