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   BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12   

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https://dejure.org/2012,44686
BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12 (https://dejure.org/2012,44686)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2012 - 7 B 32.12 (https://dejure.org/2012,44686)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 7 B 32.12 (https://dejure.org/2012,44686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 3 Nr. 1 Buchst. g)
    Divergenzrüge im Zusammenhang mit einem Streit über den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage des IFG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichts aufgestellten, ebenso die Entscheidung des betreffenden Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Allein die - vermeintlich - fehlerhafte Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt indessen die Revisionszulassung wegen Divergenz nicht (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), dass und inwieweit die höchstrichterliche Beantwortung einer bestimmten Rechtsfrage des revisiblen Rechts zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 22).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    Entsprechendes gilt auch insoweit, als die Beschwerde unter Bezugnahme auf den Beschluss des beschließenden Senats vom 9. November 2010 - BVerwG 7 B 43.10 - (Buchholz 400 IFG Nr. 3) und dessen Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - (BVerwGE 110, 17 = Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1) eine Abweichung in Bezug auf die Feststellung der Beeinträchtigung des Schutzguts rügt.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    Ob die Beschwerde insoweit mit dem Verweis auf Ausführungen in dem Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (BVerwGE 116, 347 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 71), die durch Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - (Buchholz 400 IFG Nr. 5) nur teilweise hinsichtlich des Versagungsgrundes des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG in Bezug genommen worden sind, überhaupt einen divergenzfähigen, weil auf den hier einschlägigen Versagungsgrund bezogenen Rechtssatz benannt hat, kann hier offen bleiben.
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    Entsprechendes gilt auch insoweit, als die Beschwerde unter Bezugnahme auf den Beschluss des beschließenden Senats vom 9. November 2010 - BVerwG 7 B 43.10 - (Buchholz 400 IFG Nr. 3) und dessen Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - (BVerwGE 110, 17 = Buchholz 406.252 § 7 UIG Nr. 1) eine Abweichung in Bezug auf die Feststellung der Beeinträchtigung des Schutzguts rügt.
  • BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11

    Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 7 B 32.12
    Ob die Beschwerde insoweit mit dem Verweis auf Ausführungen in dem Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (BVerwGE 116, 347 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 71), die durch Beschluss vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - (Buchholz 400 IFG Nr. 5) nur teilweise hinsichtlich des Versagungsgrundes des § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG in Bezug genommen worden sind, überhaupt einen divergenzfähigen, weil auf den hier einschlägigen Versagungsgrund bezogenen Rechtssatz benannt hat, kann hier offen bleiben.
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