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BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 37.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung - Vorbehalt - Aufhebung - Mangel
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 23.09.1997 - 4 A 12/97
- BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 37.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97
Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 37.97
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 - entschieden, daß die auf Erteilung einer Duldung gerichtete Klage eines Ausländers, dem nach erfolglosem Asylverfahren die Abschiebung angedroht worden ist, gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 AsylVfG grundsätzlich keine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz begründet. - BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94
Gewährung von Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Geltendmachung von …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 37.97
Die auf Erteilung einer Duldung gerichtete Verpflichtungsklage hat übergangsrechtlich eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz nur dann begründet, wenn sie mit der Anfechtung der das Asylverfahren abschließenden Abschiebungsandrohung nach altem Recht verbunden ist (Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1).