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   BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06   

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BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06 (https://dejure.org/2007,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2007 - 6 C 47.06 (https://dejure.org/2007,2062)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 (https://dejure.org/2007,2062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG §§ 19, 42 Abs. 1 und 2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4
    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung; Diskriminierung; Schlechterstellung; Wettbewerb; vorstoßender Wettbewerb; innovatives Produkt; Produktinnovation; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG §§ 19, 42 Abs. 1 und 2
    Diensteanbieter; Diensteanbieter; Diskriminierung; Diskriminierung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichbehandlung; Gleichbehandlung; Lizenz; Lizenz; Mobilfunk; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Netzbetreiber; Produktinnovation; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einführung eines innovativen Produkts durch den aufgrund einer erteilten Betriebslizenz zur Gleichbehandlung konkurrierender Dienstanbieter mit dem eigenen Vertrieb verpflichteten Mobilfunkbetreiber - Bestehen eines strikten Gleichbehandlungsgebotes in ...

  • Judicialis

    TKG § 19; ; TKG § 42 Abs. 1; ; TKG § 42 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 19 § 42 Abs. 1, 2; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Telekommunikationsrecht: Vorstoßender Wettbewerb des Mobilfunknetzbetreibers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vorstoßender Wettbewerb als Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Diensteanbietern - "Simyo"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 571
  • MMR 2008, 235
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit ihm nach den für die revisionsgerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts entwickelten Maßstäben (s. zuletzt Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 52 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 und vom 14. Februar 2007 - BVerwG 6 C 28.05 - CR 2007, 431 Rn. 24, jeweils m.w.N.) eine vom Verständnis des Verwaltungsgerichts abweichende Auslegung der lizenzrechtlichen Bestimmungen möglich wäre.

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts richtet sich entsprechend den zu §§ 133, 157 BGB entwickelten Regeln nicht nach den subjektiven Vorstellungen des Adressaten oder der erlassenden Behörde, sondern danach, wie ihn der Empfänger im Zeitpunkt des Zugangs bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Ein solches Interesse ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr; Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 37.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7; Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).

    Für das Feststellungsinteresse ist vielmehr entscheidend, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen künftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geklärt werden können (Beschluss vom 21. Oktober 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Ein solches Interesse ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr; Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 37.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7; Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Den schutzwürdigen Interessen des Netzbetreibers wird im Wesentlichen dadurch genügt, dass er seine eigenen Investitionskosten in die von den Diensteanbietern geforderten Vorleistungspreise einfließen lassen darf (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 6 C 20.02 - BVerwGE 119, 282 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 2 S. 34 f.).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Ein solches Interesse ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr; Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 7 B 108.89 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 211 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 37.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7; Urteil vom 12. Oktober 2006 - BVerwG 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Wenn - wie hier - ein Unternehmen mit einem Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend macht, hat § 126 TKG jedenfalls keinen Vorrang vor § 133 TKG (i.E. ebenso Attendorn, a.a.O. Rn. 32; Mielke, TKMR 2004, 47 ; Schumacher/Sörup, CR 2007, 490 ).
  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Der Senat kann offenlassen, inwieweit ihm nach den für die revisionsgerichtliche Auslegung eines Verwaltungsakts entwickelten Maßstäben (s. zuletzt Urteile vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 52 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 und vom 14. Februar 2007 - BVerwG 6 C 28.05 - CR 2007, 431 Rn. 24, jeweils m.w.N.) eine vom Verständnis des Verwaltungsgerichts abweichende Auslegung der lizenzrechtlichen Bestimmungen möglich wäre.
  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

    Dies gilt - wie der Senat zu der früheren, noch auf dem Lizenzsystem beruhenden Rechtslage ausgeführt hat - nicht nur für solche Bedingungen, die der Antragsteller selbst angeboten hat, sondern auch für solche, die sich aus den Vergabebedingungen im Sinne von § 61 Abs. 3 Satz 2 TKG ergeben (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 24).

    Wie der Senat - wenn auch im Rahmen eines obiter dictum - bereits früher ausgeführt hat, werden hierdurch nicht nur solche Bedingungen erfasst, die ein Unternehmen selbst angeboten hat, sondern auch solche, die (in einem Ausschreibungsverfahren) aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgingen oder (in einem Versteigerungsverfahren) vom Auktionator bekanntgegeben wurden (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 24).

    Wie der Senat bereits früher ausgeführt hat, gilt die Regel, dass derartige Verpflichtungen lediglich marktmächtigen Betreibern auferlegt werden dürfen, jedoch nach Art. 8 Abs. 3 ZRL nur unbeschadet der bereits erwähnten Bedingung Nr. 7 Anh. B GRL, die gemäß Art. 6 Abs. 1 GRL angewandt wird (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 23).

    Denn wenn ein Unternehmen mit einem Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend macht, hat § 126 TKG jedenfalls keinen Vorrang vor § 133 TKG (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 26).

    Der Antrag wäre darauf zu richten, dass die Bundesnetzagentur die die Erfüllung der Verhandlungspflicht betreffende Streitigkeit durch den Erlass einer bestimmt bezeichneten Maßnahme schlichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Dabei handelt es sich um eine Feststellungsklage in doppelt entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf die Verpflichtungsklage nach § 113 Abs. 5 VwGO sowie auf den Fall der Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens vor Klageerhebung (dazu BVerwG, Urteil vom 18.12.2007 - 6 C 47.06 - NVwZ 2008, 571, juris Rn. 12; Bamberger in Wysk, VwGO, 2. Aufl., 3 113 Rn. 72).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Darüber ist im Wege einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der Regulierungsziele zu entscheiden, wobei auch zweckentsprechenden Innovationsanreizen im Wettbewerb eine wesentliche Bedeutung zukommt (s. näher Urteil vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 6 C 47.06 - Rn. 30 ff.).
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