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   BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12   

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https://dejure.org/2012,43861
BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12 (https://dejure.org/2012,43861)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 6 B 15.12 (https://dejure.org/2012,43861)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 6 B 15.12 (https://dejure.org/2012,43861)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 S 2 Nr 2 PresseG HE
    Presserechtliches Auskunftsverlangen

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der presserechtlichen Auskunftsklage eines Journalisten

  • rewis.io

    Presserechtliches Auskunftsverlangen

  • ra.de
  • fragdenstaat.de

    Persönliche Daten - schutzbedürftige Daten lebender Personen - Verwaltungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 1
    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der presserechtlichen Auskunftsklage eines Journalisten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Denn entgegen der Auffassung der Kläger kann nicht zweifelhaft sein - und bedarf daher keiner Klärung im Rahmen eines Revisionsverfahrens -, dass die Bekanntgabe des Umstands, wonach ein Amtsträger Letztunterzeichner oder Letztverantwortlicher eines bestimmten Verwaltungsvorgangs gewesen ist, die Offenbarung eines "persönlichen Lebenssachverhalts" (siehe BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 - BVerfGE 65, 1 ) darstellt und folglich dem Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG unterfällt.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Von der Eigenart und dem Niveau des Presseerzeugnisses oder der Berichterstattung im Einzelnen hänge der Schutz nicht ab (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361 ).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Die Kläger machen im Wege der Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) geltend, das Berufungsgericht weiche in seiner Entscheidung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 - ab, wenn es das Informationsanliegen der Presse auf null herabwerte und damit geringer schätze als das Interesse eines Ministerialrats, der nicht angehört wurde.
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 2; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Das Aufzeigen oder die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Die erfolgreiche Darlegung des Zulassungsgrunds der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 15.12
    Der beschließende Senat hat - bezogen auf die Fallkonstellation der Unterbindung von Pressebildaufnahmen durch einen Polizeieinsatzleiter - in seinem Urteil vom 28. März 2012 - BVerwG 6 C 12.11 - (Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 95 Rn. 35) ausgesprochen, dass die Nutzung polizeirechtlicher Anordnungsbefugnisse keinen Bedenken im Hinblick auf das Grundrecht der Pressefreiheit begegnet, wenn es aus ex-ante-Sicht des polizeilich Handelnden von vornherein keinen Erfolg verspricht, gegenüber Pressevertretern auf konsensualem Weg die Beachtung rechtlicher Veröffentlichungsbeschränkungen sicherzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Dabei dürfen die Gerichte die Gesamtumstände des Falles wertend berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2012 - 6 B 15.12 - juris Rn. 7; HessVGH, Urt. v. 23.02.2012, a.a.O., Rn. 39).

    An dieser auf den dargestellten Umständen fußenden Feststellung des vom Kläger beabsichtigten Verwendungszwecks ist der Senat, wie unter (6) ausgeführt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.02.1973, Urt. v. 05.06.1973, Urt. v. 15.12.1999, Kammerbeschl. v. 28.08.2000, je a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 18.12.2012, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 23.02.2012, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 24.06.2004, Urt. v. 10.01.2012, Urt. v. 17.01.2012, je a.a.O.), durch die Gewährleistung der Pressefreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 10 EMRK nicht gehindert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 651/14

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch betreffend einen behördlichen Einsatz der

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - 6 B 15.12 -, juris Rn. 7.
  • OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19

    Klage einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gegen eine Aktiengesellschaft

    Unverhältnismäßig wäre eine solche Herausgabe insbesondere dann, wenn die Recherchen nach den konkreten Einzelfallumständen mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung münden würden (vgl. Hess. VGH , Urt. v. 23.2.2012 - 8 A 1303/11, juris Rn. 47; BVerwG, Beschl. v. 18.12.2012 - 6 B 15/12, juris Rn. 7).
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