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   BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95   

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https://dejure.org/1995,451
BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95 (https://dejure.org/1995,451)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95 (https://dejure.org/1995,451)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 4 NB 30.95 (https://dejure.org/1995,451)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen, zwischenzeitlich geänderten Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bebauungsplanänderung - Ausfertigung - Bekanntmachung - Behebung von Ausfertigungsmängeln - Rückwirkendes Inkraftsetzen - Veränderung der Sach- oder Rechtslage - Abwägungskontrolle - Erfordernis einer neuen Sachentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 890
  • DVBl 1996, 690 (Ls.)
  • DÖV 1996, 380
  • BauR 1996, 351
  • ZfBR 1996, 163
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Diese Auffassung steht in Widerspruch zum Senatsbeschluß vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6).

    Der Senat hat im Beschluß vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (a.a.O.) aber ausdrücklich klargestellt, daß eine Gemeinde, die nicht so vorgeht, sich nicht schon aus diesem Grunde ein Versäumnis vorhalten lassen muß, das geeignet ist, die Gültigkeit eines auf der Grundlage des § 215 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Kraft gesetzten Bebauungsplans in Frage zu stellen.

    In Fällen dieser Art ist ausweislich des Senatsbeschlusses vom 18.12.1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - (a.a.O.) darauf abzustellen, ob das im Zeitpunkt der Beschlußfassung unbedenkliche Abwägungsergebnis auch im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch haltbar ist.

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Das Verkündungsorgan hat ferner bei nachträglich erkennbaren Ausfertigungsmängeln auch zu prüfen, ob das seinerzeitige Abwägungsergebnis wegen nachträglicher Ereignisse nicht mehr haltbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 30.95 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 6 = NVwZ 1996, 890).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Raumordnungsrechtliche Zulässigkeit von Hersteller-Direktverkaufszentren

    Nach seinem Beschluss vom 18. Dezember 1995 (4 NB 30.95 - DÖV 1996, 380 = UPR 1996, 151) ist die rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes ausgeschlossen, wenn das Abwägungsergebnis wegen nachträglicher Ereignisse "nicht mehr haltbar" ist, und zwar auch unter Einbeziehung des Gesichtspunktes, dass möglicherweise im Vertrauen auf den Bestand des Bebauungsplanes Dispositionen getroffen und Investitionen getätigt worden sind.
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