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   BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11   

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BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11 (https://dejure.org/2012,47468)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 1 WB 68.11 (https://dejure.org/2012,47468)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 1 WB 68.11 (https://dejure.org/2012,47468)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Klausurbewertung eines Berufssoldaten im Prüfungsfach "Human- und Sozialwissenschaften" im Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr; Rechtmäßigkeit einer Klausurbewertung eines Berufssoldaten bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Klausurbewertung eines Berufssoldaten im Prüfungsfach "Human- und Sozialwissenschaften" im Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr; Rechtmäßigkeit einer Klausurbewertung eines Berufssoldaten bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und ...

  • rechtsportal.de

    Anfechtung der Klausurbewertung eines Berufssoldaten im Prüfungsfach "Human- und Sozialwissenschaften" im Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr; Rechtmäßigkeit einer Klausurbewertung eines Berufssoldaten bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 50.03

    Prüfungsentscheidung; Einzelnote; Wiederholungsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine dienstliche Verwendung von Bedeutung sind, stellen Maßnahmen truppendienstlicher Art dar, die im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 = Buchholz 236.11 § 20 SLV Nr. 1 = NZWehrr 1995, 249 und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 = Buchholz 236.110 § 27 SLV 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 124).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbstständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376; vgl. ebenso Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 a.a.O.).

    Eine Außenwirkung der angefochtenen Einzelnote ist dann anzunehmen, wenn sich eine bessere Einzelnote unmittelbar auf die Abschlussnote oder auf die Platzziffer und damit unter Umständen auf die spätere Laufbahn auswirken könnte (Beschluss vom 9. November 2005 a.a.O. m.w.N.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich waren (stRspr: Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 , jeweils m.w.N.).

    Insoweit sind auch fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen (Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - ).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine dienstliche Verwendung von Bedeutung sind, stellen Maßnahmen truppendienstlicher Art dar, die im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 = Buchholz 236.11 § 20 SLV Nr. 1 = NZWehrr 1995, 249 und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 = Buchholz 236.110 § 27 SLV 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 124).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbstständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376; vgl. ebenso Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 a.a.O.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich waren (stRspr: Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 , jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Um "soweit wie möglich" vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ) bei der Neubescheidung sicherzustellen, ist die am wenigsten die Chancengleichheit der Lehrgangsteilnehmer berührende Möglichkeit eine Neubewertung der Klausur des Antragstellers.

    Dabei bestehen rechtlich keine Bedenken gegen die Heranziehung der bisherigen Prüfer (Urteil vom 9. Dezember 1992 a.a.O.), unter Umständen auch des Seminarleiters Dr. G., der den Prüfungsstoff vollständig überblicken kann und einen Vergleichsmaßstab für dessen Umfang in den nachfolgenden Durchgängen des Stabsoffizierlehrgangs gewonnen hat, in denen nur noch vier Themenkomplexe für die HSW-Klausur prüfungsrelevant waren.

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Dabei muss der Prüfungsstoff insbesondere geeignet sein, die Kandidaten, die das Ausbildungsziel erreicht haben, von denen zu unterscheiden, die es nicht erreicht haben (Urteil vom 9. August 1996 - BVerwG 6 C 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit ist verletzt, wenn für vergleichbare Prüfungskandidaten nicht so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gegeben sind (Urteil vom 9. August 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbstständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376; vgl. ebenso Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Der allgemeine Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfasst, erfährt damit für anhängige Rechtsmittelverfahren eine einschränkende Konkretisierung; beim Fehlen abweichender Bestimmungen führt eine nachträgliche Beschränkung von Rechtsmitteln nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - BVerfGE 87, 48, 64; vgl. ferner z.B. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 16).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 64.11

    Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Die Beschwerdeakten des Streitkräfteamtes - .../11 - und des Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB - Az. ... .11 und ... .11 sowie der vollständige "Reader", die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten im Verfahren BVerwG 1 WB 64.11 (Hauptmann B.) sowie die in jenem Verfahren entstandenen Beschwerdeakten des Streitkräfteamtes - .../11 - und des Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB - Az. ... .11 und ... .11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11
    Der allgemeine Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfasst, erfährt damit für anhängige Rechtsmittelverfahren eine einschränkende Konkretisierung; beim Fehlen abweichender Bestimmungen führt eine nachträgliche Beschränkung von Rechtsmitteln nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631, 1728/90 - BVerfGE 87, 48, 64; vgl. ferner z.B. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 16).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Dies gilt etwa für eine thematische Überschreitung des nach den einschlägigen Vorschriften zulässigen Prüfungsstoffs in konkreten Prüfungsaufgaben als auch für zu umfangreiche Prüfungsaufgaben (vgl. zum Ganzen: OVG NW, B.v. 10.9.2009 - 14 B 1009/19 - juris Rn. 12; VG Karlsruhe, U.v. 4.11.2015 - 4 K 1093/13 - juris Rn. 21; VG Augsburg, U.v. 23.9.2014 - Au 3 K 14.360 - juris Rn. 46; VG Düsseldorf, U.v. 1.4.2014 - 26 K 5876/12 - juris Rn. 58-62; VG Mainz, U.v. 21.3.2013 - 1 K 919/12.MZ - juris Rn. 24; VG Ansbach, U.v. 16.11.2006 - AN 2 K 05.4271 - juris Rn. 43; U.v. 24.2.2005 - AN 2 K 04.1309 - juris Rn. 35-38; vgl. zum Wehrprüfungsrecht auch BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 1 WB 68/11 - juris Rn. 39, 42 f.: zu umfangreicher Prüfungsstoff als Verstoß gegen Verfahrensvorschriften und Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 64.11

    Anfechtung einer Einzelnote in einem Stabsoffizierlehrgang; Rechtsweg;

    Die Beschwerdeakten des Streitkräfteamtes - .../11 - und des Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB - Az. ... .11 und ... .11 sowie der vollständige "Reader", die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten im Verfahren BVerwG 1 WB 68.11 (Hauptmann L.) sowie die in jenem Verfahren entstandenen Beschwerdeakten des Streitkräfteamtes - .../11 - und des Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB - Az. ... .11 und ... .11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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